Wir haben 3 Eigentumswohnungen mit einem gemeinsamen Garten. Kann man den Garten teilen?

8 Antworten

Hi,

Tatsächlich kann das Grundstück nicht geteilt werden, wenn die Nachbarn das nicht wollen.

Da kann auch der neue Miteigentümer nichts entscheiden.

LG Joel

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Erfolgreich den Master of Law abgeschlossen.

dietrich24 
Beitragsersteller
 03.05.2021, 17:19

Vielen Dank für Ihre Antwort. Die zwei anderen Eigentümer möchten auch

auf keinen Fall teilen.

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dietrich24 
Beitragsersteller
 03.05.2021, 17:01

Es soll auch nicht geteilt werden, der neue Miteigentümer möchte ein zu grosses

Teilstück für ein gewächshaus haben, obwohl die anderen 2 Eigentümer dagegen

sind.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

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der garten ist durchaus teilbar und den einzelnen partein zuzuschreiben. wirklich sinnig ist es aber nur wenn auch jede partei einen zugang zum garten hätte.

reden wir von klassichem mehrfamilien/mehrparteinhaus dann ist der Garten als gemeinschaftsfläche sinniger. sowohl vom praktischen wie auch wirtschaftlichen aspekt her.

Ich würde von einer klassischen Teilung absehen.

Häufig wollen Familien im Grünen wohnen aber wenig Aufwand. Andere können nicht genug Fläche bewirtschaften.

Die Lösung man macht ein Grillabend für die Hausgemeinschaft bei der man eine Aufteilung bespricht. Dabei bekommt wer will ein Beet zur freien Nutzung und andere Teile bleiben gemeinschaftsgarten. Es wird auch besprochen wer was wie pflegt mit ausnahme der frei nutzbaren Flächen.

So ein Garten mit Zugängen, Zäunen etc, ist eher trostlos.

Ich habe einen großen gemeinschaftlich nutzbaren Garten. Problem ist, dass kaum einer etwas tun möchte aber grün soll es doch sein.


Norina1603  03.05.2021, 10:12

Das wäre der vernünftigste Weg, aber gibt es dafür auch Rechtssicherheit, wenn einmal einer anders "ticken" will?

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WAYKOW  03.05.2021, 14:26
@Norina1603

Anhang an den Mietvertrag.

Ein Lageplan Darin unterteilt man den Garten auf dem Papier in einzelne Bereiche und erklärt diese als Gemeinschaftsgarten.

Dann legt man fest wie teuer die Pflege des Gemeinschaftsgartens ist, wenn man dieses von einer Fachfirma machen lässt und teilt dies auf die 3 Parteien.

Dann sollen sich die Mietparteien untereinander einigen wer was pflegen will oder sie zahlen dafür. Natürlich kann es Probleme geben aber Probleme hat man auch als Gartennachbarn. Rechtlich hat man eine Basis durch die hohe Pflegekosten der Gartenfläche und die bringt fast immer die Parteien dazu dass sie sich einigen.

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Norina1603  03.05.2021, 14:31
@WAYKOW

Danke für die Information, mein "Hintergedanke" war eher, was ist, wenn sich der/die Eigentümer/in einmal ändert und der/die neue Eigentümer/in quer schießt?

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WAYKOW  03.05.2021, 15:45
@Norina1603

da würde ich mir wenig Gedanken machen.

Es ist doch immer so bei einer Wohnungssuche, dass man sich an Gegebenheiten anpassen muss. Wenn das neue Haus einen Garten hat dann muss man ihn pflegen wenn nicht dann eben nicht. Aber bei dieser eher freien Gestaltungsmöglichkeiten kann man z.B. vor Mietersuche mit den anderen Mietrn klären ob sie die aktuelle Regelung ändern wollen oder nicht.

Meine Erfahrungen sind, dass Mieter einen Garten wollen, der wenig oder keine Arbeit macht und nichts extra kostet also eierlegende Wollmilchsau. Dennoch hat fast jeder eine gewisse Toleranzgrenze und nimmt Rasen mähen und co in Kauf.

Bei mir mit 1000qm ist das eher problematisch, weil es den meisten zu viel ist aber bei kleinerem sollte es kein Problem sein.

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Norina1603  03.05.2021, 15:50
@WAYKOW

:-) ich dachte nicht an Mieter, sondern an Eigentümer-wechsel.

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WAYKOW  03.05.2021, 16:54
@Norina1603

kommt auf das gleiche raus ... außrdemi ist eigentümerwechsel eher seltener.

leg einfach fest dass es ein gemeinschaftsgarten ist und lass die Eigentümer sich einigen. Wer nicht mitmachen will zahlt eben ein dDrittel der errechneten Kosten für die Pflege.

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Nur wenn ihr euch alle einig seit geht das...und dann auch nur vertraglich, damit es bei einem Eigentümerwechsel keine Probleme gibt...


dietrich24 
Beitragsersteller
 03.05.2021, 17:14

Wir sind uns mit dem neuen Eigentümer nicht einig, er möchte ein zugrosses

Stück für sein Gewächshaus haben. ich denke, dass er nur einen Teil des

Gartens beanspruchen kann, da ansonsten der ganze Garten zerstört werden

wird.

Vielen Dank

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Prinzipiell kann es, praktisch nicht, wenn zwei Eigentümer dagegen sind.


dietrich24 
Beitragsersteller
 03.05.2021, 17:05

Vielen Dank für Ihre Antwort, der Garten hinter dem Haus gilt als Sondereigentum,

und möchte von zwei Eigentümer nicht geteilt werden.

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