Sieht die Polizei eingestellte Verfahren?
Ein Btm Verfahren wurde gegen Person XY (zum Tatzeitpunkt minderjährig) nach § 153a StPO gegen Geldauflage eingestellt. Sieht die Polizei dieses eingestelltes Verfahren bei einer Personenüberprüfung?
Danke im Vorraus.
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Polizei
Da ist was faul.
Gegen Minderjährige wird keine Auflage "Geldbuße" erhoben!
Wenn die Schuld bewiesen ist, kann das Verfahren gegen Auflagen eingestellt werden. Die Auflagen sind dann Sozialstunden, Erziehungsmaßnahmen/Zuchtmittel oder Jugendhaft. Geldstrafen sieht das Jugendstrafrecht nicht vor.
Das ist bei Abfrage des Erziehungsregisters oder/bzw BZR auch zu finden.
Gruß S.
Das kommt auf das Bundesland an. In Bayern: ja!
Also zum Tatzeitpunkt minderjährig aber zum Zeitpunkt der Verurteilung volljährig mit Einkommen. Wie sind die Löschungsfristen für sowas?
Vielen Dank für die gute Antwort.