Sind dashcams erlaubt wenn man die Aufnahmen löscht und nicht speichert?

4 Antworten

Verboten sind sie nicht. Man sollte es nur nicht online stellen (sofern nicht zensiert. Datum, Uhrzeit, Geschwindigkeit dürfen ebenfalls nicht zu sehen sein), es an Dritte verschicken, oder es vor Gericht von sich aus als Beweismaterial anbieten. Dafür kann man dann selbst einen auf den Deckel kriegen. Für eigene Zwecke, also um es selbst anzugucken, kann man die Aufnahmen behalten.

Manche Polizisten freuen sich über die Aufnahmen, falls ein Unfall passiert, andere Polizisten wollen davon nichts wissen.

Man darf eigentlich auch nicht kontinuierlich filmen, sondern nur bei Bedarf.

Ja sind sie nach dem Grundsatzurteil des BGH v. 15.05.2018, Az. VI ZR 233/17, wenn die Aufnahmen anlassbezogen gespeichert werden und die alten Aufnahmen dann überschrieben werden, die nicht anlassbezogen gesichert sind.

Die Rechtslage ist diesbezüglich im Fluss, aktuell sind entsprechende Aufnahmen, die recht schnell wieder überschrieben werden, wohl mehr geduldet als erlaubt, die gerichtliche Verwertbarkeit ist aber Einzelfallentscheidung.

So lange die Aufnahmen ausschliesslich zum privaten Gebrauch bestimmt sind, ist es natürlich erlaubt.