Wohnungskündigung nach 17 Jahren?

4 Antworten

Es ist leider (für den Betroffenen) so, dass das Gesetz das Eigentum schützt und dass ein Hauseigentümer, der einen Teil seines Eigentums vermietet, den Mietvertrag kündigen kann, wenn er sein Eigentum selbst nutzen will.

Es kommt nicht darauf an, wie oft oder wie lange er nutzen will.

Eine Abfindung aus diesem Grund braucht er nicht zu zahlen und muss es auch nicht.

Eigenbedarf ist streng geregelt. Als Zweitwohnsitz kommt er damit nicht durch. Schwierig wäre es auch für den Vermieter, wenn er mehrere Wohnungen besitzt die Frage kommen könnten.

Aber grundsätzlich ist eine eigenbedarfskündugung möglich. Abfindung macht man wenn die Rechtslage schwierig ist und der Mieter bereit ist freiwillig zu gehen vor dem kündigungstermin oder der gerichtlichen Entscheidung.


Bro90weissalles 
Beitragsersteller
 16.10.2024, 15:04

Es ist 1 Wohnung + 2 Häuser in unmittelbarer Nähe mit über 120 m² verfügbar, bewohnt nur durch 1 Person. Der Vermieter ist aber im August verstorben, deshalb ist jetzt erstmal Pause und Gerichtstermin wurde abgesagt.

Darf ich fragen wie das ausgegangen ist?

Mir ist jetzt nach 7 Jahren trotz super Verhältnis zum Vermieter gekündigt worden. Da ich 62 bin und noch einen 24 Jahre alten Sohn habe, der im letzten Studienjahr ist und 2025 den Bachelor macht, überlege ich der Kündigung zu widersprechen. Da mein Sohn in 1 oder 2 Jahren wahrscheinlich die Wohnung verlässt, muss ich jetzt für diese Zeit eine 3 Zimmerwohnung neu finden. Dann wenn er weg ist kündigen und eine 2 Zimmer Wohnung

Eigentlich wollte ich in der jetzigen Wohnung bis zum Auszug meines Sohnes bleiben und dann kündigen wenn er geht. Bzw. Spätestens in 3 Jahren wenn ich Rentner bin.

Brauche dann keine 3 Zimmer Wohnung.

Ich finde schon, dass das bei mir eine unzumutbare Härte ist, da der Vermiete noch etliche Wohnungen hat.

Dort jemanden wegen Eigenbedarf zu kündigen (single oder Paar ohne Kind) wäre mit sicherlich zwar hart aber nicht so wie bei mir. Die würden dann eine Wohnung auf lange Zeit suchen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Bro90weissalles 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 18:28

Ich ging erst im Juli zum Anwalt, damit der Vermieter nicht viel Zeit hat noch vor der Kündigung zu reagieren. Den Brief vom Anwalt hat er Mitte dieser Woche bekommen. Bis jetzt ist noch nichts passiert.

Der Vermieter kann kündigen, nach 17 Jahren gilt eine relativ lange Kündigungsfrist.


hellaxa  04.02.2024, 02:51

Ich wohne seit 28 Jahren hier, seit das Häuschen gebaut wurde.