Darf mich mein Vermieter kündigen?

7 Antworten

Die Kündigungsfrist muss 9 Monate betragen.

Der Vermieter muss begründen, warum er gerade diese Wohnung braucht. Zulässige Gründe sind beispielsweise, dass die Wohnung näher am Arbeitsplatz liegt oder sich die Lebensumstände geändert haben, also der Vermieter etwa, weil er mit einem Partner zusammenziehen will, eine größere Wohnung braucht. Auch finanzielle Einbußen, weil die jetzige Wohnung des Vermieters teurer ist als sein Eigentum, sind ein triftiger Grund. Die Wohnung als Arbeitszimmer oder als Übergangsbleibe zu nutzen, während der eigene Wohnsitz renoviert wird, zählt dagegen nicht.

Nach dem Auszug des Mieters muss der Vermieter seinen angekündigten Plan auch in die Tat umsetzen. Er kann also nicht für seine Mutter Eigenbedarf anmelden und anschließend seinen Bruder einziehen lassen. Sollte er doch nicht einziehen und die Wohnung stattdessen wieder vermieten wollen, muss er dies begründen können. Sonst steht der Vorwurf des vorgetäuschten Eigenbedarfs im Raum. Dann kann der ausgezogene Mieter Schadensersatz verlangen

https://www.capital.de/immobilien/kuendigung-wegen-eigenbedarf-fuer-vermieter-schwieriger--mieter-im-recht-34565320.html

Geht zum Mieterschutzbund und so. Bzw es gibt auch Stellen, die helfen, wenn Obdachlosigkeit droht.

  1. Ja, leider ist das rechtens. Das nennt sich Eigenbedarfskündigung. Allerdings muss die sehr gut und sehr genau begründet werden. Da kann ich Euch nur raten, Euch an den lokalen Mieterverein zu wenden. Das sind Fachanwälte, die das prüfen können.
  2. Die Frist ist zu kurz. In den alten Mietverträgen gab es sogar Fristen von 12 Monaten. Einfach im Mietvertrag nachlesen
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

Gerhart  22.05.2024, 12:45

Der Mietvertrag wurde vermutlich nach 9-2001 geschlossen. Die Frist beträgt also 9 Monate.

Ich würde zum Mieterbund. Das darf er ganz sicher nicht einfach so. Mieter haben mehr Rechte als Vermieter. Mieter lassen sich nur schneller einschüchtern, weil sie weniger finanzielle Mitteln haben.

Eigenbedarf ist schwer durchzuführen als Kündigung. Sofern ich weiß muss belegt werden, dass die Wohnungssuche des Sohnes trotz vollen Einsatzes fruchtlos verlief.


sassenach4u  21.05.2024, 16:10

Er muss keine Wohnungssuche nachweisen. DAS ist falsch.

HuTao7  21.05.2024, 16:15
@sassenach4u

Okay. Trotzdem ist die Eigenbedarfskündigung streng reguliert und muss unzählige Sachen aufweisen.

Zwar kenne ich mich nicht zu 100% aus, aber die Kündigungsfrist müsste bei einer so langen Mietdauer wesentlich länger sein.