Ist es richtig, dass in Zukunft Kinder bereits ab 14 Jahren selber ihr Geschlecht aussuchen dürfen?
Medien berichten:
Die Ampel-Koalition plant das Transsexuellen-Gesetz durch das Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen. Dadurch soll die Änderung des Geschlechtseintrags per Selbstauskunft erfolgen können. Ein Gesetz, das vom Kinderschutzbund und weiteren Vereinen begrüßt wird. [...] Er sprach sich dafür aus, auch Jugendlichen ab dem 14. Lebensjahr eine selbstbestimmte Entscheidung über ihre Geschlechtszugehörigkeit zu ermöglichen. [...] Der Deutsche Frauenrat sprach sich ebenfalls für das Recht auf Selbstbestimmung aus. „Wir sind überzeugt davon, dass das Recht auf Selbstbestimmung ein Gewinn für die ganze Gesellschaft ist, ein Schritt hin zu mehr Freiheit, Vielfalt und Inklusion“
Ist diese Entscheidung sinnvoll? Ist nicht fraglich, ob 14 jährige Kinder überhaupt in der Lage sind, eine so weitreichende Entscheidung in dem Alter zu treffen?
10 Antworten
Geht doch rein um die Eintragung vor dem Staat. Kann nicht sagen, ob dies Transsexuellen viel bringt, wir wollen aber mal nicht aufbauschen was so ein rein legalistisches Konstrukt wirklich ist. Effektiv ist für dich doch bedeutungslos ob in deinem Ausweis M, oder W steht würde ich sagen. Demnach, was soll man eigentlich dagegen haben?
Also an sich bringts schon viel in Bezug auf Unterlagen weil überall dann sonst der deadname stehen müsste und so eben nicht
Diese ganz persönliche "Wahl" wird wohl gesetzlich den Kindern erlaubt werden, was der Unreife in der körperlichen und geistigen Entwicklung von 14 Jährigen kaum gerecht wird.
Doch bei der Entscheidung und Durchführung einer Geschlechtsumwandlung sind Mediziner und Psychologen beteiligt. Ob sie dazu auch verpflichtend und auf Kosten der Allgemeinheit bei der Geschlechtsumwandlung Hilfestellung leisten müssen, bezweifle ich.
Ähnlich bei Schwangerschaftsabbrüchen wird da nicht jeder Mediziner mitmachen.
Die Altersgrenze der Religionsmündigkeit gibt es erst seit 1921. Es ging seitdem um innerkirchlichen Konfessionswechsel, um Austritt aus der Kirche oder um Probleme des Privatrechts.
Der Islam spielte damals überhaupt keine Rolle.
Auch das Jugendstrafrecht berücksichtigt sehr wohl nicht altersgemäße Entwicklungs- und Verhaltensstörungen der Jugendlichen.
Die Jugendlichen wollen ihr Geschlecht ändern und nicht angleichen. Dass das nicht anatomisch möglich ist, ist bekannt.
Wozu Ärzte verpflichtet sind, richtet sich nach medizinisch-ethischen Grundsätzen und nicht nach gesetzlich rechtlichen Begründungen. Die aktive Sterbehilfe und das Gebot, keinem Kranken einen Schaden zuzufügen ist Medizinern mit keinem Gesetz vorzuschreiben.
Du hast meine Frage nicht beantwortet: ist jemand mit 14 reif genug, zB ein Christ zu werden?
Die Jugendlichen wollen ihr Geschlecht ändern und nicht angleichen
Nö. Die kennen den Unterschied zwischen biologischen Geschlecht und Gender.
einen Schaden zuzufügen
Bei einer Chemo-Therapie wird dem Patienten geschadet. Ist das mit
medizinisch-ethischen Grundsätzen
vereinbar?
Ich muss dir überhaupt keine Fragen beantworten.
Wenig überraschend.
Mit 14 Christ werden: ja, klar. Das geht prima. Reif genug.
Eine Änderung im Personenstand: Nö, nicht reif genug.
Und natürlich kannst du nicht erklären, warum ein Arzt eine Chemo-Therapie anbieten, aber eine Geschlechtsangleichung ablehnen soll.
Ich persönlich würde diese Regelung begrüßen.
Die meisten Transpersonen wissen bereits sehr früh, im Kinder- oder Jugendalter, dass sie sich nicht (immer/vollständig) mit ihrem Geburtsgeschlecht identifizieren können, weshalb ich es gerechtfertigt finde, dass diese Menschen die Möglichkeit bekommen, ihre Geschlechtsidentität auch "offiziell" zu machen.
Außerdem kann man mit 14 Jahren beispielsweise auch seine Konfession (Religionszugehörigkeit) verändern, weshalb ich keinen Grund sehe, dass das bei der offiziellen Eintragung des Geschlechts anders sein sollte.
LG ❄️
Besser als die heutige Lösung ist es allemal, die optimale Variante wird es wohl nie geben.
Ab 14 ist man religionsmündig und darf zB zum Christentum oder Islam übertreten. Und ab 14 darf man legal Sex haben ... mit dem möglichen Ergebnis, dass ein Storch ein Paket abliefert.
Warum sollte man ab 14 nicht über seine Geschlechtsidentität bestimmen dürfen?
Hier wird die neue Regelung im Detail erklärt und Fragen beantwortet:
aber zB zum Christentum oder Islam übertreten ... dafür ist ein 14-Jähriger reif genug?
Ist medizinisch nicht möglich. Du meinst Geschlechtsangleichung.
Und diese hat mit der Änderung des Personenstandes nicht zwingend etwas zu tun.
Mit welcher rechtlichen Begründung?
Bei Abtreibung gilt: Nach § 12 Absatz 1 und 2 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) ist ein Arzt nicht dazu verpflichtet.