wenn Du einen Verein gründen willst und auf eine Eintragung im Vereinsregister keinen Wert legst, reichen zwei Mitglieder. Wenn Du ihn im Vereinsregister eintragen lassen willst, brauchst Du sieben Mitglieder, die ihre Unterschrift unter dem Gründungsprotokoll / Satzung notariell beglaubigen lassen müssen, jedes der sieben Mitglieder kann bei einem Notar seiner Wahl die Unterschrift beglaubigen lassen.

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Das Einwohnermeldeamt informiert Dich nicht, die können ja gar nicht wissen, ob irgendwo Kinder wohnen. Die Information unter den Angehörigen ist deren Sache.

Wenn gesetzliche Erbfolge eintritt informiert Dich amtlicherseits niemand. Falls eine Nachlassverhandlung durchgeführt wird, weil ein Testament eröffnet wird oder weil eine Immobilie vorhanden ist, ermittelt das Nachlassgericht die gesetzlichen Erben und verständigt Dich.

Aber Achtung, das Erbrecht ist natürlich in ganz D gleich, aber das Verfahrensrecht ist länderspezifisch und kann abweichen.

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Ich kann mir jetzt nicht vorstellen, dass ein Minister/eine Ministerin (egal von welcher Partei) schon am Frühstückstisch zwischen der ersten und zweiten Tasse Kaffee mit dem smart- oder iphone dasitzt und durch die unsozialen Netzwerke tobt um rauszufinden, wer da wo etwas (möglicherweise) Beleidigendes über ihn/sie geschrieben hat.

Die haben ihre Kanzleien für Medien- und Strafrecht, die das für sie erledigen, die Beweise sammeln und die Anzeigen schreiben.

Wer glaubt, seine Beleidigungen zigtausendfach über das web verbreiten zu müssen, soll auch die Konsequenzen tragen.

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Amtsgericht Rendsburg, Urteil vom 16.12.1994- 18 (11) C 766-94 -Mieter müssen nächtlichen lauten Sex der Nachbarn nicht duldenIn der Zeit von 22 Uhr abends bis 6 Uhr morgens besteht Anspruch auf ungestörte nächtliche Ruhe

Mieter haben Anspruch darauf, in der Zeit von 22 bis 6 Uhr nicht in ihrer nächtlichen Ruhe gestört zu werden. Das bedeutet, dass Nachbarn lautes Gestöhne und Geschrei bei Ausübung des Geschlechtsverkehrs sowie überlautes Gerede und Streitereien zu unterlassen haben, bzw. jegliche Geräusche auf Zimmerlautstärke anzupassen sind. Dies entschied das Amtsgericht Rendsburg.

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Wenn Du von der Polizei Post bekommst, kannst Du Dich zu dem Tatvorwurf äußern, musst es aber nicht. Die Polizei wird nichts dazu schreiben, dass Du die Tat zugegeben hast. Sie weiss das doch wohl nur aus der Anzeige Deines Cousins. Weiss sie denn auch, dass das wirklich so ist?

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Ob hier irgendwelche persönlichen Animositäten zwischen Dir als der Erblasserin und Deiner Schwiegertochter bestehen, hat natürlich bei der Beantwortung Deiner Frage völlig aussen vor zu bleiben.

Du kannst natürlich - das kommt immer wieder vor - die Erbfolge nach Dir so regeln, wie es Dir beliebt.

Denke Dir einen Nacherben aus, der Dein Erbe einmal endgültig erhalten soll und bestimme Deinen Sohn als Vorerben.

Bestimmst Du ihn als nicht befreiten Vorerben, dann hat er Dein Erbe zu erhalten, kann aber daraus sämtliche Nutzungen ziehen, die beim Verwalten des Erbes anfallen, d.h. alle Erträge zB aus Vermietung, Aktiengewinnen und was es sonst noch gibt, gehören Deinem Sohn, im übrigen hat er das Erbe zu verwalten.

ist er befreiter Vorerbe, kann er zB Immobilien verkaufen nach seinem willen. Der Verkaufserlös fließt dann in das Erbe.

Zu beachten ist hierbei, dass der Nacherbe direkt vom Erblasser erbt und nicht vom Vorerben, daher ist das Vorerbe strikt vom Vermögen des Vorerben zu trennen.

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ich habe übrigens auch so einen Kreide-Marker. Ich würde zum Beispiel gerne Deine Wohnungstür anmalen, hast Du was dagegen, "weil es ist flüssige Kreide, die man leicht abmachen kann".

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Schadensersatz an Leasingansprechpartner?

Hallo, folgendes ist passiert. Ich bin 63, Rentnerin, bekomme Rente i.H.v.960€ und 275€ Wohngeld. Habe am 22.9. Interesse an einem Leasingfahrzeug bekundet. Der dann zuständige Sachbearbeiter schickte mir dann die Unterlagen zu, die ich gleich ausgefüllt habe, mit den zwei Rentenbescheiden und dem Wohngeldbescheid und an ihn zurück schickte. Darauf erfolgte die Online Ident.Am nächsten Tag bekomme ich die Zusage der Bank, d. H. Eine Email mit dem unterzeichneten Leasingvertrag, mit Daten zum Fernabsatzgesetz, mit der Bitte mich zwecks Fahrzeugübergabe mit besagtem Sachbearbeiter des Autohauses in Verbindung zu setzen. Am 14.10. bin ich mit dem Zug nach Düsseldorf gefahren, um das Fahrzeug abzuholen. Habe mein Auto natürlich verkauft, Kosten gehabt, Versicherung gewechselt usw. Am 18.11. rufe ich bei der Leasingbank an, warum denn die mtl. Leasingrate noch nicht abgebucht wurde. Der sagte mir, dass die Bank am 30.10. feststellte, dass die Eingaben des Sachbearbeiters bzgl. meiner Einkommensnachweise falsch erfolgt waren, die Zusage von der Bank vorab erfolgte, weil er alle Einkünfte als Rente angegeben hat, deswegen die Zusage der Bank vorab. Die hatte dann gesehen, das das nicht stimmt, da 275€ davon Wohngeld waren. Diese Mitteilung hat mein Sachbearbeiter übersehen, was auch immer. Die Bank verlangt einen Bürgen, also einen Mit Antragsteller, ansonsten darf ich das Auto nicht mehr fahren. Wenn ich nicht selber bei der Bank angerufen hätte, wüsste ich das nicht und fahre ahnungslos mit dem Auto weiter. So ich habe keinen Bürgen, ich habe mein Auto verkauft, ich hatte Kosten und jetzt kann ich nicht mehr schlafen. Jetzt muss ich das Auto zurückgeben. Ich bin jetzt total sauer auf den Sachbearbeiter. Hätte er es korrekt an die Bank weitergeleitet, hätte ich gleich eine Absage der Bank erhalten und hätte mir alles ersparen können. Kann ich gerichtliche Schritte, Schadensersatz oder was auch immer einleiten? Was kann ich tun? Bin offen für vernünftige Einschätzung eurerseits. Dankeschön

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Wenn ich Deine Angaben in der Fragestellung richtig verstanden habe, dann hast Du alle notwendigen Angaben für den Abschluss eines Leasingvertrages wahrheitsgemäß abgegeben und Dir ist ein anschließend ein unterschriebener Vertrag vorgelegt worden und vom Autohaus das Fahrzeug übergeben worden.

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass abgeschlossene Verträge einzuhalten sind. Ob die Kommunikation bzw. die Übermittlung von Vertragsbestandteilen an die Bank nun fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch erfolgte, dürfte für Dich keine Rolle spielen, da Du dir nichts zu Schulden hast kommen lassen.

Du willst einfach nur so (nicht besser und nicht schlechter) gestellt werden, als wäre der Vertrag von vornherein nicht abgeschlossen worden, was ja wohl so geschehen wäre, wären die Daten korrekt übermittelt worden.

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nun ja, es gab mal Zeiten bei der Verfolgung von Straftaten, da liess man die (Drecks-)Arbeit bei den Ermittlungen von der Polizei erledigen, dann gab's 'ne Anklage und dann wurden die Verfahren bei Gericht unter Berücksichtigung aller Punkte die für oder auch gegen den Angeklagten zu einem ordentlichen Ende gebracht.

Das nannte sich dann "Herstellung des Rechtsfriedens", war für alle Beteiligten wichtig, vor allem für die Geschädigten, die ermittelnden Beamten und was nicht zu vernachlässigen ist, wichtig für die rechtstreue Bevölkerung, die ja nicht selbst richten kann, sondern das Strafmonopol an den Staat abgegeben hat.

Deals kamen mal vor, wenn bei vielen angeklagten Taten ein Teil zugegeben wurde und andere, die nicht unbedingt nachgewiesen werden konnten, nicht mehr verfolgt wurden.

Heutzutage ist die Möglichkeit der Erörterung (so nennt man das jetzt) sogar in der Strafprozessordnung manifestiert (§ 202a StPO).

Werden Strafrahmen und eventuelle Einstellungen (man ist dann nicht vorbestraft) ausgehandelt, dann hat das auch den "unschätzbaren Vorteil", dass am Ende des Monats der Schreibtisch leer ist und die Politik mit Erledigungszahlen glänzen kann mit wenig Personal.

Sicher zur allgemeinen Freude der Bevölkerung.

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Nach § 153 StGB hat Du Dich wegen Falschaussage strafbar gemacht, wenn Du vor Gericht oder einer Stelle, die für eine eidliche Vernehmung zuständig ist, falsch aussagst. Für die Vernehmung vor der Polizei gilt das nicht.

Probleme könntest Du allerdings bekommen, wenn Du andere Personen falsch beschuldigst oder eine Straftat vortäuscht.

Ist denn bei der Vernehmung nicht aufgefallen, dass Du ziemlich "dicht" warst?

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Wenn Du - wie Du schreibst - auch auf der Schule bist, dann habt ihr doch sicher einen Schulpsychologen oder einen Vertrauenslehrer an den Du Dich im Interesse Deiner Freundin wenden kannst. Mit einer Anzeige ist ihr vorerst nicht geholfen. Hier sollte die Schule selber tätig werden.

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Wenn die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgeschlossen sind, reicht sie die Anklageschrift mit allen Beweismitteln an das Gericht weiter. Das bedeutet aber noch nicht, dass die Anklage so erfolgt, wie die Staatsanwaltschaft sich dies vorstellt.

Es beginnt das sog. Zwischenverfahren, bei dem das Gericht prüft, ob die Anklage zugelassen wird oder ob noch evtl. weitere Ermittlungen zu führen sind.

zugleich wird dem Angeschuldigten die Anklageschrift übermittelt, damit auch der die Möglichkeit hat, sich gegen die Zulassung der Anklage zu wehren.

Wenn Dir gesagt wurde, dass die Akte bei der Polizei ist, so ist davon auszugehen, dass dem Gericht der Sachverhalt wohl nicht genügend ermittelt wurde und es finden Nachermittlungen statt.

Das kann dauern.

Wenn ordentlich nachermittelt wurde, wird das Hauptverfahren eröffnet und Dir die Anklageschrift mit dem nachermittelten Ergebnis zugestellt.

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Laufen-Lebenau ist soweit mir bekannt eine Jugendvollzugsanstalt. Kann es sein, dass er nach Hof in eine Abschiebehaftanstalt verlegt wurde?

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einerseits erscheint es mir schon etwas ungewöhnlich, wenn vom Gericht keine genaue Vorgabe der Ratenzahlungen erfolgt ist, andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass dort wegen einer nur teilweise geleisteten Rate das große Vollstreckungsbesteck rausgeholt wird. Letztendlich wollen die doch auch wie jeder andere Gläubiger Geld sehen in einem überschaubaren Abzahlungsrahmen.

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meinst Du sowas wie, ein Auftragskiller tötet eine junge Muslima, weil sie kein Kopftuch trägt, sich dem Willen des Familienoberhauptes nicht unterwirft und vllt. sogar mit einem Christen ein Verhältnis eingeht.

Da findet das Familienoberhaupt und seine IS-Kinder das Verhalten des Killers sicher gut, aber ich glaube kaum, dass der Staatsanwalt da nicken wird.

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das regelt § 19 Berufsordnung für Rechtsanwälte:

§ 19Akteneinsicht

(1) 1Wer Originalunterlagen von Gerichten und Behörden zur Einsichtnahme erhält, darf sie nur an Mitarbeitende aushändigen. 2Dies gilt auch für das Überlassen der Akte im Ganzen innerhalb der Kanzlei. 3Die Unterlagen sind sorgfältig zu verwahren und unverzüglich zurückzugeben. 4Bei deren Ablichtung oder sonstiger Vervielfältigung ist sicherzustellen, dass Unbefugte keine Kenntnis erhalten.

(2) 1Ablichtungen und Vervielfältigungen dürfen Mandantinnen und Mandanten überlassen werden. 2Soweit jedoch gesetzliche Bestimmungen oder eine zulässigerweise ergangene Anordnung der die Akten aushändigenden Stelle das Akteneinsichtsrecht beschränken, haben Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte dies auch bei der Vermittlung des Akteninhalts an Mandantinnen und Mandanten oder andere Personen zu beachten.

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Leihgabe verrechnen?

Kann man geliehene Ware, die nicht fristgerecht (also nach Ablauf der Nutzung) zurückgegeben wird, in Rechnung stellen? Ich habe vor über einem Jahr jemandem etwas ausgeliehen… Bei dieser Person habe ich unabhängig von dieser Leihgabe eine Leistung bezogen, die sie korrekterweise in Rechnung stellte. Als ich meine geliehene Ware zurückforderte, meinte sie, dass sie die Leihgabe so lange behält, bis ich die Rechnung bezahlen würde. Unabhängig davon, was ich davon halte und ob das rechtlich überhaupt i.o war, habe ich die Rechnung fristgerecht bezahlt, jedoch die Ware seither nicht zurück bekommen. Auf Anfrage, ob ich die Ware zurückholen könne, wurde mit Ja geantwortet, jedoch fragte sie, ob ich auch bereit wäre, ihr die Ware zu verkaufen, da sie in der Zeit Freude daran gefunden hatte. Ich bejate und machte ihr einen Preisvorschlag, den sie nun als zu hoch empfindet. Mein Preisvorschlag bewegt sich in angemessenem Rahmen (im Vergleich zu Occasions-Plattformen.). Sie will die Ware nun nicht mehr und bittet mich, sie abzuholen. Nun Frage ich mich, ob ich ihr eine Rechnung stellen kann für die Zeit, in der sie die Leihgabe besass. Sie behauptet, dass sie sie nicht benutzt hat in der Zeit.. Das werde ich wohl nie beweisen können. Die Ware war fast neu, als ich sie übergeben hatte und sie ist insgesamt nun schon länger im Besitz dieser Person als sie je in meinem Besitz war… Und ja, ich könnte die Ware einfach an mich nehmen und gut ist. Aber ich finde das ganze Verhalten so daneben, dass ich mir überlege, eine Rechnung zu stellen.

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Das Problem ist, dass Leihe dem Gesetze nach unentgeltlich ist, gegenüber der Miete, die etwas kostet.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)§ 598 Vertragstypische Pflichten bei der Leihe

Durch den Leihvertrag wird der Verleiher einer Sache verpflichtet, dem Entleiher den Gebrauch der Sache unentgeltlich zu gestatten.

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