Werden die höheren Nebenkosten vom Jobcenter übernommen, wenn die Kaltmiete dafür niedrig ist?

3 Antworten

Jobcenter interessieren sich neben der Wohnungsgröße für die sog. Bruttokaltmiete, d.b. für die Kaltmiete plus Nebenkosten ohne Heizkosten.

Wenn die Bruttokaltmiete "paßt", dann sollte es eigentlich kein Problem geben.

Haushaltsstrom mußt Du sicherlich aus dem Regelbedarf zahlen, wärend Heizstrom erstattet wird.

Die Gestaltung des Mietvertrages obliegt dem Vermieter und ist ggf. Verhandlungssache.

Du hast keine Chance beiden Teile gegeneinander aufzuwiegen.

Die Kaltmiete wird zu 100 % getragen, falls sie nicht höher als die genannte Höchstmiete ist.

Die Betriebskosten werden zu 100 % getragen und werden später bei der NK-Abrechnung aufgerechnet (falls Du eine Erstattung erhälst, gehört diese dem JC - falls Du einen Nachzahlung hast, kannst Du diese vorlegen).

Die Heizkosten werden im angemessenen Rahmen übernommen.

Wenn Du eine "besondere" Wohung hast, z. B. Heizung oder Warmwasser über Strom, hast Du Anspruch auf eine entsprechende Anrechnung. Dies wird im Antrag erfragt und du mußt es mit dem MIetvertrag belegen, bzw. mit dem Vermieterbefragungsbogen /oder wie er auch immer heißt).

Der Mietvertrag muss vorgelegt werden und wenn der Vermieter 500 Euro hinschreibt will er auch 500 Euro haben

den Strom bezahlst Du üblicherweise direkt an den Stromversorger ...


natalia99 
Beitragsersteller
 13.03.2021, 15:46

Ich dachte halt ich könnte mit dem Vermieter das vielleicht so machen,dass er mir die 150€ wieder so auszahlt...Hat mir nämlich ein Vermieter mal so vorgeschlagen gehabt(Wohnung dann aber nicht genommen)

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anitari  13.03.2021, 13:19

Den Stromanteil für Heizung übernimmt das JC.

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