4-Jahresmietvertrag vorzeitig kündigen?

4 Antworten

Ein 4-Jahresmietvertrag kann nur ein Zeitmietvertrag nach § 575 BGB sein. Falls der Befristungsgrund nicht oder unzutreffend im Mietvertrag aufgeführt wurde, gilt der Vertrag als unbefristet und kann somit jederzeit ordentlich gekündigt werden. Und somit braucht der Mieter keinen Kündigungsgrund.


rotesHexle 
Beitragsersteller
 08.05.2024, 06:41

es steht lediglich drin: ... der Mietvertrag ist für. 4 Jahre. ab Abschluss für beide Parteien ausgeschlossen

Gerhart  08.05.2024, 06:48
@rotesHexle

Im § 575 (1) BGB werden die zulässigen Gründe für eine Befristung des MV aufgeführt. Fehlen die Begründungen, dann ist der Mietvertrag unbefristet, Du kannst bis zum 3. Werktag Juni 24 zum 31.08.2024 den Vertrag kündigen oder du einigst dich miet dem Vermieter einvernehmlich zu einer Vertragsauflösung. "Abschluss für beide Parteien ausgeschlossen" Kann ich nicht erklären , was soll das sein?

rotesHexle 
Beitragsersteller
 08.05.2024, 06:56
@Gerhart

4 Jahre nach Abschluss ist eine Mietkündigung ausgeschlossen: Der Vermieter möchte nicht, dass man vor Ablauf der 4 Jahre auszieht- er möchte sicher gehen, dass in den 4 Jahren keine Mietzahlungen ausfallen. Er läßt nicht mit sich reden und verweigert potenzielle vorgeschlagene Nachmieter (ich weiß, dass er das nicht braucht)

Gerhart  08.05.2024, 07:02
@rotesHexle

Dann liegt hier ein unbefristeter Mietvertrag vor, der mit einer Kündigungsverzichtsklausel über 4 Jahre vereinbart wurde. Die Klausel wär nur wirksam, wenn sie den gesetzlichen Vorgaben entspräche. Bitte stell den genauen Wortlaut hier vor.

rotesHexle 
Beitragsersteller
 16.05.2024, 18:39
@Gerhart

Text vom Mietvertrag: Beide Parteien können eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses mit gesetzlicher Frist frühestens zum 31.10.2026 erklären. Der darin liegende Kündigungsverzicht kann höchstens für die Dauer von 4 Jahren seit Abschluss des Vertrages und mit der Möglichkeit zum Ablauf dieses Zeitraums vereinbart werden.

Der Vertrag wurde am 29.8.22 unterschrieben, Mietbeginn war der 1.11.2022-Danke für Ihre Hilfe

Ja. Familienzuwachs ist ein Grund vorzeitig kündigen zu können. Aber nur dann, wenn zum Einzug noch keine Schwangerschaft bestand.

Wobei die Argumentation bei einer Dreizimmerwohnung schon schwierig sein könnte. Es ist fraglich, ob die Wohnsituation nun unzumutbar ist.


rotesHexle 
Beitragsersteller
 05.05.2024, 19:30

die Kleine ist erst geboren, also bei der Anmietung war meine Schwiegertochter nicht schwanger

Eine vorzeitige Kündigung ist nur möglich, wenn die Weiterführung des Vertrags für den Mieter unzumutbar ist. Gründe für Unzumutbarkeit können unter anderem eine weit entfernte Arbeitsstelle oder Familienzuwachs sein.


LePetitGateau  05.05.2024, 14:05

Wobei hier nur ergänzend anzumerken sein : 3 Zimmer sind für 3 Personen nicht unzumutbar, auch wenn eine Person einen extra Arbeitsschreibtisch zum arbeiten braucht ;)

Apache206  05.05.2024, 14:06

Wobei 3 Zimmer bei 3 Personen sicherlich zumutbar sind.

Ja das geht natürlich. Ich hoffe es hat geklappt.