Wohnsitz nicht gemeldet. Fahrtkosten Steuererklärung?

Hallo, folgende Situation:

Ich habe jahrelang (ca. 6) in einer Stadt B gewohnt und hier studiert, während ich noch bei meinen Eltern in Stadt A gemeldet war. Leider habe ich es komplett versäumt, mich umzumelden.

Jetzt habe ich aber auch einen Job in der Nähe von Stadt B und würde mich gern anmelden, fürchte allerdings, dass die Strafe hoch ausfallen kann. Da ich in meinem Job 45 km pendeln muss und ich die Fahrtkosten von Stadt B zu meiner Arbeit gern absetzen möchte, muss ich hierfür ja auch in dieser Stadt gemeldet sein, richtig?

Mein Vermieter stellt mir auf jeden Fall keine Wohnungsgeberbestätigung mit einem falschen Einzugstermin aus. Da ich in einer WG wohne: Kann einer meiner Mitbewohner theoretisch auch als Hauptmieter unterschreiben? Es kann mir ja niemand tatsächlich nachweisen, dass ich auch tatsächlich in Stadt B gewohnt habe während der Zeit. Theoretisch hätte ich ja auch nur die Wohnung mieten können bzw. hauptsächlich in Stadt A gewohnt haben. Aber in dem Fall hätte ich dann einen Zweitwohnsitz anmelden müssen?

Komme ich irgendwie drum herum, eine saftige Strafe zahlen zu müssen? Ich überlege schon, innerhalb der Stadt B bald umzuziehen. Dann hätte sich das mit einer neuen Adresse ja eh erledigt.

Recht, Einkommensteuer, Einkommensteuererklärung, Einwohnermeldeamt, Fahrtkosten, Meldepflicht, Wohnsitz, Ausbildung und Studium, Wohnungsgeberbestätigung
Ummelden von Wohnsitz kurze Zeit später wieder rückgängig machen?

Hallo zusammen,

Die Sache ist etwas verzwickt. Aber Ok...

Freundin 1 verlassen und Freundin 2 kennen gelernt, verliebt und mehr.

Mit Freundin 2 Wohnung gemeinsam angeschaut, gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben und meine Person fristgerecht umgemeldet.

Im Nachhinein sagt Freundin 2 sie will das alles nicht mehr.

Weder Ummelden von Wohnsitz, die Wohnung beziehen, noch die Beziehung weiterführen.

Grund hierfür, sie will in ihre Heimat zurück. Und hier alles aufgeben. Arbeit, ihre noch alte Wohnung, Liebe.

Ich habe mit Freundin 1 mich getroffen, unterhalten, die Wogen geglättet und darf wieder zurück kommen. (Was mich sehr freut) Sie sagt "Jeder hat eine 2. Chance verdient." Sprich ich darf auch wieder dort wohnen. Wie vorher auch. Als wäre nie was gewesen.

Meine Fragen hierzu..

1. Kann man eine frisch angemietet Wohnung in diesem Fall fristlos kündigen?

Gründe hierfür...

Freundin 2 will nicht mehr mit einziehen, Alleine ist mir das zu teuer. Also finanziell nicht tragbar. Mich hält dort nichts in der Wohnung die ich noch nichtmal bezogen habe.

2. Kann man eine Ummeldung vom Wohnsitz kurzfristig wieder rückgängig machen, bzw. ändern?

Kurze Erklärung zur Frage:

Also den vorherigen Wohnsitz ohne Probleme wieder herstellen, ohne das es einen auf den Deckel gibt. Und benötige ich dafür auch diese Wohnungsgeberbestätigung?

Ist ja quasi nur eine Änderung in den alten Zustand im System. Ich mein, ich habe dort ja schon vorher mehr als fünf Jahre gewohnt. Mit Kind und Kegel.

Ich weiß es klingt alles etwas verwirrend, aber ich fühle mich echt mies.

Vielen Dank im Voraus.

Kündigung, Trennung, ummelden, Wohnungsgeberbestätigung
Wohnungsgeberbestätigung Frist wegen Vermieter abgelaufen!?

Ich musste mich beim Rathaus anmelden und habe dafür zwei Wochen Zeit gehabt. Letzte Woche habe ich direkt angefangen mich darum zu kümmern und am Donnerstag meinem Vermieter eine Email geschickt mit einer PDF Datei der Wohnungsgeberbestätigung. Ich habe gewartet, es gab keine Reaktion. Am Wochenende habe ich ihm geschrieben, dass ich nur noch eine Woche Zeit habe und es am Anfang der Woche abgegeben möchte. Die Reaktion seinerseits war "Okay, ich habe die Email erhalten." Dies hat er erst am Montag geschrieben, ist also am Wochenende (absichtlich?) nicht auf Whatsapp online gekommen.

Ich dachte mir aber trotzdem weil ich nett bin "Naja, vielleicht ja er Stress" und habe ihm paar Tage Zeit gelassen. Am Mittwochabend hatte ich so langsam Paranoia, dass es nichts wird und habe ihm am Donnerstag, früh morgens, geschrieben, dass er dies bitte bearbeiten soll damit ich es morgen (also am Freitag noch) abgeben kann. Auch dieses Mal hat er die Nachricht erst spät abends (gegen 20 Uhr) gelesen aber keine Reaktion von sich gegeben.

Mit anderen Worten: Ich werde eventuell eine Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit erhalten und das obwohl ich mich bemüht habe. Wieso überhaupt dieses, bei allem Respekt, sinnlose Gesetz. Kann man so ein Papier nicht leichter fälschen? Wieso reicht nicht einfach der Mietvertrag als Bestätigung! Das regt mich gerade so auf, wieso wird man als Vermieter in Deutschland in dieser Angelegenheit so abhängig vom Vermieter gemacht und noch wichtiger, kann ich den Vermieter dafür irgendwie belangen? Und wenn ja, bei wem? Mieterschutz? Verbraucherschutz?

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Wie umgehe ich die Strafe, dass ich mich nicht umgemeldet habe?

Also ich wohne seit 2 Jahren in Berlin und habe mich allerdings nicht umgemeldet. Ich wohne in einer WG und bin der Hauptmieter. Meine Mitbewohnerin hat sich auch nicht umgemeldet, deswegen gab es bisher keinerlei Probleme. Nun habe ich mir einen neuen Mitbewohner gesucht, der sich ummelden möchte. Das bedeutet ich muss ihm eine Wohnungsgeberbestätigung unterschreiben. Ich bin dann der Vermieter und mein Vermieter der Eigentümer. Das bedeutet das Einwohnermeldetamt sieht dann das ich auch hier wohne. Deswegen wollte ich mich nun auch erstmal ummelden, damit ich ihm die Bestätigung ausfüllen kann, ohne Ärger zu bekommen.

Wenn ich mich jetzt allerdings ummelde, brauche ich auch diese Wohnungsgeberbestätigung von meinem Vermieter. Die er ja dann mit Oktober 2014 ausfüllt, wofür ich eine Strafe bekommen würde. Das möchte ich jetzt probieren zu umgehen.

Mein Vorschlag wäre jetzt: Ich lasse die Wohnungsgeberbestätigung von meinen Eltern, Bruder oder sonst wer (jemand vertrauenwürdiges) ausfüllen, die mir bestätigen dass ich erst jetzt eingezogen bin. Der Eigentümer muss ja nur ausgefüllt werden und nicht unterschreiben. (Ich könnte ja einen Untermietvertrag mit meinen eltern gemacht haben, die wiederum wieder einen Untermietvertrag mit mir gemacht haben)

Würde das so funktionieren ohne dass sich meine Eltern hier in Berlin in meiner Wohnung melden müssen? Oder hat jemand einen anderen Vorschlag, dass ich mich ummelden kann, ohne eine Strafe zu bekommen?

Es ist etwas kompliziert, ich hoffe jemand versteht es. Auf Kommentare wie "selber Schuld, wenn du eine Strafe bekommst" kann ich verzichten, das weiß ich nämlich selber.

Wohnung, Berlin, Einwohnermeldeamt, Strafe, ummelden, Wohnungsgeberbestätigung

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