Kindergeld im Zweitstudium?

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Ab der Vollendung des 25 Lebensjahres gibt es für gesunde Kinder kein Kindergeld mehr, auch wenn sie noch in Ausbildung oder Studium sind.

Auch in einer Zweitausbildung oder Studium besteht unter 25 Jahren Anspruch auf Kindergeld.

Das Kind muss dann nur in einem evtl. Nebenjob aufpassen, da darf es in der Woche nebenbei nicht mehr als 20 Stunden arbeiten.

Das Einkommen hingegen spielt schon seit 2012 keine Rolle mehr, da wurde die Einkommensgrenze beim Kindergeld abgeschafft.


isomatte  24.06.2024, 08:14

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Die Familienkasse sagt:

"Schädliche Erwerbstätigkeit bei Zweitstudium und Zweitausbildung

Eine Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Stunden pro Woche hat keine negativen Auswirkungen auf den Kindergeldanspruch bei Zweitstudium und Zweitausbildung. Anders sieht die Sache aber aus, wenn der Student oder Auszubildende mehr als 20 Stunden pro Woche neben dem Studium oder der Ausbildung arbeitet. Bei mehr als 20 Wochenstunden liegt eine schädliche Erwerbstätigkeit vor, die zu einem Erlöschen des Kindergeldanspruchs führt. Darüber hinaus gilt für das zweite Studium bzw. die zweite Ausbildung die gleich Altersgrenze für den Kindergeldbezug wie bei Erststudium und Erstausbildung. Das bedeutet, spätestens, wenn der Student oder Auszubildende das 25. Lebensjahr vollendet hat, stellt die Familienkasse die Kindergeldzahlung auf jeden Fall ein."