Aufklärung Mutterschafts- und Elterngeld?

3 Antworten

Mutterschaftsgeld ist eine Leistung die hauptsächlich der AG trägt (kleiner Teil von der GKV über separaten Antrag) und die normaler Weise 6 W vor und 8 nach Geburt umfasst (natürlich etwas anders je nach Geburtstermin, da dann die 8 Wochen anfangen). Diese Zahlungen werden aber quasi schon als 3 Monate EG gerechnet, de facto bekommen Mütter also nur 10 Monate volles EG und der Rest ist Mutterschaftsgeld von AG und GKV.

Wie das bei Befristung läuft, weiß ich nicht genau, aber wenn die Befristung den gesamten Zeitraum inkl. der 8 Wochen umfasst, sollte es mMn 1:1 genauso laufen.

Von Experte Elli113 bestätigt

Während der Mutterschutzfristen (6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis normalerweise 8 Wochen bzw. 12 Wochen bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder bei einem Kind mit Behinderung nach der Geburt) bekommst du Mutterschaftsgeld deiner Krankenkasse, wenn du gesetzlich versichert bist, Mutterschaftsgeld des Bundesamtes für Soziale Sicherung, wenn du privat krankenversichert oder bei einer gesetzlichen Krankenkasse familienversichert bist. Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, wenn dein durchschnittlicher Nettolohn pro Tag höher als 13 Euro ist. 

Elterngeld (früher Erziehungsgeld) ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen und schafft einen Ausgleich, falls die Eltern weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten.

Es gibt es in den drei Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus - diese können miteinander kombiniert werden. 

Die Höhe des Elterngeldes hängt davon ab, wie viel Einkommen der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes hatte und ob nach der Geburt Einkommen wegfällt. Aber auch z.B. Hausfrauen haben einen Anspruch auf Mindestelterngeld (300 Euro).

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-73752

Die Elternzeit endet, wenn der befristete Arbeitsvertrag ausläuft. Denn Elternzeit ist ja nur möglich, solange man auch Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ist.

Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben natürlich keinen Anspruch auf Elternzeit. Diese Personen haben ja keinen Arbeitgeber, von dem Sie eine Auszeit von der Arbeit verlangen könnten. Sie müssen auch nicht vor Kündigungen geschützt werden. 

Elternzeit und Elterngeld sind jedoch voneinander unabhängig.

Wenn du gesetzlich krankenversichert bist und deine Stelle während der Mutterschutzfrist endet, übernimmt danach deine Krankenkasse den Arbeitgeberanteil am Mutterschaftsgeld - allerdings nur in Höhe des Krankengeldes. Die Krankenkasse zahlt bis zum Ende der Mutterschutzfrist sowohl das Mutterschaftsgeld als auch den Arbeitgeberzuschuss in Höhe des Krankengeldes.

Elterngeld bekommst du auch, wenn deine Arbeit vor oder nach der Geburt des Kindes endet. Die Höhe des Elterngelds bestimmt sich dann an dem Einkommen, das dir im Bemessungszeitraum vor der Geburt des Kindes durchschnittlich pro Monat zur Verfügung stand und das nach der Geburt wegfällt.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

anonym201208 
Beitragsersteller
 13.06.2024, 11:31

Wow, bin echt fasziniert von der bisher besten und ausführlichsten Antwort!

Meine Lage aktuell sind wie folgt aus:

Befinde mich in einem befristeten Verhältnis bis 30.11.2024 und verdiene aktuell brutto: 2449,78€.

Wie sehe es also aus, wenn ich bsp. jetzt schwanger wäre?

Nächste Frage, die sich mir stellt: Macht es Sinn, zu warten, bis ich eine neue Stelle gefunden habe - dort die Probezeit überstanden und den unbefristeten Vertrag erlangt habe ?

Also mit der Kinderplanung.

Liebe Grüße!!!!

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isebise50  13.06.2024, 12:04
@anonym201208

Wie gesagt, auch in einer Schwangerschaft läuft ein befristeter Vertrag ganz normal aus (das ist ja keine Kündigung) und man hat kein Anrecht auf einen neuen Vertrag.

Die Gerichte haben jedoch auch entschieden, dass Frauen besonders diskriminiert werden, wenn ihr befristeter Arbeitsvertrag nicht verlängert wird. Dies gilt allerdings nur, wenn die Verlängerung gerade wegen der Schwangerschaft ausbleibt. In einem solchen Fall können mitunter Ansprüche der Schwangeren auf Ersatz des entgangenen Lohns entstehen. Allerdings muss die Arbeitnehmerin auch darlegen können, dass gerade die Schwangerschaft zum Ausbleiben der Verlängerung geführt hat. 

Spätestens drei Monate vor Vertragsende muss man sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Nach Ende des Arbeitsvertrages wird das Mutterschaftsgeld ausschließlich von der Krankenkasse gezahlt.

Einen „Elterngeldrechner“ hatte ich dir schon verlinkt.

dort die Probezeit überstanden und den unbefristeten Vertrag erlangt habe ?

Du musst keine Probezeit abwarten.

In der Schwangerschaft handelt es sich um ein absolutes Kündigungsverbot. Dieses Kündigungsverbot gilt unabhängig vom Kündigungsschutzgesetz, von daher spricht man vom so genannten besonderen Kündigungsschutz, der sich gegenüber der Schwangeren während der Probezeit und auch im Kleinbetriebe erstreckt.

Ob dich jedoch schwanger jemand einstellt, steht auf einem anderen Blatt.

Schau auch gerne meinen Beitrag hier:

https://www.gutefrage.net/frage/kann-ein-betrieb-mich-schwanger-rauswerfen#answer-548597336

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Es macht keinen Unterscheid was für einen Vetrag du hast in Mutterschutz und Elternzeit bist du normalerweise nicht Kündbar.

Mutterschaftsgeld bekommst du 6 Wochen VOR und 8 Wochen NACH der Entbindung. Deine Krankenkasse bezahlt 13 € pro Tag und dein Arbeitgeber stockt den Betrag auf dein Gehalt auf.

Elterngeld bezahlt dir Elterngeldstelle und das sind ca 66% deines Durchschnittseinkommen der 12 monate vor Entbindung für die 12 Monate nach der Entbindung. Das Mutterschaftsgeld wird davon aber abgezogen.

Beides muss beantragt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 15 Jahre im medizinischen Bereich tätig, 2 kinder

isebise50  13.06.2024, 09:49
Es macht keinen Unterscheid was für einen Vetrag du hast in Mutterschutz und Elternzeit bist du normalerweise nicht Kündbar.

Aber sicher doch.

Auch in einer Schwangerschaft läuft ein befristeter Vertrag ganz normal aus, da unterliegt man keinem Kündigungsschutz bzw. man hast kein Anrecht auf einen neuen Vertrag.

Die Elternzeit endet, wenn der befristete Arbeitsvertrag ausläuft. Denn Elternzeit ist ja nur möglich, solange man auch Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ist.

Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben natürlich keinen Anspruch auf Elternzeit. Diese Personen haben ja keinen Arbeitgeber, von dem Sie eine Auszeit von der Arbeit verlangen könnten. Sie müssen auch nicht vor Kündigungen geschützt werden. 

Elternzeit und Elterngeld sind jedoch voneinander unabhängig.

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Jana174923  13.06.2024, 09:52
@isebise50

Das ist klar. Die Frage bezieht sich aber auf Elterngeld nicht Elternzeit.

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isebise50  13.06.2024, 10:16
@Jana174923

Warum schreibst du dann „Es macht keinen Unterscheid was für einen Vetrag du hast in Mutterschutz und Elternzeit bist du normalerweise nicht Kündbar.“?

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Jana174923  13.06.2024, 10:39
@isebise50

Weil man sie nicht KÜNDIGEN kann. Wenn der Vertrag ausläuft dann ist ja klar das man dann nicht weiter beschäftigt ist.

Für das Elterngeld macht es keinen Unterschied.

Habe die Frage so verstanden das die Angst vor Kündigung hat und dann kein Mutterschaftsgeld etc zu bekommen.

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