wie findet ihr mein Schreiben
Hallo an alle,
!!!!!Bitte erst lesen, dann antworten. Bitte ernsthafte Kritik; ich bin nicht der Beste in Rechtschreibung oder beim Schreiben von Briefen. Wichtig: Ich habe ein bisschen bei anderen abgeguckt, sprich, das war eine Vorlage, die ich umgeänder habe!!!!!!!
wie findet ihr mein Schreiben? Es geht darum, dass laut DHL mein Paket angeblich zugestellt wurde, obwohl ich nichts entgegengenommen habe. Ich bin rechtsschutzversichert und hatte ein kostenloses Erstgespräch mit einem Anwalt. Wir haben telefoniert und er sagte, ich soll den Laden in Verzug setzen, sodass sie die Kosten übernehmen müssen.
Meine Frage: Wie findet ihr das Schreiben? Bitte ernst gemeinte Kritik, es war mein erstes Schreiben und ich habe keine Erfahrung damit.
Das ist ein großes Firma Kennt ihr locker Alle fängt mit A an und endet mit N was ist das wohl???? 😅
8 Stimmen
Hast du das Geld zurückbekommen?
😅😅 Nein Angeblich Bearbeitung
Seit wann ist das in Bearbeitung? Das kann schon mal ein paar Tage dauern
Naja!!! Ok hört sich vielleicht jetzt dumm an aber seit 2 Tagen in Bearbeitung
Um welchen Warenwert geht es denn?
Will ich ungern sagen!
4 Antworten
Ok hört sich vielleicht jetzt dumm an aber seit 2 Tagen in Bearbeitung
Bro, lass das mit dem Schreiben. Sowas ist NIE innerhalb 2 Tage bearbeitet. Das dauert halt mal 'ne Woche. Und du drohst direkt mit Anwalt, weil die nicht sofort auf der Stelle was unternehmen? Die haben auch noch anderes zu tun. Warte einfach mal ein paar Tage ab
Weiß der Anwalt denn, dass das erst seit 2 Tagen in Bearbeitung ist?
Es ist albern, nach so kurzer Zeit so ein Fass aufzumachen. Die werden sich totlachen bei Amazon. Solche Fälle gibt es jeden Tag und die meisten klären sich nach kurzer Zeit.
Aber wenigstens der Anwalt freut sich.💸
Ist mir doch egal ob sie sich tot lachen oder so Hauptsache die sind unter verzug
Dann da sie unter verzug sind! Werden sie die Kosten des Anwalts übernehmen!
Für Verzug musst du regelmäßig eine angemessene Frist setzen. Hat dir dein Anwalt das nicht erzählt?
Alles unter 7 - 10 Tagen wird nur in Ausnahmefällen als angemessen angesehen.
Also bitte ich habe doch 7 Tage Frist gesetzt! Ich hatte auch mal so ein ähnliches Fall der Anwalt hat 6 Tage Frist gesetzt und hat dann die unter verzug gesetzt also ich denke der Anwalt hat mehr Ahnung als ein Rad Fahrer oder
Was soll daran troll sein du depp? Ihr mit euer trolls und wieso sollte ich euch trollen was hab ich damit?
Ich habe meine Zweifel, dass man das, was du schreibst, ernst meinen kann. Und dann guckt man gerne mal ins User-Profil. Und "Mitglied seit heute" sagt oft schon alles.
Aber du rockst das schon mit DHL...
1) Triathlet, bitte. Wenn schon, denn schon.
2) die meisten Amateursportler haben nebenher einen Job und dafür eine qualifizierte Ausbildung durchlaufen. Teilweise sogar an Universitäten.
3) Warum fragst du hier, wo du doch einen Anwalt hast? Warum formulierst du laienhafte Schriftstücke, wo du doch einen Anwalt hast?
4) Möge er seinem Knie Beischlaf leisten, ich bin raus.
Vielen Dank! Also der Sachverhalt ist eindeutig bzw recht einfach so der Anwalt! Und sag jetzt nicht er will Geld er hat davon nichts wenn er mich anlügt bin Jahre lang bei ihm !!! Und immer außer 1 mal hab ich verloren also von 8 Problemen die ich in denn Jahren hatte 1 mal verloren!
Also könnt ihr nicht lesen ich hab doch gesagt dss ich mit Anwalt in Kontakt bin also nur weil ich mit Anwalt in Kontakt bin heißt es ja nicht das ich nicht die community fragen darf oder ???? Wieso gibt es dann die gutefrage app
war der verkäufer privat oder gewerblich? beim privaten verkauf geht das versandrisiko mit abgabe der sendung an ein transportunternehmen auf den empfänger/käufer über. war es ein profi, hat er so oder so das risiko.
ist in diesem fall der transporteur für diesen vermeindlich verlust verantworltich, kannst du den verkäufer nicht juristisch belangen, da er seine pflicht erfüllt hat. da er aber andererseits der auftraggeber des versands ist, muss er bei DHL dafür sorgen, dass die sendung gefunden oder ggf. (falls versichert) erstattet wird. diese erstattung hat er dann an dich zu senden.
dein brief wimmelt von drohungen und halbwissen und geht wie gesagt an den falschen. kurzes knappes und formal korrektes juristendeutsch mit fristsetzung und androhung von konsequenzen (sofern man sich auskennt) hilft immer, bevor es tatsächlich zur justiz geht.
Lies doch Bitte einfach bitte bitte erst das was ich geschrieben habe gerne nochmals für dich "Hallo an alle,
!!!!!Bitte erst lesen, dann antworten. Bitte ernsthafte Kritik; ich bin nicht der Beste in Rechtschreibung oder beim Schreiben von Briefen. Wichtig: Ich habe ein bisschen bei anderen abgeguckt, sprich, das war eine Vorlage, die ich umgeänder habe!!!!!!!
wie findet ihr mein Schreiben? Es geht darum, dass laut DHL mein Paket angeblich zugestellt wurde, obwohl ich nichts entgegengenommen habe. Ich bin rechtsschutzversichert und hatte ein kostenloses Erstgespräch mit einem Anwalt. Wir haben telefoniert und er sagte, ich soll den Laden in Verzug setzen, sodass sie die Kosten übernehmen müssen.
Meine Frage: Wie findet ihr das Schreiben? Bitte ernst gemeinte Kritik, es war mein erstes Schreiben und ich habe keine Erfahrung damit.
Das ist ein großes Firma Kennt ihr locker Alle fängt mit A an und endet mit N was ist das wohl???? 😅
Der Screenshot ist einfach zu klein und man kann hier nicht reinzoomen. Von dem was ich verstanden habe versuchst du die Firma zu kontaktieren : Die Firma ist aus rechtlicher Sicht hier aber KOMPLETT raus und das hätte dir der Anwalt auch so sagen müssen.
Zudem : Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, solltest du das Thema eh an den Anwalt übergeben, damit er das formuliert und wegschickt.
A. hat die Sache nachweislich verschickt. Den rechtlichen Anspruch hast du jetzt gegenüber DHL, nicht gegenüber A.
Der Paragraph oben sagt alles aus, was man dazu wissen muss. Der Verkäufer ist hier aus der Haftung raus. Der 475, Absatz 2(aus deinem Link) wird ausgehebelt, denn A. listet seine Versandunternehmen offen in den Informationsseiten.
Die Ausnahme trifft hier also nicht zu, also zurück zum 446er
Ansonsten : Gib das Ding an deine Rechtschutzversicherung bzw. dem Anwalt. So oder so interessiert sich A. nicht dafür, was das "kleine Licht von Kunde" da unten sagt - egal wie schön es formuliert wäre.
Also nur mal so er ist der Vertragspartner von DHL nur er hat Anspruch auf Schadensersatzforderungen!!!! Nicht ich da er der gewerbliche Verkäufer ist trägt er das Versand Risiko nicht ich!!! Zitiere ein Beispiel " Leider kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass Paketsendungen ohne Abstellgenehmigung vor die Haustür gestellt werden. Dies ist nicht erlaubt. Macht der Zusteller es trotzdem und das Paket kommt abhanden, haftet der Händler"
Du versucht nicht mal den Link oben zu öffnen und den Paragraphen zu verstehen. Gibt hier also nichts mehr zu sagen an der Stelle. Aber wenn ich den anderen Kommentar oben lesen : Du drohst nach 2 Tagen mit dem Anwalt. Denkst du, dass du so wirklich ernst genommen wirst? Aber musst du wissen, wie du dir da selbst ins Knie schießt. Da wird dann erst recht nicht drauf reagiert.
"Ihr Paket wurde angeblich zugestellt, ist nicht auffindbar, und Sie können eine Rücksendung ausschließen? Prima, dann lesen Sie diesen Ratgeber bitte weiter.
Praxistipp: Wenn Sie eine Privatperson sind und Ware bei einem Onlineshop in Deutschland oder innerhalb der EU bestellt haben, müssen Sie Ihrem vermissten Paket nicht selber hinterherlaufen. Die Beweispflicht für die ordnungsgemäße Zustellung liegt beim Verkäufer (Onlineshop). Solange Sie die Ware nicht erhalten haben, können Sie Ihr Widerrufsrecht nutzen, um die Bestellung zu stornieren. Der Verkäufer muss dann den Kaufpreis zurückzahlen."
Kauf von einem gewerblichen Verkäufer
Wenn Sie als privater Käufer einen Artikel von einem gewerblichen Verkäufer kaufen, liegt ein so genannter Verbrauchsgüterkauf vor. Dabei trägt immer der Verkäufer das Versandrisiko (§ 475 Abs. 2 BGB). Dies gilt gleichermaßen für den Verkauf von neuen und gebrauchten Waren.
Geht die Ware beim Transport verloren, können Sie die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen. Sie haben jedoch grundsätzlich keinen Anspruch auf eine erneute Lieferung. Wird die Ware auf dem Transportweg beschädigt, können Sie die Annahme der Ware verweigern und Nacherfüllung verlangen.
Von dieser Verpflichtung kann sich der gewerbliche Verkäufer auch nicht durch abweichende Regelungen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder sonstige Regelungen befreien.
Ich mach logischerweise etwas Sorgen und dank dem Anwalt jetzt noch mehr er sagte ich soll das Unternehmen unter verzug setzen!