Arbeitsvertrag: Verzicht auf Urheberperönlichkeitsrechte in Deutschland machbar? Keine Anerkennung?

Hallo! Ich möchte in zwei Wochen die Firma wechseln, ein Angestelltenverhältnis. Auflösungsvertrag ist schon im Entwurf. Ich habe von der neuen Firma einen Entwurf zum Arbeitsvertrag erhalten, wo ich auf mein Urheberpersönlichkeitsrecht und der Urhebererkennung verzichten soll. Das gefällt mir nicht. Ich habe die Angst, dass wenn ich eine Erfindung mache oder eine neue Wissenschaftliche Erkenntnis, dass diese mir abgeschrieben wird. Die Übertragung der Nutzungsrechte, Veröffentlichungsrechte, etc. ist ja in Ordnung. Schließlich arbeite ich in der Firma, die ja meine Ergebnisse weiterverwertet, und verwerten soll. Jedoch möchte ich nicht erleben, dass ich sogar meinen Namen hergebe und die neue Rechtsinhaberin bestimmt, wessen Name unter der Erfindung, bzw. wissenschafliche Erkenntnis steht. Ich möchte damit keine Möglichkeit zur Wahrheitsverdrehung unterzeichnen. Außerdem möchte ich im Patent drinstehen, wenn ich selbst daran beteiligt war.

Normalerweise soll es in Deutschland nicht möglich sein, das Urheberpersönlichkeitsrecht abgesprochen zu bekommen. Laut untenstehender Internetseite, darf das Vertraglich dann doch ausdrücklich oder stillschweigend "abbedungen" werden. Was auch immer das heißt. Also auf (An-)Erkennung meiner neuen Errungenschaft und meiner pers. Zuordnung verzichte ich nicht. Doch habe ich Angst, dass ich nicht mehr in dieser Firma angestellt werde, wenn ich die Passage streichen lassen will. Gibt es da gesetzlich Grenzen? Kann man mir die Stelle aufdrängen mit diesem Verzicht? Die Zeit drängt. Nicht dass ich den Auflösungsvertrag unterschreibe, den neuen Job aber deswegen nicht bekomme. Dann gibt es eine Sperrung von der Agentur der Arbeit, weil ich ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis beendet habe ohne Nachfolgejob. Eine Leasing-Nachfolge für meinen Entleiherbetrieb gibt es schon. Ich sitze zwischen den Stühlen und möchte meinen Namen und meine Leistung nicht leugnen/ mir wegnehmen lassen........... .

<a href="http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=304" target="_blank">http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=304</a>

Hier die Passage aus dem Vetragsentwurf:


"Der Arbeitnehmer überträgt dem Arbeitgeber das ausschließliche, zeitlich, örtlich und räumlich uneingeschränkte Nutzungsrecht in jeder bekannten Verwertungsform an Arbeitsergebnissen nach Absatz 1. Dem Arbeitgeber werden die Urheberpersönlichkeitsrechte, insbesondere auf Veröffentlichungsrecht, das Recht auf Urhebererkennung, der Schutz vor Entstellung und Änderung, das Zugangsrecht und die Rückrufsrechte zur Ausübung überlassen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, dass ausschließliche Nutzungsrecht an Dritte zu übertragen und/oder einfache Nutzungsrechte zu vergeben. Sämtliche Ansprüche des Arbeitnehmers sind mit der bezogenen Vergütung abgegolten."


Ich denke das ist was für AnwältInnen, Erfahrene, Betroffene oder ArbeitgeberInnen die selbst wissen warum und wie... Für schnelle Hilfe wäre ich dankbar.

Gruß Misanthrop2

Deutschland, Recht, Urheberrecht, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Nutzungsrecht, würde, angestelltenverhältnis

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