Macht es Sinn, sich mit Freunden ein Grundstück zu teilen, um Kosten zu sparen?

würde ich nicht empfehlen, weil: 0%
ja, durchaus eine sinnvolle Idee und gut machbar 0%
andere Meinung/Erfahrung: 0%

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8 Antworten

Ein Grundstück ist u.U. teilbar, hat eine ehemalige Nachbarin von mir gemacht. Ich weiß nicht sicher, ob sie beim Kauf schon die Absicht hatte, aber zu dem Zeitpunkt , als sie baute, hatte sie das Grundstück schon geteilt. Wie sie das im einzelnen rechtlich gemacht hat, weiß ich nicht. Ich weiß nur, daß es ging. Aus dem einen großen Grundstück wurden dann 2 kleinere , am Ende jeweils bebaut mit einem kleineren Einfamilienhaus.

Theoretisch möglich. Praktisch ist davon aber abzuraten.

würde ich nicht empfehlen, weil:

Und was ist wenn jemand sein Haus verkaufen will? das geht eigentlich dann fast nur mit der Genehmigung vom Freund da du dein Haus ja nicht ohne dem Grundstück wo es oben steht verkaufen kannst

Wenn dann 1 Grundstück kaufen und es dann teilen lassen sodass wirklich jedem 50% des Grundstückes gehört


Tannennadel55 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 18:33

genau 50/50 offiziell notariell teilen, so ist es gemeint, aber ich stelle mir das trotzdem schwer vor...

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Bergfex49  30.08.2024, 20:11
@Tannennadel55

ja, es bleibt wohl schwierig, selbst dann, wenn es sich um Eltern und Kinder etc. handelt.

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würde ich nicht empfehlen, weil:

wie soll das denn funktionieren? Wollt ihr ein Grundstück haben z.B. zu gleichen Anteilen und dann zwei Häuser darauf bauen? Dann könnt ihr ja nicht sagen, das eine Haus gehört mir und das andere Dir. Gemeinschaftliches Eigentum an einem Grundstück ist nicht real feststellbar sondern immer Gesamthandseigentum, entsprechend eurem Eigentumsanteil zB 50/50 gehört jedem von allem 50/50.


Tannennadel55 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 18:34

kann man das GS nicht 50/50 mit einem Vertrag teilen, so dass alles vermessen ist und ganz klar aus einem Grundstück eben 2 werden?

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Bergfex49  30.08.2024, 20:09
@Tannennadel55

Du kannst einen Teilungsantrag beim Vermessungsamt stellen, das wäre natürlich die einfachste Lösung, dann hat jeder "Seins". Nur von der Teilung allein habt ihr aber nur dann was, wenn die Grundstücke einzeln im Bebauungsplan aufgenommen werden, wenn eine getrennte Strom-, Wasser- und Abwasserentsorgung möglich ist und wenn eine jeweils getrennte Zufahrt möglich ist, eben so, dass es sich im Ende um zwei tatsächlich getrennte Grundstücke handelt, die jedes für sich in voller Hinsicht nutzbar sind. Das erfordert sicher im Vorfeld noch ausgiebige Gespräche mit dem zuständigen Bauamt.

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andere Meinung/Erfahrung:

Kommt drauf an wie es baurechtlich gestaltbar ist.

Für das große Grundstück zwei Erwerber die jeweils eine Teilfläche erwerben und dann den Vermesser bestellen. Damit der Plan aufgeht, müsste dies aber im Vorfeld baurechtlich abgeklärt sein. Evtl für eine Doppelhaushälfte

Alternativ die Möglichkeit der Bebauung abklären und eine Teilungserklärung beurkunden.

Auf keinen Fall das Projekt als Bruchteilsgemeinschaft angehen - ist immer nur mit Ärger verbunden. Beginnt bei der Aufteilung der Baukosten.