Frau Schwanger was beantragen?

3 Antworten

Warum wollt ihr nicht mehr Arbeiten? Was genau willst du als werdender Vater denn stattdessen jetzt tun? Während der Schwangerschaft braucht sie dich nicht zum Händchen halten. Haushalt könnt ihr wie vorher auch erledigen. Falls sie irgendwann wegen körperlichen Beschwerden kürzer treten muss, wirst du halt etwas mehr tun müssen. Also gibt es einen GRund? Seid ihr am Haus bauen? Renovieren? Ansonsten echt Unsinn.

Deine Option: Fragen, ob es bei dir (euch) Sabbaticals gibt. Das wäre eine Option während der Schwangerschaft arbeitsfrei zu bekommen. Allerdings muss man dafür Berufsjahre vorweisen, oftmals auch Überstunden angehäuft haben und es braucht eine angemessene Vorlaufszeit der Bearbeitung (mindestens 2 Monate).

Für deine Frau: Es gibt das Beschäftigungsverbot. Sobald eine Frau schwanger ist, greift für sie das Mutterschutzgesetz. In diesem Sinne muss jeder Arbeitgeber seine Arbeitsbedingungen prüfen, ob diese angemessen für Schwangere sind. Z.B. schweres heben, Arbeiten mit Chemikalien, hohes Krankheitsrisiko oder Schusswaffengebrauch sind nicht vereinbar mit einer Schwangerschaft und wenn es keine Versetzungsmöglichkeiten gibt, so muss der Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot aussprechen und frau kann bei vollem Grundgehalt (abzüglich Zuschüsse, die sie ja nun nicht mehr erarbeitet) zu Hause bleiben. Ebenso kann der Facharzt ein Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn es eine Risikoschwangerschaft ist und ihr GEsundheitszustand mit einem Beruf nicht vereinbar ist. Ärzte können auch anteilige Verbote aussprechen wie z.B. eine Arbeitszeitreduktion oder ähnliches. Allerdings wollen wir ihr nichtwünschen, dass das notwendig ist. Eine SChwangerschaft selbst ist keine Krankheit und auch kein GRund für eine arbeitsunfähigkeit.

Mutterschutz: Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Ab dann ist sie beruflich freigestellt (sofern es kein Beschäftigungsverbot gibt). 8 Wochen nach der Geburt endet der Mutterschutz.

Mutterschaftsgeld: Gibt es während diesen 14 Wochen von der Krankenkasse und muss dort beantragt werden.

Elternzeit: Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit. So lange kann man sich von der Arbeit freistellen lassen. Elternzeit kann man flexibel innerhalb der ersten 8 Lebensjahre des Kindes genommen werden. Entweder direkt mit der Geburt oder eben später. Die Partner können zeitgleich in Elternzeit gehen oder zeitlich versetzt. Auch eine Teilzeitstelle ist während Elternzeit möglich. Beachtet: Die Antragsfrist sind 7 Wochen beim Arbeitgeber. Da der Mutterschutz nicht mit eingerechnet wird, reicht es für die Frau, den Antrag mit GEburt zu stellen. Als werdender Vater geht das natürlich nicht, wenn er direkt nach Geburt zu Hause bleiben will.

Elterngeld: Berechnet sich aus dem Gehalt, das man in dem Jahr bis zur Geburt verdient hat. Aus diesem Grund ist deine Idee mit ALG1 nicht die beste, weil es auch deinen Elterngeldanspruch reduziert. Elterngeld sind 75% des Monatsgehaltes. Das kann man sich entweder für ein Jahr in dieser Höhe monatlich auszahlen lassen. Oder man streckt es auf zwei Jahre. Dann bekommst du a ber auch nur die gleiche Summe Elterngeld, dann sind es monatlich halt nur 37,5 Prozent des Lohnes. Das dritte Jahr Elternzeit ist immer unbezahlt - da muss man angespart haben. Ebenso endet der Elterngeldanspruch mit dem 3. Geburtstag des Kindes. Also auch wenn du noch bis zum 8. Geburtstag Elternzeit nehmen darfst, so wird diese Zeit nicht mehr vergütet. Elterngeld wird beim zuständigen Amt beantragt und bezahlt.

Das wäre super dämlich dann würde das Elterngeld auch drastisch sinken.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 2 Kinder, nebenberuflich in der Säuglingspflege tätig

Es gibt keinen Grund schwanger nicht zu arbeiten und man wäre echt saudumm, seinen Job deswegen zu kündigen, denn das wirkt sich aufs Elterngeld aus.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe ein Kind.