Vorzeitige Kündigung Arbeitsvertrag?

3 Antworten

Kann er den bestehenden Arbeitsvertag, ohne dass er die Arbeitsstelle angetreten hat, vorzeitig kündigen?

Es handelt sich hier nicht um einen Arbeits- sondern um einen Ausbildungsvertrag, das mal nebenbei.

Wenn Dein Sohn die andere Ausbildungsstelle sicher hat, kann er den unterzeichneten Ausbildungsvertrag kündigen.

Während der Probezeit einer Ausbildung kann der Vertrag nach § 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt werden.

In Ausbildungsverträgen steht ja i.d.R. kein Kündigungsverbot da das wegen der Möglichkeit der fristlosen Kündigung keinen Sinn machen würde.

Dein Sohn sollte dann bei der Firma anrufen, sich für den Ausbildungsvertrag bedanken, mitteilen dass er die Ausbildung aus persönlichen Gründen nicht antreten kann, sich für die Mühe entschuldigen und sagen dass die schriftliche Kündigung kommt


Sianmocl4 
Beitragsersteller
 10.02.2023, 10:38

Danke für die ausführliche Antwort.

0

Kündigen kann er theoretisch erst am ersten Tag des Ausbildungsbeginns, und das fristgerecht, wenn im Vertrag vereinbart, ansonsten fristlos. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, vorher um eine Auflösung des Vertrags zu bitten.


Familiengerd  10.02.2023, 13:58
Kündigen kann er theoretisch erst am ersten Tag des Ausbildungsbeginns

Das ist falsch.

Das Ausbildungsverhältnis kann auch vor Antritt fristlos gekündigt werden

Zwar darf eine Kündigung vor Antritt vertraglich ausgeschlossen werden, was aber sinnlos ist, da ohnehin sofort bei Antritt gekündigt werden kann (Kündigung abgeben gehen).

das fristgerecht, wenn im Vertrag vereinbart, ansonsten fristlos

Auch das ist falsch.

Eine Kündigungsfrist während der vorgeschriebenen Probezeit des Ausbildungsverhältnisses ist vom Gesetz nicht vorgesehen - und vertraglich auch nicht wirksam.

Beide Seiten können dann "ganz normal" fristlos kündigen.

1

Ja, außer es wurde Abweichendes im Vertrag vereinbart oder ergibt sich aus den Umständen des Einzelfalls. Eine Kündigungsfrist gilt nicht, da auch nach Beginn des Ausbildungsverhältnisses diese zunächst in der Probezeit ohne Frist ordentlich gekündigt werden kann.


Familiengerd  10.02.2023, 14:01
Ja, außer es wurde Abweichendes im Vertrag vereinbart

Was aber sinnlos wäre, da ohnehin sofort bei Antritt fristlos gekündigt werden kann (Kündigung abgeben gehen).

1