Nach amerikanischem und russischem Vorbild Zwangsarbeit einführen?

14 Antworten

Hatten wir schon, war eher so semi toll.

Lassen wir besser

Woher ich das weiß:Hobby – Seit Jugendtagen verfolge ich täglich die politische Welt

Rheinflip  28.08.2024, 09:01

Für Nazis ist das eben anders als für Menschen

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Zwangsarbeit die einen Bezug zur Straftat hat, würde ich befürworten.

Geht nicht bei vielen Straftaten... aber Randalierer könnte man bei Reparaturen im öffentlichen Raum einsetzen.

Drogendealer in Kliniken mit todkranken Süchtigen.

Schläger bei der Betreuung von Menschen, die aufgrund von Schlägereien körperliche Behinderungen haben.

Und ja, ich weiß, dass sowas kaum umsetzbar ist... deshalb ist meine einfache Antwort... wir ziehen nicht nach. Aber die Frage hat mich zum Nachdenken gebracht

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Rheinflip  28.08.2024, 09:00

"Drogendealer in Kliniken mit todkranken Süchtigen." Cool, Absatz für Dealer schaffen

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Weil es nur um eine andere Art der Bestrafung geht.

Meist auch nur der Staat von so etwas den Nutzen hat. Oft kommen sie mit kriminelleren Gedanken raus als vor der Zwangsarbeit.

Viel wichtiger wäre es, es käme bei den Tätern zu einem Sinneswandel. Er müsste sich mit dem, was er getan hat, intensiv auseinandersetzen. Sähe ein, welchen seelischen "Schaden" er zum Beispiel bei einer Person verursacht hat, die er bei einem Ueberfall bedroht hat. Es gäbe einen Kontakt zum Opfer oder zur Opferfamilie.

In Deutschland gibt es das für jugendliche Straftäter. Es sind die Seehäuser.

https://www.youtube.com/watch?v=Q3mrTjIlsNc

Gar nicht. Das wäre ein Verstoß gegen das Grundgesetz.

Bei Gefängnisstrafen hat der Resozialisierungsgedanke Vorrang. Deshalb gibt es auch Bildungsangebote. Langfristig bringt das mehr als Rachebedürfnisse auszuleben.


Imperator91  27.08.2024, 15:05

Dir ist schon klar, das man das Grundgesetz diesbezüglich ändern kann.

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Seeheldin  27.08.2024, 15:06
@Imperator91

Nichts ist so schwer wie eine Änderung des GG. Dafür wurde schon gesorgt.

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Imperator91  27.08.2024, 15:19
@Seeheldin

So schwer ist das nun auch wieder nicht. Denn immerhin ist lediglich eine 2/3 Mehrheit notwendig.

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Singuli  27.08.2024, 14:20

Wieso? Das gibt's doch alles schon? Das Gericht kann gemeinnützige Arbeit verhängen.

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Seeheldin  27.08.2024, 14:21
@Singuli

Das ist dann ein Ersatz für eine Freiheitsstrafe und keine Zwangsarbeit.

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Singuli  27.08.2024, 14:25
@Seeheldin

Doch natürlich ist Zwangsarbeit weil du kommst ja nicht darum herum.

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DerRoll  27.08.2024, 14:56
@Singuli

Doch. Man kann statt dessen auch ins Gefängnis gehen.

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Überhaupt gar nicht, da Zwangsarbeit in Deutschland gegen das Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) verstößt.

Mfg