Probleme mit einem der Hauptmieter der WG, verzögert einfach seinen Umzug und er muss raus was tun?

Hi wir hatten in unserer WG leider größere auseinandersetzungen mit einem der Hauptmieter. Wir sind insgesamt 4 Hauptmieter/innen und 2 Untermieter/innen.
Einer der Hauptmieter hat einige Aktionen geliefert, die uns dazu gebracht haben ihn leider rausschmeißen zu müssen.
Nun hatte er ursprünglich gemeint er sei am 15. Dezember raus und egal ob wir wen finden oder nicht, sei er am 31. 100% aus dem Mietvertrag ausgestiegen.
Nun haben wir jemanden (nennen wir die Person Y) der natürlich am 1. Januar einziehen will, mit seinen Möbeln.
Und jetzt erzählt uns der Ausziehende (nenn wir ihn einfach mal X) dass er doch erst am 15. Januar raus ist.
Das bringt uns und Y (welcher ab 1. keine wohnung mehr hat) natürlich vor riesige schwierigkeiten. X weigert sich einen Lagerraum zu nehmen oder sonstige schritte zu unternehmen die ein humaner Mensch tun würde. X hat bereits eine neue Wohnung und weigert sich ebenfalls die dinge da rein zu stellen.
X meinte nun auch dass er noch lange bräuchte bis er aus dem Vertrag raus ist.
Nun fragen wir uns: Wir haben das "Agreement" per Chat also alles Schwarz auf weiß dass wir uns darauf geeinigt haben. Gibt es rechtlich etwas dass wir der Hausverwaltung vorweisen können, dass wir X schnellst möglich raus haben wollen und bereits einen Nachmieter haben?
Ist es legal das Hab und Gut von X einfach in den Keller zu stellen? Schließlich ist das Zeug dann im Moment ja noch auf unserem Grundstück.
Wäre es möglich das Zeug in einen Lagerraum zu stellen und eine Umzugsfirma zu beantragen und X dafür in Rechnung zu stellen? Eine Abmachung nimmt dann ja auch rechtlich eine Vertragsform an oder nicht?

Danke und beste Grüße

Wohnung, Umzug, Recht, Mietvertrag, WG, Hauptmieter, Untermieter, Vertragsbruch, Mietvertrag Kündigung
Kennt sich jemand Super gut mit Mietrecht aus?

Hallo zusammen,

ich bin letzte Woche in eine neue Wohnung gezogen, welche Renovierungsarbeiten benötigt. Das war mir bei der Besichtigung vorher bewusst und auch bei der Übergabe.
die Vertragsunterzeichnung fand per Mail, bzw postalisch statt.

Bei der Übergabe ist uns auch so nichts weiter aufgefallen, erst als ich die Wohnung später am Tag reinigen wollte bemerkte ich, dass die im Übergabeprotokoll als Dreck bezeichneten Flecken zwischen Decke und Wand tatsächlich kleine in Kokon gehüllte Maden waren. Ich habe mindestens 20 Stück davon entfernt und im Laufe der Tage immer wieder neue gefunden, auch an Stellen, die bereits gesäubert waren.

ich habe meinem Vermieter das geschildert und wollte darauf hin dem mietvertrag widersprech. Da aber immVertrag nichts zu Widerspruch hinterlegt ist, darf ich nicht widersprechen.

mein Vermieter meinte nur, er kommt mir entgegen und erlässt mir meine im Vertrag beschriebene Frist von 1 Jahr in dem ich nicht kündigen darf. Das heißt aber, dass ich trotzdem erst zum 31.07. stand jetzt kündigen dürfte und 3 Monate hier bleiben müsste.

Da bei der Besichtigung und selbst bei der Übergabe nicht ersichtlich war, dass sich unzählige Maden hier befinden und demnach wahrscheinlich mehr renoviert werden muss als nur streichen, wollte ich wissen ob Ich aufgrund dessem trotzdem fristlos kündigen kann?

Weiß jemand ob ich hier wieder raus komme?

Recht, Mietvertrag, Mietvertrag Kündigung

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