Allgemeinstrom Nebenkosten?

DaKaBo  30.12.2021, 12:00

Und wie lautet deine Frage?

jimmy7892 
Beitragsersteller
 30.12.2021, 12:03

Ob das ein angemessener Betrag ist oder viel zu viel berechnet wird

5 Antworten

Du solltest die Belege beim Vermieter oder Verwalter einsehen, falls Du die Kosten anzweifelst.

Da würde ich doch mal gucken, wer da möglicherweise unzulässig Strom abzapft für private Kühlschränke, Wäschetrockner usw. in seinem Keller oder von offenen Steckdosen für diverse Freizeitaktivitäten.

Ich hab mal in meine Abr. reingeguckt, da fallen vergleichsweise 600 EUR Gesamtkosten an. Deshalb stimmt mit 2000 EUR irgendetwas nicht. Deshalb Einspruch einlegen und mit Nichtnachvollziehbarkeit der Allgemeinstromkosten begründen.

Wird denn ein Stromzähler für beide Häuser abgelesen? Laut VBtrKVO nennen sich die Kosten für Beleuchtung und natürlioch nicht Allgemeinstrom !

Von Experte kevin1905 bestätigt

Über 2.000 € Allgemeinstrom ist abrtig viel.

Allgemeinstrom ist ja eigentlich nur für Treppenhaus-, Außenbeleuchtung und evtl. noch die Heizungsanlage.

Lass dir unbedingt erklären wie diese Kosten zusammenkommen und den Originalbeleg vorlegen.

Punkt 1: wie hoch ist der Anteil bei "Warmmiete", also zwischen Kaltmiete und Warmmiete, der schon einen Tril ausmacht . (?!) . aus deinen Angaben geht nicht hervor, wieviel du denn jetzt nachzahlen mußt . .

Punkt 2: hast du denn eine "Stromheizung" , (?!) .. mittlerweile wird die Wohnungsheizung über Erdgas/ Öl betrieben . Verbrauch wird abgelesen , usw.. diese Fokussierung auf den Allgemeinstrom kommt widersprüchlich rüber . Allgemeinstrom ist zB "das Anknipsen einer Treppenhausbeleuchtung"


jimmy7892 
Beitragsersteller
 30.12.2021, 12:25

Es geht rein um den Allgemeinstrom, wenn man diese Summe großzügig hochrechnet wäre man bei 5600kwh und das für ein wenig Licht im Treppenhaus und Hof klingt ein wenig viel

albatros  30.12.2021, 12:18

Es geht hier um Allgemeinstrom und nicht Haushaltsstrom...

bachforelle49  30.12.2021, 12:22
@albatros

dann mußt du dir die Unterlagen von der Hausverwaltung zeigen lassen.. dafür ist die Hausverwaltung da, auch wenn die das ärgert, wenn Mieter nachfragen .. oder eben den Vermieter, wenn du von ihm die Abrechnung bekommen hast .. der hat deine Ängstlichkeit nachzufragen natürlich miteinkalkuliert .. die Frage ist halt, ob es sich wegen "Peanuts" Ärger einhandeln lohnt, usw ..