Geht man in den Knast wenn man den Bundespräsi beleidigt?

Ja 50%
Nein 50%

12 Stimmen

7 Antworten

Ja

In der Theorie kann das passieren. Sofern der Bundespräsident die Strafverfolgung einleitet. Und inwieweit das potentielle Strafmaß dann ausgeschöpft wird, steht immer noch auf einem anderen Blatt. Auch hier wird sicher der Kontext eine Rolle spielen. Angenommen, du würdest ihn hier auf GF einen Tyrannen nennen, so würde er das vermutlich nicht mitbekommen und falls doch, wäre ihm das wahrscheinlich vollkommen egal. Wenn ein Journalist eines bedeutenden Magazins seine Sorgfaltspflicht verletzt und eine derartige Bezeichnung einfach in den Raum wirft, könnte ich mir vorstellen, dass er sich an einem schlechten Tag entsprechend in der Öffentlichkeit verunglimpft fühlt. Pauschal kann man sowas ja nicht sagen.

lg up

Ja

Theoretisch ja.

Deutschland. In Deutschland ist die Verunglimpfung des Bundespräsidenten nach § 90 StGB strafbar. Damit dieses Delikt verfolgt werden kann, muss der Bundespräsident die Strafverfolgungsbehörden zur Verfolgung ermächtigen. (Google)

Siehe auch:

https://de.wikipedia.org/wiki/Majest%C3%A4tsbeleidigung

Aber es bedarf einer Anzeige. Musk kann man sowieso nicht für voll nehmen. Das zeigt schon der FAZ-Artikel.

Also - viel Wind um nichts.


Asporc  02.01.2025, 11:04

Hmm der Bundespräsident ist aber keine Majestät. Daher keine Ahnung was du mit dem Wiki-Artikel erklären willst.

maria38000  02.01.2025, 11:09
@Asporc

Die Majestätsbeleidigung ist aber die Tradition. Der Gedanke, der dahinter steht ist: Der Bundespräsident repräsentiert den Staat, wenn man ihn beleidigt, beleidigt man den Staat und auch das System. Wäre was für "Reichsbürger". Du kannst ja mal googlen "§ 90 StGb Text"

Asporc  02.01.2025, 11:11
@maria38000

Habe ich.

Und der Artikel passt immer noch nicht. Grade weil in dem Wiki-Artikel steht das die Majestätsbeleidigung in de 2018 abgeschafft wurde.

maria38000  02.01.2025, 11:21
@Asporc

Ich wollte dir ja auch nur zeigen, das dieser § eine Tradition hat. Im Deutschen Kaiserreich gab es halt keinen Bundespräsidenten, sondern der Kaiser repräsentierte Deutschland. Da die meisten Nutzer hier so eine Wissen (neuere Geschichte) nicht haben, habe ich mir erlaubt, auf die Tradition hinzuweisen.

- Ich hoffe, du hängst dich jetzt nicht weiter an diesem Thema auf.

Eckengucker  02.01.2025, 12:34
@Asporc

Bitte ließ einfach mal den ersten Satz des Absatzes 1 des § 90 StGB durch. Die Verfassungsorgane sind besonders geschützt. Ein gültiges Strafgesetz. Es gibt tatsächlich einen Tatbestand, der sich Verunglimpfung des Bundespräsidenten nennt, und der hat nichts mit Majestätsbeleidigung zu tun.

Ob es dazu kommt ist eine ganz andere Sache, aber Herr Musk kann sich auch nicht alles erlauben (obwohl der Newspeech in den USA seit Trump Einzug gehalten hat. Soweit zur Kultur über dem Ozean)

maria38000  02.01.2025, 15:53
@Asporc

Ich habe ja auch nicht gesagt, dass der Majestätsbeleidigungsparagraf noch gilt, sondern meint damit, dass er eine Art "Vorläufer" gewesen ist. Aber anscheinend willst es nicht kapieren. Prost Neujahr:

Asporc  02.01.2025, 16:13
@Eckengucker
Es gibt tatsächlich einen Tatbestand, der sich Verunglimpfung des Bundespräsidenten nennt,

Und ich habe die ganze zeit darüber geschrieben das der Wikipedia-Artikel total fehl am Platz ist.

Asporc  02.01.2025, 16:14
@Eckengucker

Hat immer noch nichts mit dem zu tun was ich geschrieben habe!

Vielleicht auch mal lesen was jemand schreibt statt einfach zu sagen "stimmt nicht".

Asporc  02.01.2025, 16:16
@Eckengucker

Wohl kaum:

ich habe die ganze zeit darüber geschrieben das der Wikipedia-Artikel total fehl am Platz ist.
Eckengucker  02.01.2025, 16:16
@Asporc

sorry jetzt bekommst du das in den falschen Hals. DU HAST RECHT. Der Wiki Artikel hat wenig mit dem 90er zu tun.

Ja

Zählt als normale beleidigung da die personen im ausland sind kann da glaube nicht viel gemacht werden aber wenn doch muss er erst mal anzeige erstatten

Nein

nein. Ich sag nur Böhmermann, der hat Erdo ja sogar als Zigen*icker beleidigt. Und da Musk jeweils nur auf Angriffe der SPD reagiert hat (Elon Murks etc.) wäre ich eh ganz kleinlaut.

Ja

Das ergibt sich aus § 90 StGB

Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
https://dejure.org/gesetze/StGB/90.html
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Insiderwissen