1 Antwort

Nein

Das sollte man nicht missdeuten: die Hochschule hat zwar entschieden, dass sie nicht exmatrikuliert wird, aber auch nur, weil es sich bei einer Exmatrikulation um einen schweren Grundrechtseingriff handeln würde!

Deswegen hat sie dort auch trotzdem noch bis Ende Juli Hausverbot! Aufgrund dessen kann sie somit dann auch bis dahin keine Lehrveranstaltungen an der Hochschule bestehen.

Und die Entlassung als Assistentin der Influencerin wird garantiert nicht zurück genommen, denn die war ja weder grundlos, noch unrechtmäßig. Und eine Hochschule unterliegt ja auch völlig anderen gesetzlichen Bestimmungen, als ein freier Arbeitgeber.

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

Eckengucker  21.06.2024, 00:56

nicht grundlos und nicht unrechtmäßig? Das ist aber eine sehr einseitige Behauptung.

Warum wurden denn die anderen Verträge nicht gekündigt, auch die der anderen Sänger nicht ... So wie es aussieht ist das für sie nicht strafbar und damit gibt es keine Rechtfertigung einen Arbeitsvertrag zu kündigen, zumal die Kausalität zur Uni für mich -jetzt arbeitsrechtlich- nicht zu sehen ist. Auch wenn angeblich an Hochschulen andere Bedingungen gelten, das Arbeitsrecht für Angestellte ist überall gleich. Metamoral ist kein rechtlicher Tatbestand.

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diewoelfin0815  21.06.2024, 05:19
@Eckengucker

Derartige fremdenfeindliche Äußerungen, die nicht nur durch das Internet, sondern durch die komplette Presse gehen, von einer Assistentin, deren Aufgabe eigentlich die Imagepflege ihrer Chefin im Internet ist und das arrangieren von Werbeverträgen etc für sie, sind dadurch auch für eben diese Chefin ruf- und geschäftsschädigend und rechtfertigen somit sehr wohl auch eine Kündigung.

Zur Info: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/wer-im-netz-hetzt-riskiert-die-kuendigung_76_365420.html

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