Wohnberechtigunsschein?
Ich habe mich meinem Partner getrennt und wir haben eine Sozialwohnung zusammen mit unserem Sohn. Nun wollen wir aber getrennte Wege gehen erstmal, aber dann gilt ja unser WBS nicht mehr, und wir müssten beide kündigen. Ich würde gerne aber mit meinem Sohn in der Wohnung bleiben. Die Wohnung hat 60qm und Kaltmiete ist 303€. Eigentlich sind die Angaben angemessen für mich und meinen Sohn.
Weiß jemand wie ich da voran gehen soll? Ob ich nochmal einen WBS beantragen soll für mich und unseren Sohn? Und gilt er dann für die Wohnung? Sodass ich nicht ausziehen muss? Und geht das ohne den Vertrag zu kündigen? Und was soll ich in welcher Reihenfolge machen?
1 Antwort
Ihr könnt beide beim Vermieter Bescheid geben und sagen, dass Du ab jetzt die Wohnung als Alleinmieterin übernehmen möchtest. Meistens ist das kein Problem, dann gibt es einen neuen Vertrag und damit gehst Du dann zum Amt und beantragst einen neuen Schein.
Aber da ich wirklich unbedingt bleiben möchte. Weil es einfach keine bezahlbaren Wohnung gibt.. Und deshalb wollte ich mich selbst darum kümmern um Alles.
Ja gut, da kann dann niemand was bei machen...dann wirst Du wohl entweder Dir auch eine andere Wohnung suchen müssen oder Dein Freund bleibt erstmal noch "offiziell" da, bis ihr wisst, wie es weitergehen soll/kann....Es ist nunmal das Recht des Vermieters, dass er zustimmen muss und wenn er nicht will, dann will er nicht...
Ja so mach ich das auch im Moment, bis ich endlich jemanden beim Amt erreiche. Ich kann jedoch nichts zahlen bis dahin, weil ich in Elternzeit bin. Deshalb habe ich erstmal Bürgergeld beantragt. Ich habe ihnen das auch so erstmal geschildert im Antrag, weil er sonst zu meiner Bedarfschaft gezählt wird und dann wird es nicht bewilligt… Deshalb muss ich schnellstmöglich rausfinden, wie ich das löse… Nach Wohnungen habe ich auch schon geschaut, aber es gibt keine wirklich keine… die auch noch dem Jobcenter entsprechen würden. So ein Dilemma…
Ja ist bei uns auch ganz schlimm...tut mir echt leid für Dich...wäre natürlich schön, wenn man die Vermieterin doch noch umstimmen könnte. Das mit dem Bürgergeld stimmt natürlich, er darf ja nicht zur Bedarfsgemeinschaft zählen.
Hat er denn eine Wohnung gefunden? Evtl. hätte er ja sonst die Wohnung übernehmen können, sobald Du eine neue hast. Wenn es an der angeblichen Problematik wg. des Kindes liegt, würde die Vermieterin so herum vielleicht zustimmen.....
Waren wir schon. Sie hat gleich gemeint, dass wir dann kündigen müssen und beide raus müssen. Dass sie so einen Fall ja noch nie hatte. Dann haben wir sie dazu gebracht, dass sie doch noch mal beim Amt nachfragt. Aber ich habe da ein bisschen Bedenken. Ich glaube sie will mich da nicht haben, weil sich unsere Nachbarin immer über unseren Sohn wenn er spielt, beschwert hatte. Die Vermieterin war dann eher unangenehm zu uns immer.