Kindergeld?


04.08.2024, 03:02

Weiß nicht ob das einen Unterschied macht aber das Studium wäre im Fernstudium :)

2 Antworten

Von Experte siola55 bestätigt

Solange Du die sonstigen Voraussetzungen erfüllst und unter 25 bist, besteht in jeder weiteren Ausbildung Anspruch auf Kindergeld.

Du musst nach bereits abgeschlossener Berufsausbildung nur in einem möglichen Nebenjob mit der wöchentlichen Arbeitszeit aufpassen, da darfst Du nebenbei nicht mehr als 20 Stunden arbeiten.

Von Experte isomatte bestätigt

Deine Eltern erhalten Kindergeld für dich, falls du noch keine 25 Jahre bist und du max. 20 Wochenstunden hinzuverdienst bei einer Zweitausbildung!

Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 12 bzw. Seite 17 bei Hinzuverdienst in einer Zweitausbildung: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba034475.pdf

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche

siola55  04.08.2024, 08:46

Beim Googeln nach der "Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz 2024" (kurz nach da-kg 2024 googeln) findest du Infos zum Fernstudium unter dem Punkt A 15 Vollj. Kinder...

bzw. unter A 15.2 u. A 15.3