Nein. Es können nur Monate mit Elterngeldbezug ausgeklammert werden.

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  1. Wegen möglicher Keimbelastung. Der Wasserversorger muss die Qualität nur bis zum Hausanschluss sicher stellen. Oft sind aber gerade die heimischen Wasserrohre das Problem, wenn nicht oft genug thermisch desinfiziert wird.
  2. Das Baby stirbt nicht, wenn man es im wachen Zustand auf den Bauch legt. Ein Problem kann die Bauchlage im Schlaf sein, wenn das Baby die Nase in die Matratze drückt - dann kann es nämlich ersticken. Die nächtliche Bauchlage ist deshalb ein Risikofaktor für den plötzlichen Kindstod.
  3. Man kann mit Beikost dann starten, wenn alle Beikostreifezeichen beim Baby vorliegen. Das kann mit vier Monaten der Fall sein oder auch später. Vorher sollten Babys wirklich nur Muttermilch, bzw. Muttermilchersatznahrung bekommen, weil der Darm noch nicht reif ist für andere Nahrung. Übrigens heißt Beikost nicht automatisch Breikost.
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Nein, geht nicht.

Wenn du 12 Monate ElterngeldBasis bezogen hast, bleiben für den Partner noch maximal 4 Monate ElterngeldPlus übrig.

Hinzu kommen 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus, wenn beide Eltern in dieser Zeit zwischen 24 und 32 Stunden erwerbstätig sind.

Wenn nicht wie wäre es anders möglich damit das Kind möglichst lange nicht in Fremdbetreuung muss

Kann man so nicht beantworten, da nur ihr eure finanzielle Situation kennt.

Eventuell lohnt es sich, möglichst lange ElterngeldPlus zu beziehen und nebenbei einen Minijob anzunehmen.

Oder nur einer von euch ist erwerbstätig, während der andere sich ums Kind kümmert.

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Also: als Paar hat man ZUSAMMEN Anspruch auf maximal 14 Monate ElterngeldBasis, wenn man diese mindestens im Verhältnis 12:2 aufteilt.

Monate, in denen die Mutter Mutterschaftsleistungen bezieht, gelten als ElterngeldBasis-Monate. (§ 4 Abs. 4 BEEG). Immer.

Bedeutet: es verbleiben der Mutter nach dem Mutterschutz 10 weitere Monate ElterngeldBasis, die sie mit ElterngeldPlus auf maximal 20 Monate ausdehnen kann. Somit kann die Mutter maximal 22 Monate Elterngeld beziehen.

Für Kinder, die nach dem 01.04.2024 geboren sind, gilt, dass die Eltern nur einen Monat gleichzeitig ElterngeldBasis beziehen dürfen.

Bedeutet für euch: du nimmst den zweiten Monat ElterngeldBasis dann, wenn deine Frau ElterngeldPlus bezieht. So hast du dann deine zwei Partnermonate und deine Frau verliert nichts.

Zum Zuverdienst während ElterngeldPlus:

Ja, man kann dazuverdienen. Nur darf man nicht mehr als 32 Wochenstunden erwerbstätig sein, weil man dann den Anspruch auf Elterngeld verliert.

Zur Berechnung: Elterngeld berechnet sich aus der Differenz zwischen Einkommen vor der Geburt und Einkommen nach der Geburt.

Beim ElterngeldPlus wird zunächst ein Deckelungsbetrag errechnet. Der Deckelungsbetrag ist die Hälfte des Basiselterngeldes ohne Einkommen. Je nachdem, ob der Deckelungsbetrag höher oder niedriger ist als 65% vom Einkommensunterschied, bekommst du entweder den Deckelungsbetrag oder einen Betrag in der Höhe des möglichen Basiselterngeldes mit Einkommen.

Das hört sich jetzt kompliziert an, so kompliziert ist es aber gar nicht. Schau mal hier Wie viel Elterngeld kann ich bekommen? | Familienportal des Bund

Rechenbeispiel, ich nehme die Zahlen aus dem Kommentar:

Netto-Einkommen vor der Geburt: 3000€

Netto-Einkommen nach der Geburt: 1500€ Einkommens-Unterschied: 1.500€ -> Basiselterngeld (65 % des Unterschieds): 975€

Theoretisches Basiselterngeld ohne Einkommen nach der Geburt: 1.800€, davon die Hälfte ("Deckelungsbetrag"): 900€

Und diese 900€ sind die Summe, die auch ausbezahlt würde. 

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Ja und nein. Du kannst zum Vorschlag des Geburtshelfers ja oder auch nein sagen, aber umgekehrt wird dir der Geburtshelfer auch sagen, wenn eine bestimmte Methode nicht verfügbar oder nicht möglich ist.

Hast du dich schon mal mit Hypnobirthing beschäftigt?

Ich hatte beim ersten Kind auch einen Kaiserschnitt, beim zweiten hab ich mich ganz viel mit Meditation, Entspannungstechniken und Körperwahrnehmung beschäftigt.

Mein zweites Kind habe ich außerklinisch geboren, in einer wunderschönen selbstbestimmten Geburt ganz ohne Schmerzmittel (die ich auch gar nicht brauchte).

Die Wehen waren natürlich trotzdem schmerzhaft, aber der Schmerz war von der Intensität her so, dass ich ihn problemlos kontrollieren konnte.

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Es gibt bestimmte sogenannte "Ausklammerungstatbestände", die bei der Berechnung des Elterngeldes nicht berücksichtigt werden. So kann es sein, dass auch noch einige Monate von vor der Geburt von Kind 1 zur Berechnung des Elterngeldes für Kind 2 herangezogen werden.

Zu diesen Tatbeständen gehören der Mutterschutz und die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1, wenn in diesen ersten 14 Monaten ElterngeldBasis und/oder ElterngeldPlus bezogen wurde.

Heißt für dich: die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld wären die Monate März 24- Februar 25.

Ausgeklammert werden kann März und April 24 (weil du da noch Elterngeld bezogen hast), weswegen zur Berechnung noch zwei Monate von vor der Geburt von Kind 2 herangezogen werden. 

Somit wirst du etwas mehr als den Mindestsatz bekommen, plus einen Geschwisterbonus von 10%.

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Dieser hypothetische Fall wäre natürlich kein Mord, sondern eine (schwere und/oder gefährliche) Körperverletzung in Tateinheit mit Schwangerschaftsabbruch in einem besonders schweren Fall.

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Lese ich ehrlich gesagt nicht, aber vielleicht ist meine Filterblase eine andere.

Geburten verlaufen mitunter halt auch überraschend und vielleicht nicht unbedingt so, wie es sich die Gebärende vorher vorgestellt hat.

Hinzu kommt: Geburt wird grundsätzlich mit Schmerz assoziiert, schon in der Bibel. Sieht man ja auch hier in den anderen Antworten.

Ist es da nicht logisch, vor einem potenziell sehr schmerzhaftem Ereignis, dessen Verlauf man noch nicht kennt, wenigstens Respekt zu haben?

Übrigens muss Geburt gar nicht unbedingt todesschmerzhaft sein. Es gibt jede Menge Möglichkeiten, Geburtsschmerzen zu lindern, bzw erträglich zu machen.

Auf die Geburt meines zweiten Kindes hab ich mich mit verschiedenen Entspannungstechniken vorbereitet und hatte tatsächlich eine schmerzarme Geburt, ohne PDA.

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Sogar sehr empfindliche Frühtests liefern FRÜHESTENS 9 Tage nach dem Eisprung ein positives Ergebnis.

Der Test auf dem Bild ist negativ, was aber so kurz nach dem Eisprung auch völlig normal ist.

Wirklich zuverlässig ist das Ergebnis erst 14 Tage nach dem Eisprung.

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An ihrer Stelle würde ich die Terminvergabestelle (116 117) nutzen und parallel dazu nach einer Hebamme suchen.

Schwangerschaftsvorsorge können nämlich auch Hebammen machen, man muss dafür keineswegs zum Arzt.

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Haben Menschen eine feste Paarungszeit?

Nein.

Bloßer Zufall, dass so viele Weibchen circa zur selben Zeit geschwängert wurden, kann es doch nicht sein

Es stimmt tatsächlich, dass die Monate Juli bis September in Deutschland die Monate mit den meisten Geburten sind. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2020/PD20_29_p002.html

Das ist allerdings eine noch recht neue Entwicklung. Vor dem Zweiten Weltkrieg und auch noch Jahrzehnte später, bis Anfang der 80er Jahre, lag das Maximum der Geburten in den Monaten Februar und März.

Während also früher die sprichwörtlichen Frühlingsgefühle im Mai und Juni zu Schwangerschaften führten, sind es jetzt eher die Monate Oktober bis Dezember, wo man sich gerne zuhause einkuschelt.

Mir ist bewusst, dass Frauen in ihrem Zyklus eine Phase haben, welche ihren „Sex-Drive“ erhöht

Ja, und zwar um den Eisprung herum. Das passiert aber in jedem Zyklus, das ganze Jahr über etwa alle vier Wochen und ist somit keine Erklärung.

Wieso ist jedes Weib in ihren 30ern, welches in meiner Nähe tritt, schwanger?

Zufall. In meinem Umfeld ist gerade niemand schwanger.

Wird mir sowas ebenso passieren?

Ja, nein, vielleicht.

Wie werde ich immun?

Immun kann man nur gegen Krankheiten sein und eine Schwangerschaft ist keine Krankheit.

Kann man sich schützen?

Das ist die gute Nachricht: ja, es gibt jede Menge Möglichkeiten, sich vor einer ungewollten Schwangerschaft zu schützen. Pille, Kupfer- oder Hormonspirale, Verhütungspflaster, Implanon, Depotspritze, Kondome, NFP, Enthaltsamkeit, um nur einige zu nennen.

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Da würde ich an deiner Stelle einfach beim Hersteller anfragen oder alternativ bei einem Fachhändler.

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Kommt drauf an.

Eine indikationslose Abtreibung ist nach deutschem Recht straffrei, aber rechtswidrig und wird deshalb auch nicht von der Krankenversicherung übernommen.

Der Eingriff muss folglich selbst bezahlt werden. 

Ausnahme: die Schwangere verfügt über kein oder ein geringes Einkommen. In diesem Fall kann ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden, die Kosten übernimmt dann das jeweilige Bundesland.

Sollte die Abtreibung eine kriminologische oder medizinische Indikation haben, dann ist sie nicht rechtswidrig und wird von der Krankenkasse bezahlt.

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Du kannst ja selbst im U-Heft nachschauen und wirst dann feststellen, dass dein Kind bezüglich des BMI tatsächlich im oberen Bereich liegt - bedeutet: etwa 90% der gleichalten Mädchen sind leichter.

ABER da würde ich mir keinen großen Stress machen, so lange deine Tochter ausgewogen isst und sich regelmäßig bewegt.

Kinder wachsen nicht linear, vielleicht macht sie demnächst einen Schub und dann ist das Verhältnis Größe-Gewicht gleich wieder ganz anders.

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Eine Leihmutter ist die Frau, die das Kind geboren hat und damit nach deutschem Recht zunächst einmal die Mutter.

Aber die Wunschmutter adoptiert das Kind in der Regel und dann ist sie auch rechtlich gesehen die Mutter.

Biologische Verwandtschaft ist als Kriterium tatsächlich schwierig, denn bei Leihmutterschaft kommt die Eizelle nicht immer von der Wunschmutter, sondern teilweise von einer Spenderin.

Und was ist mit Frauen, die eine Eizellspende in Anspruch genommen haben? Die gebären das Kind und sind somit nach deutschem Recht die Mutter, obwohl sie rein genetisch nicht mit dem Kind verwandt sind.

Es ist eben nicht ganz so einfach. Manche Frauen gebären, sind aber keine Mütter. Manche gebären nie und sind trotzdem Mütter.

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Ich fürchte, da kann dir die Laiencommunity hier nicht weiterhelfen.

Der einzelne HCG-Wert sagt wenig darüber aus, ob die Schwangerschaft (noch) intakt ist.

Dir bleibt wohl wirklich nur, das Beste zu hoffen.

Alles Gute!

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Mach’s etwas anders

Ich empfinde das als aufdringlich.

Besser wäre zB, erst deinen eigenen Namen zu sagen, als sofort nach ihrem zu fragen.

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Es ist ja eine Sache, wenn der Partner sagt, dass er lieber nicht Vater werden würde und/oder überfordert ist. Eine ganz andere Sache ist es, offen mit Trennung zu drohen.

Ehrlich gesagt glaube ich, dass du dich an den Gedanken gewöhnen solltest, dass eure Beziehung vorbei ist, so oder so.

Was die Schwangerschaft angeht: was willst DU? Also nicht dein Vater, deine Familie oder dein Freund - was willst DU.

Frag dich ganz offen: was hast du gedacht, als der Test positiv war? "Oh schei&e, ich will es so schnell wie möglich weghaben"? Oder eher "oh krass, ich werde Mama"?

Ich drücke dir die Daumen, dass du für dich gut entscheiden kannst!

Übrigens: weiter unten schreibst du, dass du in der 11. Woche bist. Dann ist die Zeit zwar schon knapp, aber nicht ganz so knapp, wie du vielleicht denkst.

Abtreibung ist nämlich in Deutschland straffrei möglich bis 12 Wochen nach Befruchtung, was allerdings der 14. Schwangerschaftswoche entspricht- weil die Schwangerschaftswochen ab dem ersten Tag der letzten Periode gezählt werden.

Alles Gute!

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Das würde ich fast ausschließen.

Damit der Sex zu einer Schwangerschaft führt, hätte der Eisprung allerspätestens am 17.10.2023 stattfinden müssen.

Und da komme ich auf den 09.07.2024 als errechneten Termin.

Zwischen diesem Datum und dem eigentlichen Geburtstag liegen immerhin 31 Tage.

Normalerweise wird allerspätestens 14 Tage nach ET eingeleitet.

31 Tage Übertragung halte ich für ziemlich unwahrscheinlich.

Also wenn dein Kumpel sich nicht im Datum geirrt hat, würde ich an seiner Stelle mal über einen Vaterschaftstest nachdenken.

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