Kann mir Jemand anhand der Mietobergrenze in Mönchengladbach eine Erläuterung der Zusammensetzung geben?
Ich suche eine Beispielrechnung, anhand der man erkennt, ob eine Wohnung innerhalb der Mietobergrenze (ALG2-Satz) ist. Beispiel Mönchengladbach:
Netto-Kaltmiete 320 €
Kalte Nebenkosten 100 €
Bruttokaltmiete 420 €
Wenn man nun ein reales Angebot sucht, und zum Beispiel folgendes in der Anzeige liest:
Kaltmiete 360 €
Nebenkosten 100 €
Ist diese Wohnung dann sofort raus wegen des 40 Euro überschreitens ?
Wenn man aus der Obdachlosigkeit käme, hätte man noch die Möglichkeit der 10 % Klausel soweit ich weiß..
Wie sähe das Angebot dann Beispielsweise dann aus wenn die Bruttokaltmiete nicht mehr wie 420 € betragen dürfte ?
Was wäre wenn in den Nebenkosten die Heizkosten bereits enthalten wären ? Muss man sich dann vom Vermieter die genaue Zusammensetzung einholen um prüfen zu können ob die Wohnung innerhalb der Mietobergrenze also Bruttokaltmiete liegt ?
2 Antworten
Nein nicht zwingend !
In der Regel kommt es den Jobcentern darauf an, dass die Grenze der Angemessenheit nicht überschritten wird, wie sich diese dann zusammensetzt sollte dann keine Rolle spielen.
Bei dir kämen ja für 1 Person noch max. 90 Euro für den Abschlag für Heizkosten dazu, somit dürfte die Warmmiete dann max. 510 Euro betragen.
In den Wohnungsanzeigen stehen doch die Mieten, entweder als Kalt- oder als Warmmieten angegeben. Die Nebenkosten stehen i.d.R. dabei.
Du mußt halt ganz einfach die Brutto-Kaltmiete selbst errechnen.
Zu Deinem Bespiel: Du mußt herausfinden, ob die Heizkosten in den 100 € Nebenkosten enthalten sind. Ggf. mußt Du den Inserenten fragen.
Bruttokaltmiete = Warmmiete ohne Heizkosten und ohne Haushaltsstrom.
Die Bruttokaltmiete = Grundmiete + kalte Nebenkosten, ohne Abschlag für Heizkosten und Haushaltsstrom.
Bruttokaltmiete = Warmmiete ohne Heizkosten und ohne Haushaltsstrom.
Was gibt es da noch zu erklären?
Zu Deinem Bespiel: Du mußt herausfinden, ob die Heizkosten in den 100 € Nebenkosten enthalten sind.
Oder ob nicht. Das kann doch hier niemand wissen.
Die Mieten in den Wohnungsanzeigen werden i.d.R. nicht als Bruttokaltmieten angegeben. Das muß man sich dann selbst errechnen.
Oder eben anhand eines anderen Beispiels von den Zahlen der Mietobergrenze für Mönchengladbach.
Die Mieten in den Wohnungsanzeigen werden i.d.R. nicht als Bruttokaltmieten angegeben. Das muß man sich dann selbst errechnen.
Bruttokaltmiete = Warmmiete ohne Heizkosten und ohne Haushaltsstrom.
Wenn die Heizkosten der Wohnungsanzeige nicht zu entnehmen sind, den Inserenten bzw. den Wohnungsanbieter entsprechend kontaktieren.
Ich bin jetzt raus - Ciao.
Ich suche Jemanden der mir das anhand eines Beispiels wie zum Beispiel dem oben genannten erklärt.