Warum suggeriert der SPIEGEL, dass man inhaftiert wird, wenn man „Deutschland, den Deutschen, Ausländer raus“ singt?


15.06.2024, 18:20

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2010/bvg10-013.html

“Ein Angriff auf die Menschenwürde ist nur dann gegeben, wenn der angegriffenen Person ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen und sie als unterwertiges Wesen behandelt wird. Dem entspricht es, dass die Strafgerichte bei der Parole "Ausländer raus" nur unter Hinzutreten weiterer Begleitumstände von einem Angriff auf die Menschenwürde ausgehen.“

So das Urteil des BVerfG

2 Antworten

Du musst schon den Artikel lesen und nicht nur die Überschrift, dann hättest Du gelesen, dass er auch den Hitlergruß gezeigt hatte und dabei von Zeugen gefilmt wurde. Das fällt unter den Tatbestand der Volksverhetzung.

KimTalk

Ein Angriff auf die Menschenwürde ist nur dann gegeben, wenn der angegriffenen Person ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen und sie als unterwertiges Wesen behandelt wird.

Das entspricht dem besagten verbotenen Gegröhle.

Volksverhetzung!


KimTalk 
Beitragsersteller
 15.06.2024, 18:27

“Dem entspricht es, dass die Strafgerichte bei der Parole "Ausländer raus" nur unter Hinzutreten weiterer Begleitumstände von einem Angriff auf die Menschenwürde ausgehen.“

Den Satz des BVerfG hast du unterschlagen.

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vonGizycki  15.06.2024, 18:31
@KimTalk

Diese Begleitumstände entsprechen der Gefahr, das daraus Handlungen entstehen, die gefährlich sind (Radikalisierung Volksverhetzung). Deshalb ist es aus Vorbeugung verboten.

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