Das neue Selbstbestimmungsgesetz

Richtig 54%
Falsch 39%
Änderung nötig 6%
Unentschlossen 1%

80 Stimmen

OlUl2000  01.11.2024, 12:43

Und die Frage dazu?

Julian567 
Beitragsersteller
 01.11.2024, 12:44

Das ist eine Umfrage. Hast du die Umfrageoptionen nicht gelesen?

OlUl2000  01.11.2024, 12:46

Ich kann eine Umfrage machen
Richtig, Falsch, usw. dazu gibt es eine Frage. Die Frage fehlt hier.

Ich schaue mir das Video nicht an

Julian567 
Beitragsersteller
 01.11.2024, 13:18

Die Frage ist selbsterklärend.

Was haltet ihr davon? Ist das Gesetz richtig oder falsch?

Fehlt dir die Fantasie oder Verständnis, um es selbstständig zu verstehen?

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9 Antworten

Richtig

Richtig und wichtig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – verheiratet mit einer trans Frau, selbst nonbinär/trans masc
Richtig

Finde ich super. Und an alle, die das ablehnen: schnelles Namen wechseln ohne Beweise ≠ Männer können direkt in Frauenstellen rein und Teenager können einfach so GaOPs machen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin selber lesbisch und kenne mich mit LGBTQ+ gut aus :)
Richtig

Für die einen ist es ein Segen, mich betrifft es nicht, von daher kann es mir egal sein.

Deshalb urteile ich darüber auch nicht.

Es ist für viele Menschen eine große Erleichterung.

Das ist ja was gutes.

Klar wird es sicher wieder Menschen geben, die das unnötig ausnutzen, aber die wird es immer geben.

Nur das mit der Abkürzung SBGG irritiert mich, das liest sich ohne das 2. "G" irgendwie besser.

PS: GF ist heute voll mit Fragen zum SBGG...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin selbst Teil davon und kann in vielen Bereichen mitreden.

imago  15.11.2024, 23:04

Man kann das SBGG nicht "unnötig ausnutzen".
Erstens ist mit der Änderung immer noch ein enormer Aufwand und Kosten verbunden. Menschen, die hier in Deutschland geboren sind, deutsche Staatsbürgerschaft haben, aber im Ausland leben, müssen zur Änderung extra anreisen, um hier im Standesamt ihre Erklärung abzugeben. Möchte ich mal sehen, dass ein Mann das tut (jeden dritten Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem Ex-Partner bzw. Partner ermordet, daran ändert auch das SBGG nichts!).

Es dauert immer noch Monate, bis die Daten der tatsächlichen Person entsprechen und wenn es schlecht kommt, was immer noch praktisch so ist, muss man per Gericht das Standesamt zwingen, sich an das Gesetz zu halten. Ich habe im privaten Kreis jemanden, bei dem sich das Amt an der Schreibweise eines Vornamens aufhängt, obwohl diese Schreibweise in Deutschland üblich und bekannt ist. Das Standesamt kann die Eintragung daher verweigern und die Person muss dann dagegen klagen - nur damit sie offiziell richtig angesprochen werden kann und sich wohl fühlt mit ihrer Identität, siehe Grundgesetz, Menschenwürde... Es wird grad ganz lustig abgezockt mit Namensgutachten, die aber keine rechtliche Bindung haben. Das Amt sagt also, mach das mal, kostet 30-40€ im Voraus und dauert auch, aber ob wir uns dran halten, würfeln wir dann.

Für Menschen, die ihren Namen aus welchen Gründen auch immer ändern wollen, gab und gibt es auch vor dem SBGG weitere Gesetze, die dies ermöglichen. Dazu ist explizit im SBGG auch auf das NamÄndG verwiesen. Jeder! kann seinen Namen und seinen Geschlechtseintrag jederzeit legal ändern lassen, wenn er die entsprechenden Formalitäten erfüllt.

Selbstredend dürfen Menschen auch ohne Transition oder Menschen, die sich binär mit ihrem vorgegebenen Eintrag im Geburtenregister identifizieren, das SBGG nutzen. Sie müssen dafür nur angeben, dass sie sich der Konsequenzen bewusst sind - beispielsweise kann dies wirtschaftliche Nachteile haben und man wird transphob diskriminiert, wie es die Antworten hier wieder mal beweisen. Du unterstellst Menschen pauschal kriminelle Absichten (die sie übrigens noch viel leichter ohne Personenstandsänderung hegen können), ohne eine faktische Grundlage dafür zu liefern. Das nennt man mindestens Üble Nachrede und stellt eine Straftat dar. Eventuell fallen solche Äußerungen auch unter den Begriff der Volksverhetzung, ebenfalls eine Straftat. Mach dir mal die Dimensionen deiner eigenen "Meinung" bewusst.

Es gibt nur einen einzigen Fall, in dem das SBGG missbräuchlich verwendet werden könnte - nämlich wenn Eltern von Minderjährigen (genau genommen Kinder unter 5 Jahren) entgegen dem Willen des Kindes offiziell den Geschlechtseintrag ändern würden. Hier sitzt dann aber ein Standesbeamter, der das Kind persönlich fragt und sich davon überzeugt, dass dem Kindeswohl und dem Kindeswillen entsprochen wird. Das heißt, Eltern sind nicht frei in der Wahl der Einträge für kleine Kinder, der Staat hat in diesen Fällen das letzte Wort und selbstredend wird ein Standesamt im Zweifel das Jugendamt hinzu ziehen. Eltern, die mit der Änderung also den Behörden "entkommen" wollen, schießen sich ins Knie.

Für Kinder über 5 Jahre gilt ausschließlich deren Willensbekundung, die Kinder müssen aber von ihren Sorgeberechtigten begleitet werden und letztere müssen versichern, dass die Kinder zu ihrer Entscheidung umfangreich beraten worden sind.
Das Gesetz lautet übrigens offiziell über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften - kurz SelbstBestimmungsGesetz (in Bezug auf den) Geschlechtseintrag.

Richtig

Ich war früher stark gegen solche Dinge, aber denke inzwischen anders.

Meiner Meinung nach hat die Bewegung sehr viel mit der früheren Bewegung Homosexueller gemeinsam.

Da gabs auch viele Leute die meinten "das ist unnatürlich, nur eine Phase, oder eine Krankheit". Im Grunde die gleichen Argumente wie die, die man aktuell im Bezug auf LGBTQ hört.

Fakt ist, viele Menschen sagen über sich selbst aus, dass sie sich einem anderen Geschlecht angehörig fühlen. Das lässt sich nicht ignorieren.

Also anstatt zu sagen "die spinnen alle nur", ist es sinnvoller, die Aussagen ernst zu nehmen. Den Eintrag im Perso zu ändern schadet und beeinflusst niemanden, höchstens der betreffenden Person selbst. Daher halte ich es für einen fairen Kompromiss.

Natürlich müssen dadurch andere Regelungen überarbeitet werden, besonders bekannt dabei ist wohl der Konflikt mit den Frauenligen im Sport. Es muss aber auch eine Lösung für die Frauenquote her, ansonsten könnten Männer das Gesetz ausnutzen, um als "Frau" die Frauenquote zu erfüllen.

Frauengefängnisse sind natürlich noch ein weiterer sehr wichtiger Punkt, der nicht ignoriert werden darf.

Aber das überlass ich den Leuten, die dafür bezahlt werden sich damit zu befassen. Man wird schon eine Lösung finden.

Unentschlossen

Ich finde es grundsätzlich in Ordnung, aber warum man den Eintrag einmal jährlich ändern können sollte, erschließt sich mir nicht.

Welchen Namen und welchem Geschlecht man angehören möchte, halte ich für als viel zu wichtig, als dass man damit einfach so Pingpong spielen dürfte.

Einmal im Leben sollte so eine Änderung unkompliziert durchführbar sein, aber dann sollte es auch dabei bleiben. Ob man es wirklich möchte, sollte man sich halt vorher reiflich überlegen.


KarlKlammer  13.02.2025, 18:32
Ich finde es grundsätzlich in Ordnung, aber warum man den Eintrag einmal jährlich ändern können sollte, erschließt sich mir nicht.

Der Gesetzgeber regelt hier ein Verfahren, das nach einer Entscheidung des BVerfG aus dem Jahr 1978 möglich sein muss. Die personenstandsrechtliche Anerkennung der Geschlechtsidentität ergibt sich nach BVerfG aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1. Abs. 1 GG.

Diese Grundrechte können nicht einfach quantitativ beschränkt werden. Der Gesetzgeber kann nicht einfach sagen 'Du hattest jetzt schon fünf Mal Menschenwürde und das warst jetzt'.

Mayahuel  13.02.2025, 13:54
Ob man es wirklich möchte, sollte man sich halt vorher reiflich überlegen.

Gilt das zB auch für die Ehe/Scheidung?

Oder für die Änderung der Religionsgemeinschaft?

Chumacera  13.02.2025, 14:41
@Mayahuel

Guter Punkt, ich war jetzt mit dem "einmal im Leben" davon ausgegangen, dass die Namensänderung "einfach so" erfolgt. Klar, Heirat oder Scheidung sollten davon natürlich ausgenommen werden.