Kann eine Dashcam aufzeichnen, wenn mein Auto beschädigt wird?

4 Antworten

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Ja, das kann sie.

Dafür solltest du drauf achten, dass sie einen Sensor hat, wenn das Auto einen Stoß oder ähnliches bekommt und dann paar Minuten davor und danach entsprechend abspeichert.

Außerdem muss sie dafür durchgehend am Strom angeschlossen sein. Heißt also, du solltest dein Fahrzeug nicht längere Zeit ohne damit zu fahren stehen lassen. Sonst geht auch mal die Batterie leer.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Also, eine Dashcam braucht zum einen Strom zum anderen sollte/muss sie einschaltet sein um aufzuzeichnen. D.h. wenn die Zündung vom Fahrzeug ausgeschaltet ist, wie das der Fall ist wenn das Fahrzeug geparkt ist, hat die Cam auch keinen Strom und kann folglich auch nicht aufzeichnen. Das andere ist dann noch die Kapazität der Speicherkarte, wovon wieder die Dauer der Aufzeichnung bzw. Überschreibung der Daten abhängt.

Außerdem kann eine Dashcam i.d.R. auch nur das aufzeichnen was vor dem Auto passiert, nicht aber was hinter dem Fahrzeug passiert. Wenn Dir jetzt also jemanden beispielsweise mutwillig die Heckscheibe deines Fahrzeuges einschlagen sollte, bringt Dir die Daschcam auch nichts. Wenn Du dein Fahrzeug videotechnisch überwachen möchtest wäre eine Kamera mit Bewegungssensor sinnvoll, sofern sie sich in der Nähe des Parkplatzes installieren lässt.

Ein weiterer Apsekt der zu berücksichtigen ist, wäre das Dshcams in Deutschland nicht zulässig sind bzw. man darf sie zwar erwerben aber nicht benutzen, soweit mir bekannt ist. Zum anderen darf man fremde Leute nicht ohne deren vorheriges Einverständnis filmen oder fotografieren.


victor77  30.03.2020, 22:09

Sicher kann man sie hier benutzen.

"Eine Kamera an Windschutzscheibe oder Armaturenbrett, eine sogenannte Dashcam, ist gesetzlich nicht verboten. ... Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Aufnahmen einer Dashcam dennoch als Beweismittel in einem Zivilverfahren grundsätzlich zulässig sind."

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JulietteLima  31.03.2020, 04:20
@victor77

Die Benutzung von Dashcams zur Aufzeichnung und Datensicherung ist dennoch nicht ganz unumstritten.

Hier mal der komplette Link/Quelle worauf sich dein Post eventuell bezieht. Wenn man sich die Mühe macht den Artikel vollständig durchzulesen wird das Dilemma der Verwendung einer solchen Minikamera deutlich. Da es sich zum einen aus Datenschutzrechtlichen Gründen um eine unzulässige Videoüberwachung Überwachung handeln kann (§ 6b BDSG) und somit einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht anderer Verkehrsteilnehmer darstellt und das kann grundsätzlich mit einem Bußgeld geahndet werden. Diesbezüglich hat sich die Rechtslage auch nicht geändert. In einem Gerichtsverfahren kann die Aufnahme einer solchen Minikamera allerdings durchaus zur Klärung des Sachverhaltes beitrage, aufgrund des Urteils des BGH von 2018 (Az. VI ZR 233/17). Auch wenn diese gegen das Datenschutzrecht verstößt und dennoch ein Bußgeld zur Folge haben kann.

Quelle: https://www.finanztip.de/dashcam-urteil/

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Hi,

weder noch darfst du eine Dashcam permanent laufen lasen!

kommt auf die Kamera an! Manche beginnen mit der Aufzeichnung sobald sich was bewegt, ähnlich einer Wildkamera.