Wie soll denn z.B. bei Nikotin nachgewiesen werden, dass nicht eine Plazentainsuffizienz oder Erkrankungen der Mutter oder Passivrauchen die Ursache für körperliche und geistige Entwicklungseinschränkungen ist?

Alkohol sollte in der Schwangerschaft überhaupt nicht zu sich genommen werden, da er die Hauptursache für Fehlbildungen ist.

Es gibt aber keine Grenzwerte, wie viel Alkoholgenuss während der Schwangerschaft bedenkenlos ist. Nur ein Glas mit einem alkoholischen Getränk kann dazu führen, dass das Baby körperlich und geistig stark geschädigt wird und es zu Fehlbildungen kommt.

Genau so kann es aber auch sein, dass eine Schwangere regelmäßig trinkt und das Kind nicht unter Beeinträchtigungen leidet.

Unter anderem deshalb gibt und sollte es kein Verbot von und demnach auch keine Strafen bei Konsum von Alkohol, Nikotin oder anderen Drogen in der Schwangerschaft geben.

Wer und vor allem wie sollte auch ein Verbot durchgesetzt, kontrolliert und bestraft werden?

Was ist mit Frauen, die ohne Wissen um die Schwangerschaft z.B. Alkohol getrunken haben?

Wo zieht man eine Grenze; Alkoholsucht, Komasaufen oder Weinbrandbohne?

Was ist mit verstecktem Alkohol, wo es nicht so eindeutig ist wie bei Rumkugeln oder Weinsauerkraut, z.B. in Gewürzsaucen, Stärkungsmitteln, Apfelessig, Zwiebelsuppe, Alkoholfreiem Bier, Hustensaft oder -tropfen, Konfitüre, Schokolade, Torten oder Kuchen?

Die Konsequenzen von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft sind in Deutschland noch nicht ausreichend bekannt und oft genug hört man (auch aus dem Umfeld): "Ein Glas schadet doch nicht - du kannst zumindest an Silvester, Geburtstag, Familienfeier.... anstoßen."

Um die Öffentlichkeit für die Risiken zu sensibilisieren und eine nachhaltige Verhaltensänderung zu erzielen, ist z.B. die Aufklärungskampagne „Mein Kind will keinen Alkohol“ sinnvoll.

Eine suchtkranke Schwangere braucht Hilfe und Unterstützung, nicht aber eine Strafe.

Alles Gute für dich!

...zur Antwort

In diesem Alter habe ich mir überhaupt noch keine Gedanken zu Kindern gemacht. Bis Mitte Dreißig hatte ich schlichtweg keinen Kinderwunsch und war mir auch nicht sicher, überhaupt irgendwann mal Kinder haben zu wollen.

Ich hätte für nichts auf der Welt mein Leben anders, geschweige denn mit Kindern haben wollen. Ich war absolut nicht bereit, leichten Herzens Einschränkungen in Kauf zu nehmen und für einen anderen Menschen Verantwortung zu übernehmen.

Dann lernte ich mit Mitte 30 meinen Mann kennen, habe geheiratet und bin mit 37 und 39 glückliche Mutter geworden. Dabei war nicht sein Kinderwunsch ausschlaggebend für meinen Wandel, sondern mein Kinderwunsch eben genau mit diesem Partner. 

Wir waren uns aber einig, dass wir keine Maßnahmen (weitergehende Untersuchungen, künstliche Befruchtung) ergreifen würden, sollte es nicht klappen. Denn wir hatten bis dahin auch ohne Kinder ein glückliches und erfülltes Leben und Mutterschaft war nie mein erklärter Lebensinhalt.

Ohne Frage, ich liebe meine Kinder, doch ich wäre vermutlich nicht traurig, wenn ich sie nicht bekommen und hätte kennenlernen dürfen (ich wüsste ja nicht, was mir entgangen wäre).

Alles Gute für dich!

...zur Antwort

Ist ein NIPT unauffällig, ist dies ein sehr zuverlässiges Ergebnis und es ist sehr unwahrscheinlich, dass das Ungeborene eine Trisomie hat.

White spots treten bei etwa 2 bis 4,7 % aller Babys im zweiten Schwangerschaftsdrittel auf und bilden sich meist spontan wieder zurück.

Treten white spots isoliert darstellbar auf, also ohne weitere (körperliche) Besonderheiten, sind sie in den meisten Fällen lediglich harmlose Erscheinungen ohne funktionelle Bedeutung, die sich von selbst wieder zurückbilden und für die körperliche und kognitive Entwicklung und Gesundheit des heranwachsenden Kindes nicht gefährlich oder schädlich sind.

Die durch das Vorliegen eines oder mehrerer white spots berechnete Erhöhung der Wahrscheinlichkeit für chromosomale Besonderheiten ist jedoch recht gering, sodass nicht unumstritten ist, ob white spots tatsächlich als Softmarker gelten können, oder nicht: Während einige der bisher durchgeführten Studien eine leichte prozentuale Erhöhung der Wahrscheinlichkeit bestätigen konnten, fanden sich bei anderen Studien keine Hinweise auf eine prozentuale Erhöhung der Wahrscheinlichkeit für chromosomale Besonderheiten beim Ungeborenen durch white spots.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Golfballph%C3%A4nomen

Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!

...zur Antwort

Im Netz findest du vorwiegend negative Erfahrungsberichte - die schweigende Mehrheit sind Anwenderinnen ohne Probleme. Denn warum sollte jemand posten, dass er eben keine unerwünschten Nebenwirkungen hat?

Nichtsdestotrotz ist die Pille ein ernstzunehmendes Medikament mit gegebenenfalls gravierenden Risiken und Nebenwirkungen. Nicht umsonst ist die Pille rezeptpflichtig und kann wie alle Arzneimittel neben der erwünschten Wirkung auch unerwünschte Nebenwirkungen verursachen, wozu es kommen kann - aber nicht muss.

Ich habe mit 15 J. begonnen und alles zusammen rund 20 Jahre bis zum Kinderwunsch nebenwirkungsfrei mit Pille verhütet.

Das sensible Thema Verhütung hatte ich gerne selbst in der Hand, die Pille hat meine Erwartungen rundum erfüllt, ich bin gut damit gefahren und hatte keinerlei Probleme - auch keine „versteckten“, die sich erst nach Absetzen zeigten.

Doch als Frau und Mutter kann ich deine Mutter verstehen, dass sie eine sichere Verhütung für dich wünscht.

Alles Gute für dich!

...zur Antwort

Eine Frau kann nur an ihren fruchtbaren Tagen schwanger werden, wenn Spermien mit genügend Samenflüssigkeit direkt in ihre Scheide gelangen (üblicherweise beim ungeschützten Geschlechtsverkehr) oder wenn sie aktiv und immer noch frisch und feucht und in ausreichender Menge zumindest an den Scheideneingang gebracht werden.

Doch da müsste schon ein großer Klecks ganz frisches Sperma auf dem Finger balanciert und in die Scheide eingeführt werden.

Denn außerhalb des Körpers ist einfach kein guter Ort für Spermien - sie sind ausgesprochen empfindlich, nur in ihrer Flüssigkeit bewegungs- und überlebensfähig und sterben an der Luft in wenigen Minuten und bei Kontakt zu Wasser sofort ab.

Spermien können auch nicht klettern, nicht springen, nicht hüpfen und wandern nicht den Körper entlang und kommen nicht "irgendwie" in die Frau.

Die Natur hat es so eingerichtet, dass eine Schwangerschaft nicht mal eben so im Vorbeigehen entsteht.

Ich habe nicht bei euch auf der Bettkante gesessen und das Geschehen verfolgt. 

Aber Petting/Reiben/Fummeln führt in der Regel nicht zu Schwangerschaft und ihr seid auf der sicheren Seite, wenn ihr "feuchte" Finger immer trockenwischt, bevor ihr sie in die Scheide einführt und du nicht unbekleidet zwischen ihre Schamlippen ejakulierst.

Schau z.B. auch mal hier:

https://www.lilli.ch/petting_vorspiel_schwangerschaft_schutz_tipps

Da sie wahrscheinlich ihren Eisprung schon hatte, habe ich jetzt Angst, dass sie schwanger werden kann. 

Wenn sie ihren Eisprung schon hatte, befindet sich deine Freundin in ihrer unfruchtbaren Phase und kann gar nicht schwanger werden. Denn eine Eizelle ist nur maximal 24 Stunden befruchtungsfähig.

Alles Gute für dich!

...zur Antwort

An dieser Stelle hilft dir ein Blick in die Gebrauchsinformation deiner Pille - was man nebenbei bemerkt bei jeder Medikamentennahme am besten schon vorher tun sollte. 

Wie alle Arzneimittel kann jede Pille neben der erwünschten Wirkung auch unerwünschte Nebenwirkungen verursachen, wozu es kommen kann - aber nicht muss.

Schmierblutungen sind eine typische Nebenwirkung jeder Pille und können jederzeit auftreten.

Dazu findest du sicherlich auch einen Hinweis in der Gebrauchsinformation deiner Pille.

Meist bessern sich diese Beschwerden nach einer Anpassungsphase. Sind sie zu belastend oder tritt auch nach drei Monaten keine Besserung ein, solltest du mit deinem Frauenarzt besprechen, ob eine andere Pille oder gar ein nicht hormonelles Verhütungsmittel besser für dich geeignet ist.

Alles Gute für dich!

...zur Antwort

Machen? Nix!

Das Alter beeinflusst den Zyklus einer Frau maßgeblich. Gerade in den ersten Jahren nach dem Einsetzen der Periode sind Zyklusschwankungen normal.

Die ersten zwei oder drei Jahre nach der Menarche kann die Periodenblutung sehr unregelmässig sein und dabei auch mal mehrere Monate ausbleiben. Es dauert meist ein Weilchen, bis der komplizierte Kreislauf der Hormone sich richtig eingespielt hat und ein mehr oder weniger regelmässiger Menstruationszyklus stattfindet.

Auch darüber hinaus ist kein Kein Zyklus in Stein gemeißelt und selbst bei einer erwachsenen Frau ist in der Regel bei der Regel nur wenig "regelhaft".

Doch leider wird schon in der Schule fälschlicherweise vermittelt, dass ein "regelmäßiger" Zyklus 28 Tage lang sein sollte. Das ist aber nur ein Durchschnittswert.

In Zeiten, in denen viele Frauen die Pille nehmen und dadurch einen gleichmäßigen "Zyklus" haben, wird schnell vergessen, dass das künstlich erzeugt ist und nicht der Norm entspricht.

Kaum eine Frau funktioniert wie ein Schweizer Uhrwerk und nur 3,3% aller Frauen haben Bilderbuchzyklen, die aufs Jahr gesehen nur um maximal 3 Tage schwanken. Bei weit über der Hälfte aller Frauen schwanken die Zykluslängen innerhalb eines Jahres um mehr als 8 Tage.

Dies ist nicht ungewöhnlich und ein Menstruationszyklus von 21 bis 35 Tage gilt unter medizinischen Gesichtspunkten immer noch als regelmäßig.

Die Periode kann sich auch durch psychische oder körperliche Belastungen wie beispielsweise Stress, Reisen, Leistungssport, anstehende wichtige Entscheidungen oder familiäre Ereignisse verschieben oder sogar ganz ausfallen.

Was durch derartige Stressoren auf hormoneller Ebene passiert, ist noch nicht vollständig aufgeklärt. Man geht jedoch davon aus, dass solche Situationen Fehlfunktionen im Nervensystem auslösen können, die sich auf die Regulation der Hormone auswirken. Das hat aber keinen Krankheitswert.

Alles Gute für dich!

...zur Antwort

Sowohl ein ein medikamentöser als auch ein chirurgischer Schwangerschaftsabbruch unterliegt genau den gleichen gesetzlichen Bestimmungen.

Du kannst keine „Pille“ kaufen, die eine Schwangerschaft abbricht.

Ein Schwangerschaftsabbruch nach der Fristenregelung (also auf eigenen Wunsch ohne Indikation) ist nach Pflichtberatung und mindestens 3-tägiger Bedenkzeit in den ersten drei Monaten zwar straffrei, nichtsdestotrotz aber rechtswidrig.

Nicht rechtswidrig sind Abbrüche mit einer medizinischen oder auch einer kriminologische Indikation.

Alles Gute für dich!

...zur Antwort

Nach dem Gendiagnostikgesetz sind „heimliche“ Vaterschaftstests nicht zulässig. Voraussetzung für eine Untersuchung ist in jedem Fall, dass alle beteiligten Personen über die Untersuchung in Kenntnis gesetzt werden und zustimmen.

Alles Gute für dich!

...zur Antwort

Ein Ultraschall ist ja kein Babyfernsehen und ein Ultraschallbild kein Give-away fürs Poesiealbum, sondern gehört als Befund in die Patientenakte - ich weiß nicht, was du jetzt erwartet hast.

Nur dass die Kopflänge 4 cm ist.

Hier ist wohl der biparietale Durchmesser gemeint, der in der 18. SSW zwischen 38 mm - 47 mm liegt.

Was fängst du jetzt mit dieser Information (oder auch mit der Länge des Fötus) an?

Das Herz schlägt und das Kind bewegt sich - das ist die Hauptsache.

Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!

...zur Antwort

Schwangere und stillende Mütter sind in Deutschland sehr gut durch das Mutterschutzgesetz geschützt und abgesichert. Dieses ermöglicht ihnen gleichzeitig, weiter erwerbstätig zu sein, soweit es verantwortbar ist. 

Ein BV durch den Frauenarzt (individuelles Beschäftigungsverbot) bezieht sich auf den persönlichen Gesundheitszustand der werdenden Mutter (MuSchG § 16 Ärztliches Beschäftigungsverbot „soweit nach einem ärztlichen Zeugnis ihre Gesundheit oder die ihres Kindes bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist“) und wird ganz oder teilweise per Attest ausgesprochen - z.B. bei einer Risikoschwangerschaft, Mehrlingsschwangerschaft, Frühgeburtsbestrebungen oder Zervixinsuffizienz.

Das Attest beim individuelles BV ist klar abzufassen. Es muss neben der Rechtsgrundlage die voraussichtliche Geltungsdauer („zunächst bis ...“) enthalten.

Der Facharzt kann auch den Umfang, d.h. die begrenzte Arbeitsmenge („nicht mehr als ... Arbeitsstunden pro Tag“) bzw. die Art der untersagten Tätigkeit möglichst genau und mit allgemein verständlichen Angaben darstellen. Es ist auch möglich, darzustellen, welche Art von Tätigkeit die Schwangere ausüben darf (Positivliste).

Die Verantwortung für die Umsetzung von Mutterschutz und Beschäftigungsverbot am Arbeitsplatz liegt jedoch bei deinem Arbeitgeber.

Er ist nach Kenntnis der Schwangerschaft in die Pflicht genommen und muss auf Grundlage seiner Gefährdungsbeurteilung und meist in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt oder der aufsichtführenden Behörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt) den Arbeitsplatz prüfen, anpassen oder gegebenenfalls ein arbeitsplatzbezogenes, generelles Beschäftigungsverbot (also ohne besonderes ärztliches Attest) aussprechen.

Eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes darf nicht erst erstellt werden, wenn die Arbeitnehmerin von ihrer Schwangerschaft erzählt, sondern muss schon im Voraus bestehen. 

Diese kannst du einsehen (oder schau unter § 11 „Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen“ im MuSchG).

Wenn du den Eindruck hast, der Arbeitgeber nimmt das Mutterschutzgesetz auf die leichte Schulter, solltest du dich an die aufsichtführende Behörde wenden.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/mutterschaftsleistungen/aufsichtsbehoerden-fuer-den-mutterschutz-und-kuendigungsschutz/aufsichtsbehoerden-fuer-mutterschutz-und-kuendigungsschutz-informationen-der-laender-73648

Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!

...zur Antwort
  • Orale Notfallkontrazeptiva dürfen an Dritte abgegeben werden. Dabei gelten die gleichen Sorgfaltsregeln wie bei der Abgabe anderer OTC-Arzneimittel an Dritte.
  • Die BAK-Handlungsempfehlungen enthalten lediglich die Empfehlung, die Pille danach an die betreffende Frau persönlich abzugeben. 

https://www.das-pta-magazin.de/pta-praxis/apothekenpraxis/verhuetungspanne-pille-danach-3374382.html#:~:text=Orale%20Notfallkontrazeptiva%20d%C3%BCrfen%20an%20Dritte,die%20betreffende%20Frau%20pers%C3%B6nlich%20abzugeben.

Alles Gute für dich!

...zur Antwort

Hm - du vertraust also einem anonymen Laienforum (wo dir jeder Depp einschließlich mir irgendwas erzählen kann) mehr als den Empfehlungen des Herstellers?

In der Regel werden alle Fragen zur empfängnisverhütenden Wirkung, der Anwendung, typischen Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und Anwendungsfehlern etc. in der Gebrauchsinformation beantwortet.

Jede Pille hat eine Toleranz von mindestens 3, meist 12 und bei manchen Pillen sogar 24 Stunden zum Nachnehmen einer Tablette über die übliche Einnahmezeit hinaus, ohne dass der Schutz gefährdet ist. Erst wenn du dieses Zeitfenster überschreitest, gilt die Pille als „vergessen“. 

Selbst dann führt nicht jeder Fehler auch zu Schutzverlust. Es kommt auf die Pille an, die du nimmst, in welcher Woche der Fehler passiert ist und selbstverständlich, ob du ihn (bei einer Kombinationspille z.B. durch die Anpassung des Einnahmeschemas) korrigierst.

Da du von 21 Tabletten schreibst, gehe ich davon aus, dass du eine übliche Kombinationspille nimmst. Dann hast du 12 Stunden Zeit, eine vergessene Pille nachzunehmen. Dann bleibt der Schutz erhalten und eine Notfallverhütung ist nicht notwendig.

Alles Gute für dich!

...zur Antwort

In der Regel hat eine Frau während der Schwangerschaft keine Eisprünge. Denn dann wird das schwangerschaftserhaltende Hormon hCG (humanes Choriongonadotropin) produziert.

Normalerweise sendet dieses über das Blut Signale an die Eierstöcke und die Hirnanhangsdrüse, dass die Frau schwanger ist. Dies bewirkt, dass kein Eisprung mehr erfolgt, die Gebärmutterschleimhaut erhalten bleibt und wächst und somit auch keine Menstruation eintritt.

Aber z.B. bei der Entstehung von zweieiigen Zwillinge reifen innerhalb eines Zyklus zwei Eizellen und werden (manchmal noch nicht mal im selben Geschlechtsakt) befruchtet.

Die beiden Eisprünge müssen nicht zwangsläufig gleichzeitig erfolgen, sie geschehen jedoch meist innerhalb von ca. 24 Stunden, in sehr, sehr seltenen Fällen auch bis zu ein paar Tagen. Es gibt sehr seltene Fälle, wo Zwillinge durch Sex an verschiedenen Tagen gezeugt werden und sogar von verschiedenen Vätern stammen.

Google mal "zweieiige Zwillinge verschiedene Väter" dann findest du zig Beispiele.

"Heteropaternale Superfekundation" (Überschwängerung) nennen Fachleute so ein äußerst seltenes Ereignis. Weltweit gibt es nur eine Handvoll bekannter Fälle. Allerdings dürfte die Zahl unentdeckter Halbgeschwister unter Zwillingen erheblich größer sein.

Alles Gute für dich!

...zur Antwort

Die Angst, ungeplant schwanger zu werden, begleitet wohl fast jede Frau irgendwann mal oder auch andauernd in ihren rund 35 Jahren Fruchtbarkeit - einfach weil die daraus resultierenden Konsequenzen zu weitreichend sind.

Die meisten Verhütungsmittel sind (bei korrekter Anwendung) jedoch sehr sicher - man wird nicht einfach so schwanger.

Die Pille ist eine recht zuverlässige Verhütungsmethode und eine Schwangerschaft in Abwesenheit von Einnahmefehlern nahezu ausgeschlossen. Dass sie keinen Pearl Index von glatt Null hat, liegt vermutlich laut Expertenmeinung an auch unbemerkten oder nicht zugegebenen Einnahmefehlern.

Ich habe ab 15 J. die Pille genommen und alles zusammen rund 20 Jahre bis zum Kinderwunsch ausschließlich damit verhütet.

Sorgen oder Angst hatte ich dabei nie.

Alles Gute für dich!

...zur Antwort
Kinderverbot in Restaurants

Wie sollten Restaurants mit ungezogenen Kindern umgehen? Eine Umfrage von Falstaff zeigt klare Meinungen: Gebühren für schlechtes Benehmen sowie ein Kinderverbot sollen eingeführt werden.

In den letzten Jahren hat das Thema der Präsenz von Kindern in Restaurants eine hitzige Debatte ausgelöst. Während einige argumentieren, dass Kinder Teil des gesellschaftlichen Lebens sind und daher in allen Umgebungen willkommen sein sollten, beharren andere darauf, dass die Anwesenheit von Kindern oft zu Unannehmlichkeiten und Unterbrechungen führt, insbesondere in feineren gastronomischen Einrichtungen.

Umfrage: Mehrheit für Kinder-Gebühren in Restaurants

Eine aktuelle Umfrage von Falstaff zeigt, dass eine beträchtliche Mehrheit der Leserschaft die Einführung von Gebühren für unangemessenes Verhalten von Kindern in Restaurants befürwortet. Von denen, die für Strafen stimmten, bevorzugte die Mehrheit eine moderate Geldstrafe von höchstens 50 Euro, während ein signifikanter Prozentsatz sogar strengere Maßnahmen mit Gebühren von über 100 Euro unterstützte.

77,2 Prozent unterstützen ein Kinderverbot

Darüber hinaus ergab die Umfrage, dass eine überwältigende Mehrheit der Befragten die Einführung eines absoluten Kinderverbots in Restaurants befürwortet. Dieser Standpunkt wurde von 77,2 Prozent der Teilnehmer unterstützt, während nur eine Minderheit (22,8 Prozent) gegen ein solches Verbot argumentierte.

Umfrageergebnisse reflektieren anhaltende Debatte

Die Ergebnisse der Umfrage spiegeln die kontinuierliche Debatte um die Balance zwischen Gastfreundschaft und Störungsfreiheit in gastronomischen Einrichtungen wider. Während einige eine kinderfreundliche Atmosphäre unterstützen, drängen andere auf einen ruhigen und entspannten Raum, der frei von möglichen Unterbrechungen durch Kinder ist. Die Frage bleibt, ob gastronomische Einrichtungen in Zukunft Maßnahmen ergreifen werden, um diesen diversen Standpunkten gerecht zu werden.

Was denkt ihr darüber?
...zum Beitrag

Ein generelles Verbot? Nein!

Es gibt viele Angebote, wo „Einschränkungen“ von den Gästen absolut begrüßt werden; Sauna nur für Frauen, Indoor-Spielplätze nur bis 12 Jahre, Ü…-Partys, Single-Speed-Dating, Seniorenreisen…

Ich nenne das „Vielfalt“ und für jedes Kundenklientel das passende Angebot.

Auswärts essen gehen gehört zum normalen Leben dazu und Kinder sollten ihre ersten 18 Lebensjahre nicht eingesperrt im Keller verbringen... 

Auch müssen sie durch gutes Vorleben/Beispiel die nötigen Umgangsformen und Benimm-Regeln erlernen. 

Andererseits finde ich zwischen den Gängen tobende und krakelende Kinder in einem gehobenen Restaurant nicht gerade erfreulich. Wenn ich mich schön angezogen und zurecht gemacht und einen Babysitter für viel Geld für meine eigenen Kinder organisiert habe (oder selber gar keine habe), um einen romantischen Abend als Paar bei einem mehrgängigen, teuren Essen mit meinem Mann zu genießen, habe ich auf anderleuts laute Kinder keine Lust. 

Auch wenn ich mich in so einem Fall entspannt zurücklehnen kann und denke: "Es sind zum Glück nicht meine und ich muss mich nicht kümmern..." Meinem Mann vergeht dabei allerdings sowohl die gute Laune als auch der Appetit.

Auch sollte man bedenken, ob man seinen Kindern damit einen Gefallen tut. Meine hatten jedenfalls keine Lust und keinen Spaß daran, mehrere Stunden still sitzen zu müssen.

Ich als Mutter begrüße durchaus kinderfreie Restaurants. Schließlich gibt es ja nicht nur eine Lokalität und jeder hat die Wahl.

Alles Gute für dich!

...zur Antwort

An dieser Stelle hilft dir ein Blick in die Packungsbeilage deiner Pille - was man bei jeder Medikamentennahme am besten schon vorher tun sollte.

Wie alle Arzneimittel kann auch deine Pille Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.

Während der Einnahme z.B. von Desogestrel können (müssen aber nicht!) unregelmäßige vaginale Blutungen auftreten. Hierbei kann es sich lediglich um leichte Schmierblutungen handeln, die nicht einmal eine Einlage erfordern, oder um stärkere Blutungen, die einer leichten Regelblutung ähneln und hygienischen Schutz erfordern.

Die Blutungen können bei dir auch ganz ausbleiben. 

Alles Gute für dich!

...zur Antwort

Bei Unsicherheit oder Fragen zur Einnahme von Medikamenten in der Schwangerschaft oder Stillzeit ist "Embryotox" (Pharmakovigilanz- und Beratungszentrums für Embryonaltoxikologie der Charité-Universitätsmedizin Berlin) die Internetseite der ersten Wahl.

Schau mal hier:

https://www.embryotox.de/arzneimittel/details/ansicht/medikament/acetylsalicylsaeure

Mach dir mal keinen Kopf.

Alles Gute für dich und eine gesunde Schwangerschaft!

...zur Antwort

An dieser Stelle hilft dir ein Blick in die Packungsbeilage deiner Pille - was man nebenbei bemerkt bei jeder Medikamentennahme am besten schon vorher tun sollte. 
In der Regel werden alle Fragen zur empfängnisverhütenden Wirkung, der Anwendung, typischen Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und Anwendungsfehlern etc. in der Gebrauchsinformation beantwortet.

Wann willst du denn sonst anfangen?

Ausnahmslos jede Pille schützt bei Pillenstart zuverlässig ab dem ersten Tag der Einnahme, wenn du am ersten Tag der Menstruation damit beginnst. Dafür hast du 24 Stunden Zeit, denn ein Tag ist nun mal so lang.

ich würde sie gerne morgens nehmen

Du kannst jetzt die erste Pille nehmen und morgen dann die nächste um 7 Uhr oder auch erst morgen früh mit der Pille starten - das ist einerlei.

Es gibt fast 50 Studien darüber, ob allein die Pille Gewichtszunahme verursacht. Alle kamen zu ein und demselben Ergebnis: es gibt keinen Zusammenhang. 

Eine Gewichtszunahme findet immer dann statt, wenn mehr Energie/Kalorien aufgenommen als verbraucht werden und durch die Einlagerung von Wasser. Bedingt durch diese Wassereinlagerungen kann es zu einer kurzfristigen Gewichtszunahme kommen. Meistens lässt dieser Effekt aber nach einiger Zeit wieder nach.

Auch nehmen Frauen mit dem Alter meist ganz natürlich zu. 

Doch können manche Pillen appetitanregend wirken („Heißhunger-Attacken“).

https://www.iqwig.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-detailseite_10997.html

https://www.swissmom.ch/de/frauengesundheit/empfaengnisverhuetung/hormonelle-empfaengnisverhuetung/macht-die-pille-wirklich-dick-12427

Wie alle Arzneimittel kann jede Pille neben der erwünschten Wirkung auch unerwünschte Nebenwirkungen verursachen, wozu es kommen kann - aber nicht muss.

Schwerwiegende Nebenwirkungen und weitere Einzelheiten zu den verschiedenen Risiken im Zusammenhang mit der Anwendung kombi­nierter hormonaler Kontrazeptiva siehe Abschnitt 2 „Was sollten Sie vor der Anwendung von XY® beachten?“

Weitere mögliche unerwünschte Nebenwirkungen findest du im 4. Abschnitt der Gebrauchsinformation - z.B. Durchbruch- und Schmierblutungen, Kopfschmerzen (seltener Migräne), Wassereinlagerungen, Übelkeit und Erbrechen, Bauchschmerzen, Gewichtsveränderungen, Stimmungsschwankungen, Depressionen, Nervosität, Schwindelgefühl, Veränderungen der Libido, Akne, Brustschmerzen, Brustempfindlichkeit, Brustvergrößerung, Flüssigkeitsabsonderung der Brustdrüsen, Regelblutungsschmerzen, Scheidenentzündung…

Alle Frauen, die kombinierte hormonale Kontrazeptiva anwenden, haben ein erhöhtes Risiko für Blutgerinnsel in den Venen oder Arterien.

Welche Effekte sich bei dir zeigen, wirst du dann gegebenenfalls sehen.

Alles Gute für dich!

...zur Antwort