Kündigungsfrist einer Wohnung?

7 Antworten

Entscheidend ist das Datum des Vertragsabschlusses, nicht der Mietbeginn im Mietvertrag und nicht der tatsächliche Mietbeginn. Daher die Frage: Wann wurde der Mietvertrag abgeschlossen?

Das deutsche Mietrecht sieht keine Mindestmietdauer vor, dagegen kannn es aber gegenseitigen Kündigungsverzicht im Vertrag geben. Also achte bitte hier auf die Wortwahl. Wenn es also einen Kündigungsverzicht über den Zeitraum von einem Jahr gibt, dann beginnt der mit dem Datum des Vertragsbschlusses und endet zum Monatsletzten nach einem Jahr. Das bedeutet, dass zu diesem Enddatum auch eine Kündigung mit 3-Monate-Frist erfolgt sein muss und dem Vermieter vorausschauend und nachweisbar zu übergeben war.

Ich vermute, dass du das nicht beachtet hast. So könnte eine wirksame Kündigung durch dich noch zum 30.11.22 erfolgen. Auch eine Vertragsaufhebung wäre möglich, nach der du vorzeitig aus der Wohng ausziehen könntest.

Eine außerordentliche und fristlose Kündigung ist bei dieser Sachlage nicht wirksam.


albatros  14.08.2022, 13:02
dann beginnt der mit dem Datum des Vertragsbschlusses und endet zum Monatsletzten nach einem Jahr.

Sehe ich anders. Die Frist beginnt hier mit Mietbeginn, nur bei 4jähriger Frist mit Vertragsunterzeichnung. So das BGB.

Außerdem gilt nicht automatisch, dass zum Fristablauf gekündigt werden kann , es könnte auch vereinbart sein, dass erst nach Ablauf gekündigt werden kann. Dann betrüge die Mietzeit 15 Monate.

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Gerhart  14.08.2022, 13:13
@albatros In dem insoweit grundlegenden Urteil vom 30.06.2004 (Az. VIII ZR 379/03) entschied der Bundesgerichtshof: "Eine Bestimmung in einem Formularmietvertrag über Wohnraum, wonach die ordentliche Kündigung innerhalb der ersten zwei Jahre nach Vertragsschluss für beide Seiten ausgeschlossen ist, ist nicht nach § 307 BGB unwirksam."
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Da es keine Mindestmietdauer gibt, könnte spekulativ hier ein Kündigungsverzicht für ein Jahr vereinbart sein, der muss aber wechselseitig gelten. Außerdem muss unterschieden werden zum oder nach Ablauf des Zeitfensters. Bitte stell den diesbezgl. Vertragstext hier ein, dann kann exakt dazu etwas ausgeführt werden.

Du hättest u. U. zum 30.9.22 kündigen dürfen oder zum 31.1.23, je nach dem, ob zum oder nach Ablauf vereinbart ist.


Gerhart  14.08.2022, 13:07

Inzwischen ist es wohl unerheblich, ab wann hier gekündigt werden könnte. Frühestens zum 30.11. oder 31.12.auch 31.01.23 könnte zutreffen, dazu muss der FS sich aber äußern.

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Wir sind am 1.10.2021 eingezogen im Mietvertrag steht zwar 1.9.2021 aber wir konnten wegen der Renovierung nicht einziehen.

wer hat die Renovierung zu verantworten? euch hat die Wohnung nicht gefallen, ihr hättet aber einziehen können, das ist euch anzulasten, ergo zählt als Mietbeginn der 01.09.

Die Mindes Mietdauer ist 1 Jahr und wir hätten halt eine Wohnung in Aussicht für den 1.10.2022

dann kündige fristgerecht, das wären mind. 3 Monate laut BGB

heist für mich, du kündigst diesen Monat, kannst du locker zum 01.10. umziehen

da wir bereits August haben, kannst du momentan nur zum 30.Nov. kündigen.

Die Mindes Mietdauer ist 1 Jahr ...

Bitte mal den exakten Wortlaut, wie er im Vertrag steht, einstellen.

Ja nach Formulierung kann zum oder nach Ablauf eines Jahres gekündigt werden.

Aber eigentlich ist das egal.

1 Jahr ist am 31.08. um. Zum Ablauf geht eh nicht mehr.

Jetzt könnt ihr frühestens zum 30.11.2022 kündigen.

Die Kündigung muß aber spätestens am 3. Werktag im September beim Vermieter sein.


xDMurphy 
Beitragsersteller
 24.08.2022, 10:44

So viele unterschiedliche antworten aber ich werde mal den Text aus dem Mietvertrag genau so schreiben...
Befristeter Kündigungsausschluss.

Das Mietverhältnis beginnt am 1.9.2021. Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit.

Die ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist ist jedoch erstmals zum 1.9.2022 für Mieter und Vermieter zulässig.

Kündigungsfristen siehe 2. (umseitig). Das recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (siehe auch § 15 Abs. 2 u. § 20, ABS. 3).

Das ding ist es gibt hier 4 abschnitte z.B. zeitmietvertrag und keins ist davon angekreuzt es ist nur das Datum bei Befristeter Kündigungsausschluss geschrieben aber nicht angekreuzt ...

Ich habe morgen einen Termin mit ihm und bitte ihn einfach um ein Aufhebungsvertrag, da ich die Miete jetzt schon fast nicht mehr zahlen kann 493 € für 53 Quadratmeter ist ziemlich teuer gegenüber ist eine Wohnung mit 100 Quadratmeter für 540€ ... (nur ein Beispiel)

Als wir ihn unterschrieben hatten sagte er noch Zeitvertrag.

Seit den Inflationen und der Arbeitslosigkeit meiner Freundin haben wir nur knappes Geld und die Wohnung ist wie gesagt einfach zu klein für 2.

Meine Freundin fühlt sich unwohl da der Vermieter hier unsere Fensterbank von außen fegt und in die Wohnung schaut oder auf unsere Terasse rumläuft ob das rechtens ist wüsste ich auch gerne mal wenn du mir dies beantworten könntest.

Danke für deine Hilfe!

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anitari  24.08.2022, 11:45
@xDMurphy

Es ist doch jetzt ziemlich egal was um Vertrag steht.

Laut der Klausel hätte frühestens zum 01.09.2022 (31.08.2022) gekündigt werden können. Mit gesetzlicher Frist. Also spätestens am 3. Werktag im Juni.

Jetzt könnt ihr frühestens zum 30.11.2022 kündigen, sofern die Kündigung spätestens am 03.09. beim Vermieter ist.

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Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate- immer zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 BGB). Wie lange Du schon in der Wohnung wohnst, ist für die Frist nicht entscheidend.

Somit seit ihr für den 1.10 zu spät