Mein 4jähriger Sohn wechselt den Haushalt von seiner getrenntlebenden Mutter zu mir. Nun soll er umgemeldet werden. Die Ummeldung ist logischerweise nicht mit einem neuen Mietvertrag verbunden.

Benötige ich hierzu auch eine Wohnungsgeberbestätigung, wie sie seit 1.11.15 generell wieder vorgeschrieben ist? Benötigt man diese auch bei Geburten, also Neuanmeldung?