gestern war in den Nachrichten (ARD oder ZDF, ist aber vom Ergebnis her egal) eine Mitteilung, dass es ein gemeinsames Spendenkonto von vier Hilfsorganisationen gibt, das waren u.a. Deutsches Rotes Kreuz, Caritas, Weisser Ring und noch eine, die auf einem gemeinsamen Spendenkonto für die Opfer unterstützt werden können.

im übrigen hat - ich glaube es war ein Verantwortlicher der Stadt - erklärt, dass man von sich aus auf die Opfer zugehen wolle und sie über Hilfsmöglichkeiten informieren will.

Bei selbsternannten Helfern die Geld sammeln, wär ich vorsichtig.

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Etwas ist mir bei dem Plan unklar (evtl. hab ich es auch nicht richtig verstanden):

Wenn der Plan ist, dass Deine Eltern Dir eine Wohnung vermieten, dann müssen sie ja auch als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sein. du kannst dann zwar gerne Miete zahlen, aber im Todesfall erbt der Überlebende Ehegatte oder die Gattin 1/4 plus 1/4 pauschalen Zugewinnausgleich (bei gesetzlichem Güterstand, was die Regel ist) und ihr drei Kinder je 1/6.

Wenn Deine Eltern nicht wollen dass die beiden Schwestern etwas bekommen, müssen sie Dich im Testament zum Alleinerben einsetzen, der überlebende Elternteil ist dann auf den kleinen Pflichtteil angewiesen sowie auf den tatsächlichen Zugewinnaugleich und die beiden "bösen" Schwestern können sich - wie hier schon geantwortet wurde - evtl. auf den Pflichtteilergänzungsanspruch und den Pflichtteil berufen.

Wenn Du gleich von Anfang an als Eigentümer im Grundbuch stehen sollst, musst auch Du den notariellen Kaufvertrag abschließen. Wenn der Kredit, den Deine Eltern aufnehmen wollen (oder müssen) im Grundbuch abgesichert werden soll, dann ist es der Bank egal wer Eigentümer ist, Hauptsache sie stehen an guter Rangstelle im Grundbuch und Du musst dann sowieso die Eintragung der Grundschuld bewilligen.

Das eine ist die persönliche Haftung für den Kredit, die übernehmen Deine Eltern und das andere ist die dingliche Haftung durch das Grundstück, die übernimmst Du.

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Die Fragestellung ist in den ersten beiden Sätzen etwas unklar. Du schreibst "wir ....." wollen ein Haus kaufen, dann schreibst Du aber "ich würde allein im Grundbuch stehen".

Also wenn Du allein im Grundbuch stehen willst, kannst auch nur Du allein das Haus kaufen, d.h. der Kaufvertrag muss zwischen Dir und dem Verkäufer notariell beurkundet werden.

Du musst weiterhin zwei Dinge unterscheiden. Zum Einen die persönliche Haftung für den Kredit, die anscheinend Deine Eltern alleine tragen wollen und zum Anderen die dingliche Haftung des Grundstückes, das Dir gehört. Die Bank wird sicher auf der Eintragung einer Grundschuld auf dann DEINEM Grundstück bestehen, denn ohne Sicherheit wird sie kaum einen Kredit an Deine Eltern geben.

Der Bank ist es im Grunde egal, wer die dingliche Haftung übernimmt. Hauptsache sie kann an bester Rangstelle in der Abteilung III des Grundbuches mit der Grundschuld abgesichert sein.

Ob Dein Vater, Deine Mutter, Beide oder Du allein im Grundbuch stehen, ist der Bank daher egal, wichtig ist für die Bank, dass das Grundstück bestmöglich für die offene Schuld haftet.

Sollten Deine Eltern versterben oder aus anderen Gründen die persönliche Haftung, also die monatlichen Raten nicht mehr bedienen können, steht "am nächsten Tag" der Versteigerungsvermerk im Grundbuch und Du bist das Grundstück in kürzester Zeit los.

Ich könnte mir eher vorstellen, dass die Bank - auch wenn Deine Eltern den Kredit aufnehmen - auch von Dir die Unterschrift für die persönliche Haftung verlangt, um so leichter auch in Dein Vermögen vollstrecken zu können, bzw. Du die Raten weiterzahlen musst.

Was Deine Schwester betrifft, so hat sie kein Recht an dem Haus, aber hinsichtlich der Schenkung kann diese - wie user Christiangt schreibt - angerechnet werden und dann kann die Hütte brennen.

im Übrigen: schön, dass Du mal heiraten willst, wenn er dann auch im Grundbuch stehen soll, heisst das, dass Du ihm einfach mal so die Hälfte überlässt. Prima, der wird sich freuen, sollte die Beziehung mal in die Brüche gehen (sowas soll ja vorkommen) bleibt nicht mehr viel übrig für Dich.

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Soweit mir bekannt ist, erhebt die Staatsanwaltschaft bei Schuldunfähigkeit keine Anklage, sondern stellt bei Gericht einen Antrag auf eine Maßnahme der Besserung und Sicherung und das Gericht erlässt dann einen entsprechenden Beschluss.

Die Person kann dann nach § 63 StGB untergebracht werden im Maßregelvollzug.Der kann sich über Jahrzehnte erstrecken.

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soweit mir bekannt ist, müssen Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren nicht die Hälfte der Geldstrafe (wie sie im Erwachsenenrecht vorgesehen ist) zahlen, sondern der Höchstbetrag von Geld- oder Freiheitsstrafe ist auf maximal die Hälfte der "normalen" Geld- oder Freiheitsstrafe begrenzt.

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Das Verbot regelt § 23 Abs. 1c StVO:

"...(1c) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)...."

Sie sind angeblich verboten, weil sie sehr genau angeben, wo geblitzt wird. Das kann dazu verleiten, dass dort wo nicht geblitzt wird, bewußt das Tempo übertreten wird.

Radiomeldungen sind dagegen nicht verboten da sie unabhängig vom aktuellen Standort des Empfängers erfolgen.

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Was sagt der Europäische Rat selber dazu:

"..Der Schengener Grenzkodex sieht außerdem vor, dass Mitgliedstaaten Kontrollen an den Binnengrenzen vorübergehend wiedereinführen können, um auf eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit zu reagieren..."

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Soweit mir bekannt ist, ist der Unterhalt monatlich im voraus bis zum 3. Werktag zu zahlen, also fällig. Einer besonderen Mahnung bedarf es nicht.

Wenn der Unterhaltsgläubiger einen vollstreckbaren Titel hat, dann gilt hinsichtlich des Unterhalts kein Vollstreckungverbot für Beträge, die nach § 850d ZPO pfändbar sind.

Der dem Schuldner zu belassende Teil seines Einkommens ist dann vom Vollstreckungsgericht extra zu bestimmen und liegt (meist erheblich) unter dem nach § 850c ZPO pfandfreien Betrag. In diese Differenz kann mE der Unterhaltsgläubiger vollstrecken.

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Wenn Du ein "schriftliches Schreiben" von Deinem Partner hast, das Du Alles übernehmen sollst und es handelt sich dabei nicht um ein handschriftlich erstelltes Testament, kannst Du es hinsichtlich einer möglichen Erbfolge gleich in die Tonne werfen.

Ist Dein Partner noch verheiratet oder ist er geschieden bzw. war mit der Ex-Partnerin nie verheiratet? Soweit er geschieden ist bzw. nie verheiratet war kann die Ex-Partnerin nichts erben im Rahmen einer möglichen gesetzlichen Erbfolge, Du allerdings auch nicht, falls Du nicht mit ihm verheiratet bist und ohne Testament dastehst.

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Du äußerst ja Deine kriminellen Phantasien hier schon öffentlich. Irgendwann = schleunigst sollte sich mal der support um Dich kümmern, damit Du untergebracht werden kannst und vor allem behandelt.

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Das Opferentschädigungsgesetz gibt es nicht mehr. Entschädigungsregelungen sind nunmehr im SGB XIV getroffen.

Bestimmte Leistungen gibt es nur auf Antrag, andere zB im Zusammenhang mit Leistungen der Krankenkassen werden von Amts wegen erbracht, also ohne Antrag der Geschädigten.

Krankenkassen - soeben aktuell überprüft - weisen auf ihren Seiten auf die Leistungen nach dem SGB XIV mit Verweis auf weitere Informationen hin.

Hilfe bietet auch - wie hier schon von wattdennnu verlinkt wurde - der Weisse Ring an,.

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als Erbe habt ihr einen Herausgabeanspruch gegen den Erbschaftsbesitzer nach § 2018 BGB, sowie ein Auskunftsrecht nach § 2027 BGB und ein Auskunftsrecht nach § 2028 BGB gegen Hausgenossen, wozu auch ein Lebensgefährte zählt.

(Soweit mein Wissensstand)

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Plant eine Gemeinde größere Umbaumaßnahmen zur Aufwertung eines Areals, kann sie ein Sanierungsgebiet festlegen. Infolgedessen ist für Ihr Grundstück ein Sanierungsvermerk im Grundbuch in Abteilung II einzutragen.

Sanierungsgebiete werden ausgewiesen, wenn städtebauliche Maßnahmen durchgeführt werden sollen, um Missstände zu beseitigen.

Baumaßnahmen und rechtliche Vorhaben mit Immobilien im Sanierungsgebiet sind genehmigungspflichtig.

Die Gemeinde, die die Sanierung durchführt, muss eine Sanierungssatzung erlassen und diese lässt sie mit einem Sanierungsvermerk im Grundbuch eintragen. Als Eigentümer hat man auf die Eintragung keinen Einfluss.

Die Sanierung kann Vor- aber auch Nachteile mit sich bringen. (zB Vorteil höherer Grundstückswert, Nachteil: Kostenbeteiligung)

Welche Vor- und Nachteile das mit sich bringt, müsste Dir der Notar VOR der Beurkundung erläutern, der Hinweis alleine darauf, dass der Sanierungsvermerk eingetragen ist, ist ungenügend. Du musst Dich ja entscheiden können, ob ein Kauf infrage kommt oder nicht.

Für die Kosten des Notars ist der Auftraggeber verantwortlich, ganz unabhängig davon ob im endgültigen Kaufvertrag eine andere Kostenverteilung beurkundet wird.

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Wenn Du jemanden tötest ohne Mörder zu sein, kannst Du wegen Totschlag verurteilt werden, wobei in besonders schweren Fällen auch eine lebenslange Freiheitstrafe verhängt werden kann.

Wenn Du (aus Sicht des Täters jetzt geschrieben) morgens aufwachst, solltest Du immer niederknien und den lieben Gott bitten, dass sie Dich vor Gericht als zurechnungsfähig erkennen, anderenfalls kann es zu einem Maßregelvollzug kommen mit der Aussicht, dass Du diesen nur waagrecht wieder verläßt.

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Teelichter sollten eigentlich gleich nach dem Kauf im Sondermüll entsorgt werden. Sie bestehen zu großen Teilen aus Erdölnebenprodukten und Palmöl, dafür wird der Lebensraum und Lebenstraum zahlreicher Tierarten vernichtet.

Für die Gewinnung von Alu wird weltweit der Regenwald abgeholzt und mit Natronlauge der Lebensraum indigener Völker vernichtet.

Zudem werden, damit es noch billiger wird, in die Brennmasse Luftbläschen eingearbeitet, dass die Schale schön voll erscheint, beim Abbrennen aber in sich zusammenfällt.

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