Welche Dashcams sind DSGVO-Konform und welche Einstellungen muss man aktivieren, damit man legal unterwegs ist?

Welche Dashcam-Modelle kommen in Frage?

Es soll nicht dauerhaft gespeichert werden, also:

  • Sich nicht erst überschreiben, wenn die Speicherkarte voll ist
  • Folgende Kriterien sollten gegeben sein:

5. Wie kann eine Dashcam rechtmäßig eingesetzt werden?

Nicht sanktioniert wird durch die Landesbeauftragte für den Datenschutz (LfD) Niedersachsen der lediglich anlassbezogene Betrieb durch Privatpersonen. Dies beim ersten je Privatperson anhängigen Fall regelmäßig auch dann nicht, wenn die Pflichtinformationen nach Art. 12 ff. DS-GVO fahrlässig nicht gegeben wurden (siehe Antwort zu Frage 6). Selbst wenn die Kamera zusätzlich eine anlasslose Vorabaufzeichnung (Prerecording) von bis zu 30 Sekunden vornimmt, besteht von Seiten der LfD an der Verfolgung als Ordnungswidrigkeit kein Interesse und das Verfahren wird nicht eingeleitet bzw. eingestellt.

Allerdings müssen auch anlassbezogene Aufzeichnungen gelöscht werden, wenn sie nicht weiterverwendet werden. Sichert eine Kamera z. B. automatisch eine 30-Sekunden-Sequenz, wenn das Fahrzeug sehr stark bremst oder verzögert, ist dies zunächst anlassbezogen und wird nicht sanktioniert. Stellt sich diese Sequenz rückblickend nicht als relevant heraus, beispielsweise weil sich kein Unfall ereignet hat, muss die Sequenz unverzüglich gelöscht werden. Wird sie dennoch länger als einzelne Tage gespeichert, würde dies sanktioniert.

Um auch die datenschutzrechtlichen Informationspflichten nach Art. 12 ff. DS-GVO zu erfüllen, muss einiger zusätzlicher Aufwand betrieben werden (siehe dazu Antwort auf Frage 6).

Erläuterung

Beim Prerecording werden Aufnahmen der jeweils letzten 30 Sekunden im Speicher der Kamera vorgehalten. Dieses Videomaterial wird grundsätzlich ohne Anlass aufgezeichnet. Eine solch kurze Vorabaufzeichnung wird akzeptiert, da Fahrzeugführende die Anlässe nicht so voraussehen können, dass sie die Speicherung rechtzeitig manuell einschalten könnten.

Für längere Zeit gesichert werden die vorgespeicherten 30 Sekunden nur, wenn ein auslösendes Ereignis eintritt. Das kann automatisch durch die Messung eines integrierten Erschütterungs- oder Beschleunigungssensors erfolgen. Auch eine manuelle Sicherung ist möglich

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Anzeige wegen Nötigung?

Hallo ich habe heute eine Einladung von der Polzei bekommen, da ich im Straßenverkehr jemanden genötigt haben sollte. Mir wurde das Datum des geschehens mitgeteilt und somit konnte ich mir erschließen um welchen fall es sich handelt. Ich habe eine Dashcam und das video abgespeichert darauf ist zu sehen wie ich auf einer zweispurigen straße auf der linken seite ein auto überhole, kurz vor ende der zweiten Straße habe ich nochmal gas gegeben um das Auto zu überholen und habe mit genügend Sicherheitsabstand wieder eingeschert. Das andere Auto hatte zuvor den Blinker links eingeschalten da er abbiegen wollte. Ich hatte genug abstand beim einscheren und würde behaupten ich hätte in dieser situation niemanden genötigt da er noch gar nicht zum abbiegen ansetzten konnte da die straße noch zweispurig war. Trotzdem wurde ich angehupt+Lichthupe, ist auf dem Video leider aber nicht zu sehen und hören da ich noch die Frontansichz habe ohne Audio. Ich muss aber auch zugeben dass ich beim überholvorgang 134Km/h statt 100 gefahren bin und gegen ende minimal auf die sperrfläche gefahren bin um eben den sicherheitsabstand einzuhalten und nicht zu früh einzuscheren (maximal 0.5 meter). Jetzt meine frage am Samstag ist mein termin, wie soll ich vorgehen und kann ich das video als beweis nutzen da ich selber ja über dem Tempolimit gefahren bin, allerdings erkennt man dass ich niemanden genötigt habe und unrecht angezeigt wurde. Vielen dank für eure hilfe.

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Dashcam Parkmodus mit Powerbank?

Guten Tag, habe mir ein Dashcam https://www.amazon.de/Sprachausgabe-Sprachen-Autokamera-Park%C3%BCberwachung-Nachtsicht-Schwarz/dp/B0B9GR84DB/ref=cm_cr_arp_d_product_top?ie=UTF8 ) zugelegt. Die haben ja meistens keinen eigenen Akku, so auch meine. Für den Parkmodus (Kamera speichert bei Kollision wenn zB. jemand mein Auto beim Ausparken kaschiert), braucht die Kamera also auch eine Stromverbindung.

Mein 12V Anschluss ist während des Parkens jedoch deaktiviert. Hardwiren oder wie das heißt möchte ich nicht, habe Angst das die Autobatterie mir leer gehen könnte. Habe mir also diese Powerbank ( https://www.amazon.de/Powerbank-Anker-Technologie-Energiedichte-kompatibel-Black/dp/B07S829LBX?th=1 ) gekauft und möchte das auf diese Weise verkabeln:

Die Powerbank soll also immer während des Fahrens geladen werden und gibt gleichzeitig auch Strom für die Powerbank. Parke ich dann und schalte das Auto aus, kriegt die Powerbank ja keinen Strom mehr von der Steckdose, die Dashcam wird aber durch den Speicher der Powerbank und den niedrigeren Verbrauch per Akku betrieben. Bis ich wiederkomme und weiterfahre und die Powerbank wieder nur als Mittelmann agiert.

Dann habe ich aber jetzt nochmal nachgedacht und frage mich ob das überhaupt so geht? Wird die Powerbank nicht zu heiß? Wie lange hält das dann überhaupt? Muss ich vielleicht die Powerbank immer extra anschließen, wenn ich irgendwo Parke?

Wäre echt nett wenn sich jemand da besser auskennt als ich 🙏. Theoretisch könnte ich auch auf den Parkmodus verzichten aber schöner wäre es natürlich, wenn ich ihn hätte.

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