Wie funktioniert eine Kündigung bei befristeten und unbefristeten Minijobs?

4 Antworten

Auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen läßt sich die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigungsmöglichkeit über einen entsprechenden Zusatz im Arbeitsvertrag vereinbaren.

Ansonsten gelten in der Regel auch bei Minijobs die gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB. Demnach ist eine Kündigung zum 15. oder letzten eines Monats mit 4 Wochen Kündigungsfrist möglich, bzw. mit 14 Tagen Frist zu jeder Zeit innerhalb einer optionalen Probezeit. Vertraglich können für beide Seiten auch vom § 622 BGB abweichende Kündigungsfristen vereinbart werden, so lange der Arbeitnehmer dadurch nicht einseitig benachteiligt wird.

Eine Kündingung bedarf grundlegend immer der Schriftform.

Wird ein AN unbefristet eingestellt, kann er jederzeit fristgerecht kündigen.

Befristete Arbeitsverträge laufen mit Erreichen des Beendigungsdatums oder des Zwecks ab. Kündigen kann man sie nur, wenn das im Arbeits-/anwendbaren Tarifvertrag geregelt ist.

Viele Arbeitsverträge werden erst einmal befristet, zum großen Teil gibt es dort allerdings Kündigungsvereinbarungen.

In vielen Arbeitsverträge wird eine Probezeit vereinbart. Innerhalb dieser Probezeit gelten meist verkürzte Kündigungsfristen. Die sind bei einer Kündigung von beiden Seiten einzuhalten, wenn es keinen "wichtigen" Grund für eine fristlose Kündigung gibt

Ich weiß, dass bei einem befristeten Minijob die Dauer im Arbeitsvertrag festgelegt wird.

Ja.

Bei befristeten Verträgen endet das Vertragsverhältnis mit Ablauf. / Erreichen des letzten Tages bis zum dem Vertrag befristet ist.

Auch bei befristeten Verträgen kann eine Kündigungsfrist / Kündigungsmöglichkeit vereinbart sein.

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Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen

(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

wenn sie z.B für ein Jahr festgelegt ist kann ich nicht einfach nach einem halben Jahr kündigen oder ? 

Nein. Das Arbeitsverhältnis endet dann nach einem Jahr, wenn es nicht vorher vertraglich verlängert wird.

Die Kündigungsfristen werden dennoch separat angegeben und dürften in der Regel etwas wie "14 Tage innerhalb der Probezeit, nach der Probezeit 14 Tage (oder 4 Wochen) zum Monatsende" oder ähnlich enthalten