Sorry, das ganze ist nicht mehr als zusammen- und substanzloser sinnloser Schrott. Was das hier bei "gute Frage" zu suchen hat, erschließt sich mir nicht.

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Mein Auto hat vier Räder, eines vorne links und ein gleich großes vorne rechts, die beide durch eine Achse verbunden sind, mindestens durch eine Sichtachse oder eben einzeln aufgehängt, gefedert und mit gleichem Sturz ausgerichtet und zwei weitere Räder, eines davon links hinten und ein weiteres rechts hinten, verbunden durch eine (mindestens) Sichtachse, beide gleich groß und parallel zu den beiden vorderen Rädern.

Wem das zu lang erscheint, dem sage ich "Mein Auto hat vier Räder" und jeder halbwegs verständliche Zuhörer weiß bescheid.

Wenn Du was über die Anordnung der Sicherungverwahrung neben einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe näher erfahren willst, lies da nach:

Fakultative Anordnung der Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe zulässig – BGH, Urt. v. 28.6.2017 – 2 StR 178/16 – KriPoZ

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so wie ich es sehe, kann der Wert des Nachlasses nicht durch den Abzug einer erfolgten Schenkung verringert werden um die Höhe des Pflichtteilsanspruches zu verringern.

Schenkt beispielsweise der A dem mittellosen B 100.000 Euro und stirbt der B am nächsten Tag würde sich ja durch den Abzug eine Null-Erbschaft ergeben und der Pflichtteilsberechtigte wäre um seinen Anteil gebracht.

Das verhält sich so wie bei einem Vermächtnis, das kann auch nicht von der Nachlasssumme abgezogen werden. (Da kann es nämlich sogar so sein, dass der Vermächtnisnehmer an der Pflichtteilsauszahlung anteilig beteiligt wird)

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soweit mir bekannt ist, kann nach § 6 Abs. 2 Beratungshilfegesetz ein Antrag auch nachträglich gestellt werden, allerdings nur innerhalb vier Wochen nach Beginn der Beratung.

d.h. der Anwalt berät Dich (bzw. erledigt die Sache durch Schriftsatz zB) und reicht dann unverzüglich den Antrag auf Bewilligung beim Amtsgericht ein.

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Das ist die BePo, die hat ihren Sitz im Bamberg (daher BA auf den Autos), wenn Du mehr darüber erfahren willst, schau mal hier nach:

Die Bayerische Polizei - Die Bayerische Bereitschaftspolizei (bayern.de)

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Einmal innezuhalten täte bestimmt Vielen gut, es muss ja nicht immer gefeiert werden bis der Arzt kommt. Hat sicher nicht mit Religion zu tun, eher etwas mit gegenseitigem Respekt.

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Nach einer Entscheidung des BGH (VIII ZR 129/09) ist der Samstag bei der Berechnung der Zahlungsfrist als Werktag nicht mitzuzählen. Ist also der 3. Werktag eines Monats ein Samstag, so ist es ausreichend, wenn der Mieter bis zum 5. des Monats überweist.

Nach einer weiteren Entscheidung des BGH (VIII ZR 222/15) sind Geldschulden qualifizierte Schickschulden und es genügt, dass der Mieter am dritten Werktag überweist. Verzögerungen die durch die Überweisungsdauer bei der Bank liegen, muss der Vermieter hinnehmen.

Im übrigen darf er ab dem 4. Werktag (bzw. im Samstagsfall ab dem 6. Werktag) Verzugszinsen verlangen.

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Eine interessante Entscheidung zu einem Hauskauf mit Schimmelbefall findest Du hier:

Schimmel und Feuchtigkeit nach Hauskauf entdeckt (juergens-mehrtens.de)

ob dies auf Deinen Hauskauf zutrifft, musst Du dann entscheiden

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Wenn Du Erbin geworden bist aufgrund gesetzlicher Erbfolge, kommt im Regelfall vom Amtsgerichts keine Nachricht. Um eine eventuelle Ausschlagung musst Du Dich selber kümmern. Die Ausschlagung musst Du innerhalb der sechswöchigen Frist gegenüber dem Amtsgericht erklären.

Das Amtsgericht kommt nur auf Dich zu, wenn eine Testamentseröffnung stattgefunden hat und Du dabei bedacht worden bist. Dann beginnt die Ausschlagungsfrist ab Kenntnis Deiner Erbenstellung durch Dich.

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Da Du nach § 453 StPO angehört werden muss, wär es schon wichtig sich darüber zu äußern warum etwaige Bewährungsauflagen nicht erfüllt worden sind.

Es kommt immer darauf an, was vorgefallen ist. Hast Du evtl. eine Zahlungsauflage nicht erfüllen können weil Du knapp bei Kasse warst oder bist Du wieder in anderer Sache verurteilt worden, hast Du keinen Kontakt zum Bewährungshelfer aufgenommen oder liegt sonst was vor.

Ein Anwalt kann dann schon hilfreich sein.

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Meine (berufliche) Erfahrung mit "zu Scheidenden" ist die, dass sich diese Personen in eine neue (angebliche) Partnerschaft flüchten, die dann nach meist geringer Zeit wieder den Bach hinuntergeht.

Da wird Abwechslung gesucht für echten oder vermeintlichen Trennungsschmerz und jemand dem man angeblich sein Herz ausschütten kann und der ja sooooo ganz anders ist als der vorige Partner.

Wenn die Scheidung rüber ist ist meist auch die neue Beziehung rüber. Vllt. erinnert sich diese Person noch an all das, was sie zu Beginn der Ehe gesagt hat......

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Wie das Passbild aussehen muss, kannst Du in der Anlage (mit entsprechenden Bildern) zur Personalausweisverordnung sehen.

was das spezielle Bild betrifft, so gibt es eine Fotomustertafel der Bundesdruckerei, herausgegeben vom Innenministerium, dort heisst es unter anderem:

"...Ausnahmen Zulässig sind Ausnahmen nur aus medizinischen Gründen, die längerfristig bzw. dauerhaft bestehen, z.B. Lähmung von Gesichtspartien, Asymmetrie, Ruhestellung des geschlossenen Mundes nicht möglich...."

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so wie ich das sehe, sind in einer Erbengemeinschaft die Erben Gesamtgläubiger nach § 2032 BGB und nach § 428 BGB kann der Schuldner an einen der Gesamtgläubiger mit befreiender Wirkung zahlen.

Die Auszahlung kann also an Dich alleine erfolgen.

So wie ich aber das kenne, zahlen die Stromanbieter nicht aus, sondern behalten es als Guthaben und verrechnen es mit den nächsten fälligen Rechnungen.

Habt ihr denn den Stromliefervertrag beendet?

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Warum stellen die Staats- und Amtsanwaltschaften so viele Verfahren einfach ein?

Hey liebe Jura Versteher,

ich arbeite seit einigen Jahren als Polizist und habe eine Sache von Anfang an immer noch nicht verstanden. Ich habe auch schon reichlich recherchiert, aber nie wirklich Antworten erhalten. Wenn, dann nur den geballten Frust der Beamten.

Man eröffnet praktisch täglich Verfahren wegen bestimmten Delikte. Das ist mal Körperverletzung, mal Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz, mal Urkundenfälschung etc.

Mir ist schon früh aufgefallen, dass viele der eröffneten Verfahren gemäß § 152 StPO wegen "Geringfügigkeit" oder "mangelndem öffentlichen Interesse" eingestellt wurden.

Nahezu jedes Verfahren, welches nicht von erheblicher Bedeutung ist, wird eingestellt. Wenn wir als Polizeibeamte eine mögliche Straftat nicht aufnehmen, sind wir wegen Strafvereitelung im Amt dran. Wie kann es dann sein, dass die Anwaltschaften die Verfahren jedoch ohne vernünftige Begründung einfach einstellen können?

Viele Betroffene / Beschuldigte haben bereits in der Vergangenheit sehr viel Mist gebaut. Trotzdem wird offensichtlich fast nichts verfolgt. Wo bleibt da der Lerneffekt? Es gibt sogenannte Intensivtäter. Personen, die immer wieder und ununterbrochen Straftaten begehen. Das sind dann meistens die, wo die Öffentlichkeit sehr empört ist, wenn dann mal was wirklich Schlimmes passiert ist.

Ich denke mir auch oft, wenn ich mir die Gesetzte durchlese, dass die Schöpfer der Gesetzte das nie so angedacht hatten. Es war bestimmt nie so gewollt, dass Körperverletzungen oder Beleidigungen etc. de facto nicht geahndet werden.

Kennt ihr vielleicht eine nachzuvollziehende Antwort auf die Frage? Oder was vermutet ihr, werden die Grüne wohl sein?

Versteht mich nicht falsch: Ich kann es nachvollziehen, dass Verfahren beim ersten Verstoß, bei einer Geringfügigkeit eingestellt werden etc., aber die Masse an Verfahren, die eingestellt wird, ist echt nicht in Ordnung.

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Ich verstehe Deinen Frust, aber wenn das Netz der Strafverfolgung so große Löcher hat, dass nur die großen Fiche darin hängen bleiben, dann rutschen die kleinen Fische eben durch und landen im Fischmehl der Einstellungsmühle. Leider.

Da bräuchte es ein Vielfaches an Personal, um allem (wirklich) gerecht zu werden.

Und diese großen Fische(Verfahren) binden eine Großzahl von Ermittlern, Staatsanwälten mit Spezialkenntnissen, Gutachtern etc. dass sie teils über Monate oder auch Jahre an Verfahren arbeiten.

Die Angeklagten tauchen dann mit fünf Konfliktverteidigern auf, die (es ist ihr gutes Recht) die Kammern mit Beweisanträgen zuschütten und am Schluss wird eine Verständigung mit den Gerichten "erreicht" (der Gesetzgeber will das ja auch) und das Verfahren gegen ordentlich Geldauflage eingestellt.

Der Vorteil: Ein Urteil mit Einstellung muss nicht begründet werden und die Sache ist vom Tisch. Der nächste große Fisch wartet ja schon.

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Wenn Du die Situation meinst, ob von Deinem Konto etwas gepfändet werden kann von Gläubigern Deines Freundes, dann geht das nicht.

Also, auch wenn -Dein Freund eine Kontovollmacht für DEIN Konto hat, kann ein Gläubiger Deines Freundes nicht auf Dein Konto zugreifen.

Bei Kontopfändungen kann ja nur der Anspruch des Schuldners gegen die Bank gepfändet werden und Schuldner bist Du ja nicht.

was höchstens gepfändet werden kann, ist ein Anspruch den Dein Freund gegen Dich hat, also wenn Du zB sagst, Du darfst Dir von meinem Konto eine Summe X entnehmen, (und ein Gläubiger erfährt dies) dann kann der Auszahlungsanspruch bei Dir gepfändet werden, aber mit Deinem Konto hat das nichts zu tun.

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ich würde nichts unternehmen, also jetzt nichts. In D ist es immer noch so, dass man nicht seine Unschuld beweisen muss, sondern dass einem die Schuld nachgewiesen wird.

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