Werden die höheren Nebenkosten vom Jobcenter übernommen, wenn die Kaltmiete dafür niedrig ist?
Ich müsste seit ca. einem Jahr aus meiner Wohnung raus,werde aber noch geduldet da ich nichts neues gefunden habe.
Nun habe ich eine Wohnung gefunden,die mir sehr zusagt,allerdings wird dort alles mit Strom betrieben(Heizung,Warmwasseraufbereitung etc.).
Da ich eine Ausbildung mache,die zwar vergütet wird aber nicht ausreichend,stehen mir noch Leistungen vom Jobcenter zu. Die Kaltmiete liegt 150€unter dem Mietspiegel(350€),den das Jobcenter übernehmen würde(bis 500€ wird übernommen),dafür gibt es aber eben den hohen Strompreis. Und Strom wird an sich vom Jobcenter ja nicht übernommen(Heizkosten durch Strom können pauschal beantragt werden etc. aber anscheinend muss man trotzdem einen hohen Anteil selbst bezahlen).
Nun ist meine Frage:Könnte ich meine Vermieter drum bitten,einen höheren Preis für die Kaltmiete zu verlangen,dass das Amt mir den vollständigen Betrag(500€) auszahlt und ich davon einen Teil der Stromkosten decken kann?
Oder kann das Amt sagen,dass durch die niedrige Kaltmiete mir die Wohnung auch trotz der hohen Nebenkosten übernommen wird?
Ich muss bevor ich umziehe, den Mietvertag dem Jobcenter vorlegen,damit dieses mir die Kosten bewilligen kann.Ich fände es halt unfair wenn man sagt zusammen betragen die Kosten 550€ für die Wohnung aber es werden mir nur 350€ gewährt weil die Kaltmiete eben so niedrig ist aber jemand der vielleicht eine Kaltmiete von 500€ hat kriegt alles bezahlt...
Zumal ich gerade in einer Wohnung der Wohnungslosenhilfe lebe und sie auch Interesse daran haben,dass ich umziehe..
3 Antworten
Jobcenter interessieren sich neben der Wohnungsgröße für die sog. Bruttokaltmiete, d.b. für die Kaltmiete plus Nebenkosten ohne Heizkosten.
Wenn die Bruttokaltmiete "paßt", dann sollte es eigentlich kein Problem geben.
Haushaltsstrom mußt Du sicherlich aus dem Regelbedarf zahlen, wärend Heizstrom erstattet wird.
Die Gestaltung des Mietvertrages obliegt dem Vermieter und ist ggf. Verhandlungssache.
Du hast keine Chance beiden Teile gegeneinander aufzuwiegen.
Die Kaltmiete wird zu 100 % getragen, falls sie nicht höher als die genannte Höchstmiete ist.
Die Betriebskosten werden zu 100 % getragen und werden später bei der NK-Abrechnung aufgerechnet (falls Du eine Erstattung erhälst, gehört diese dem JC - falls Du einen Nachzahlung hast, kannst Du diese vorlegen).
Die Heizkosten werden im angemessenen Rahmen übernommen.
Wenn Du eine "besondere" Wohung hast, z. B. Heizung oder Warmwasser über Strom, hast Du Anspruch auf eine entsprechende Anrechnung. Dies wird im Antrag erfragt und du mußt es mit dem MIetvertrag belegen, bzw. mit dem Vermieterbefragungsbogen /oder wie er auch immer heißt).
Der Mietvertrag muss vorgelegt werden und wenn der Vermieter 500 Euro hinschreibt will er auch 500 Euro haben
den Strom bezahlst Du üblicherweise direkt an den Stromversorger ...
Ich dachte halt ich könnte mit dem Vermieter das vielleicht so machen,dass er mir die 150€ wieder so auszahlt...Hat mir nämlich ein Vermieter mal so vorgeschlagen gehabt(Wohnung dann aber nicht genommen)