4-Jahresmietvertrag vorzeitig kündigen?
Mein Sohn und seine Frau haben vor 1,5 Jahren einen 4-Jahresvertrag für eine 3-Zimmer-Whg unterschrieben. Nun sind sie zwischenzeitlich Eltern geworden und die Wohnung ist zu klein. Mein Sohn ist im Homeoffice beschäftigt. Nun möchten Sie gerne umziehen, da es nun mit Homeoffice und Kleinkind in dieser Wohnung zu eng ist, bzw ein produktives Arbeiten nicht möglich ist. Können Sie aufgrund von Familienzuwachs den Mietvertrag innerhalb der gesetzlichen Frist kündigen?
4 Antworten
Ein 4-Jahresmietvertrag kann nur ein Zeitmietvertrag nach § 575 BGB sein. Falls der Befristungsgrund nicht oder unzutreffend im Mietvertrag aufgeführt wurde, gilt der Vertrag als unbefristet und kann somit jederzeit ordentlich gekündigt werden. Und somit braucht der Mieter keinen Kündigungsgrund.
Im § 575 (1) BGB werden die zulässigen Gründe für eine Befristung des MV aufgeführt. Fehlen die Begründungen, dann ist der Mietvertrag unbefristet, Du kannst bis zum 3. Werktag Juni 24 zum 31.08.2024 den Vertrag kündigen oder du einigst dich miet dem Vermieter einvernehmlich zu einer Vertragsauflösung. "Abschluss für beide Parteien ausgeschlossen" Kann ich nicht erklären , was soll das sein?
4 Jahre nach Abschluss ist eine Mietkündigung ausgeschlossen: Der Vermieter möchte nicht, dass man vor Ablauf der 4 Jahre auszieht- er möchte sicher gehen, dass in den 4 Jahren keine Mietzahlungen ausfallen. Er läßt nicht mit sich reden und verweigert potenzielle vorgeschlagene Nachmieter (ich weiß, dass er das nicht braucht)
Dann liegt hier ein unbefristeter Mietvertrag vor, der mit einer Kündigungsverzichtsklausel über 4 Jahre vereinbart wurde. Die Klausel wär nur wirksam, wenn sie den gesetzlichen Vorgaben entspräche. Bitte stell den genauen Wortlaut hier vor.
Text vom Mietvertrag: Beide Parteien können eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses mit gesetzlicher Frist frühestens zum 31.10.2026 erklären. Der darin liegende Kündigungsverzicht kann höchstens für die Dauer von 4 Jahren seit Abschluss des Vertrages und mit der Möglichkeit zum Ablauf dieses Zeitraums vereinbart werden.
Der Vertrag wurde am 29.8.22 unterschrieben, Mietbeginn war der 1.11.2022-Danke für Ihre Hilfe
Ja. Familienzuwachs ist ein Grund vorzeitig kündigen zu können. Aber nur dann, wenn zum Einzug noch keine Schwangerschaft bestand.
Wobei die Argumentation bei einer Dreizimmerwohnung schon schwierig sein könnte. Es ist fraglich, ob die Wohnsituation nun unzumutbar ist.
die Kleine ist erst geboren, also bei der Anmietung war meine Schwiegertochter nicht schwanger
Eine vorzeitige Kündigung ist nur möglich, wenn die Weiterführung des Vertrags für den Mieter unzumutbar ist. Gründe für Unzumutbarkeit können unter anderem eine weit entfernte Arbeitsstelle oder Familienzuwachs sein.
Wobei hier nur ergänzend anzumerken sein : 3 Zimmer sind für 3 Personen nicht unzumutbar, auch wenn eine Person einen extra Arbeitsschreibtisch zum arbeiten braucht ;)
Ja das geht natürlich. Ich hoffe es hat geklappt.
es steht lediglich drin: ... der Mietvertrag ist für. 4 Jahre. ab Abschluss für beide Parteien ausgeschlossen