Nebenkosten Belegeinsicht Aufwandskosten?

3 Antworten

Grundsätzlich muss auf Wunsch des Mieters diesem die Einsichtnahme in die relevanten Original - Belege ermöglicht werden. Das heißt, nicht Kopien, Abschriften usw..

Damit erledigt sich die Gebühr für die Erstellung von Scans.

Möchte der Mieter Kopien, darf der Vermieter dafür jeweils bis max. 50 Cent Kosten berechnen. Auch darf der Mieter die Dokumente fotografieren.

Der Zeitaufwand zur Bereitstellung und Vorlage der Belege ist Verwaltungsaufwand der nicht vom Mieter bezahlt verlangt werden darf.

Meiner Ansicht nach ja.

Der Vermieter ist verpflichtet, dir Einsicht zu gewähren. Kopien muss er nicht anfertigen, die Belege können bei ihm gesichtet werden.

Da du Kopien angefordert hast, geht die Umlage der Kosten in Ordnung. Ob allerdings in dieser Höhe, sei mal dahingestellt.