Wie soll denn z.B. bei Nikotin nachgewiesen werden, dass nicht eine Plazentainsuffizienz oder Erkrankungen der Mutter oder Passivrauchen die Ursache für körperliche und geistige Entwicklungseinschränkungen ist?
Alkohol sollte in der Schwangerschaft überhaupt nicht zu sich genommen werden, da er die Hauptursache für Fehlbildungen ist.
Es gibt aber keine Grenzwerte, wie viel Alkoholgenuss während der Schwangerschaft bedenkenlos ist. Nur ein Glas mit einem alkoholischen Getränk kann dazu führen, dass das Baby körperlich und geistig stark geschädigt wird und es zu Fehlbildungen kommt.
Genau so kann es aber auch sein, dass eine Schwangere regelmäßig trinkt und das Kind nicht unter Beeinträchtigungen leidet.
Unter anderem deshalb gibt und sollte es kein Verbot von und demnach auch keine Strafen bei Konsum von Alkohol, Nikotin oder anderen Drogen in der Schwangerschaft geben.
Wer und vor allem wie sollte auch ein Verbot durchgesetzt, kontrolliert und bestraft werden?
Was ist mit Frauen, die ohne Wissen um die Schwangerschaft z.B. Alkohol getrunken haben?
Wo zieht man eine Grenze; Alkoholsucht, Komasaufen oder Weinbrandbohne?
Was ist mit verstecktem Alkohol, wo es nicht so eindeutig ist wie bei Rumkugeln oder Weinsauerkraut, z.B. in Gewürzsaucen, Stärkungsmitteln, Apfelessig, Zwiebelsuppe, Alkoholfreiem Bier, Hustensaft oder -tropfen, Konfitüre, Schokolade, Torten oder Kuchen?
Die Konsequenzen von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft sind in Deutschland noch nicht ausreichend bekannt und oft genug hört man (auch aus dem Umfeld): "Ein Glas schadet doch nicht - du kannst zumindest an Silvester, Geburtstag, Familienfeier.... anstoßen."
Um die Öffentlichkeit für die Risiken zu sensibilisieren und eine nachhaltige Verhaltensänderung zu erzielen, ist z.B. die Aufklärungskampagne „Mein Kind will keinen Alkohol“ sinnvoll.
Eine suchtkranke Schwangere braucht Hilfe und Unterstützung, nicht aber eine Strafe.
Alles Gute für dich!