Während Elternzeit (Elterngeld Plus) wieder schwanger werden (Gehalt)?

1 Antwort

Hallo ririha,

das ist ein sehr komplexes Themenfeld, aber ich versuch's trotzdem mal:

also grundsätzlich richtet sich die Höhe des Elterngeldes immer nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate. Wurde in den maßgeblichen 12 Monaten aber eine Entgeltersatzleistung bezogen (aka Elterngeld), wird bis zu 12 Monate zurück gerechnet. Also mal angenommen, du würdest dein 2. Kind tatsächlich entbinden, wenn dein 1. Kind den 1. Geburtstag feiert. Dann würden (nach Rausrechnen der Mutterschutzfrist) 2 Monate mit 0 Einkommen (Elternzeit) berechnet, und 10 Monate nach dem Verdienst von vor der Geburt des 1. Kindes.

Wenn du allerdings 2 Jahre in Elternzeit bist und erst am Ende dieser Elternzeit das 2. Kind geboren würde, fällt der Berechnungszeitraum trotz 12 Monate Rückrechnung voll in deinen Elterngeldbezugszeitraum. Und der wird als "0 Einkommen" gewertet. In dem Fall würdest du dann nur den Mindestsatz an Elterngeld bekommen.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung