Was ist mit dem letzten Satz gemeint? Vertrag?
Das Arbeitsverhältnis wird zunächst bis zum 31.07.2022 befristet eingegangen und endet mit Ablauf dieser Befristung, ohne dass es Diner Kündigung bedarf. Wird das Arbeitsverhältnis ohne anders lautende Mitteilung über die Befristung hinaus fortgesetzt, so geht es in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über.
2 Antworten
Genau das, Du hast erst mal einen befristeten Arbeitsvertrag, der am 31.07.2022 endet. Eine Kündigung muss nicht ausgesprochen werden. Solltest Du nach diesem Datum weiter beschäftigt werden (was der AG Dir vorher ja mitteilt), dann gilt derselbe Arbeitsvertrag, allerdings dann entfristet. Das erspart Deinem AG sowohl nochmal eine Kündigung schreiben zu müssen, oder bei Weiterbeschäftigung nochmal einen Arbeitsvertrag zu überreichen.
Hatte ich auch sogar 2 Jahre immer ein halbes Jahr weiter. Jetzt bin ich 15 Jahre im Unternehmen
Vorerst nicht, Dein AG behält sich vor Dich bis zum 31.7.22 quasi zur Probe zu behalten. Bewährst Du Dich nicht z.B. muss er Dir nicht extra kündigen. Behält sich aber eben auch vor, Dich weiter zu beschäftigen wenn er Dich behalten will. Dann hast Du allerdings keine Befristung mehr und der Vertrag dauert solange bis einer von beiden, Du oder der AG aus welchen Gründen auch immer kündigt
Diese Befristung ist was Tolles für den AG. Auf diese Weise muss er sich zunächst nämlich mal nicht um Kündigungsfristen kümmern, falls er Dich dann loswerden will. Für einen selbst ist sowas immer blöd, aber eben auch gängige Praxis.
Bei uns erfolgt das im Gespräch, kurz vorher. Wer nicht weiter beschäftigt wird bekommt das gesagt und wer weiter bleibt eben auch
das widerspricht sich!
Wenn das Arbeitsverhältnis automatisch beendet ist, dann ist es beendet. Dann kann man das nicht einfach fortsetzen, sondern müsste dies dann nochmal gesondert vereinbaren
Also habe ich das richtig verstanden das ich nach dem 31.7.22 weiterbleiben kann ?