Nebenkosten Belegeinsicht Aufwandskosten?
Abend,
ich habe im Dezember meine Nebenkostenabrechnung erhalten. Da die Abrechnung sehr undurchsichtig war, habe ich eine Belegeinsicht angefordert. Diese habe ich auch per Mail erhalten. Nun habe ich eine Rechnung für den Scanaufwand von 75 € erhalten. ca. 65 pro Stunde plus MwSt. Ist dies überhaupt zulässig?
Vielen Dank
Markus
3 Antworten
Grundsätzlich muss auf Wunsch des Mieters diesem die Einsichtnahme in die relevanten Original - Belege ermöglicht werden. Das heißt, nicht Kopien, Abschriften usw..
Damit erledigt sich die Gebühr für die Erstellung von Scans.
Möchte der Mieter Kopien, darf der Vermieter dafür jeweils bis max. 50 Cent Kosten berechnen. Auch darf der Mieter die Dokumente fotografieren.
Der Zeitaufwand zur Bereitstellung und Vorlage der Belege ist Verwaltungsaufwand der nicht vom Mieter bezahlt verlangt werden darf.
Nebenkostenabrechnung der Haufe-Gruppe:
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/kopien-statt-verlangte-belegeinsicht-vermieter-traegt-kosten_258_365658.html
Die Kopierkosten gehen zu Lasten der Vermieterin. Grundsätzlich ist der Vermieter (nur) verpflichtet, dem Mieter Einsicht in die der Betriebskostenabrechnung zugrunde liegenden Originalbelege zu gewähren. Die Belege sind grundsätzlich am Sitz des Vermieters einzusehen.
Meiner Ansicht nach ja.
Der Vermieter ist verpflichtet, dir Einsicht zu gewähren. Kopien muss er nicht anfertigen, die Belege können bei ihm gesichtet werden.
Da du Kopien angefordert hast, geht die Umlage der Kosten in Ordnung. Ob allerdings in dieser Höhe, sei mal dahingestellt.