Mieter soll für Nachmieter Wohnungsbesichtigungen koordinieren und durchführen trotz fristgerechter Kündigung?

Wir haben fristgerecht unsere Wohnung gekündigt. Nun waren wir der Meinung, die Hausverwaltung würde die Suche der Nachmieter und die Koordination der Wohnungsbesichtigungen durchführen, da wir ja keinen Nachmieter stellen müssen. In einem Schreiben habe ich bekannt gegeben, dass Wohnungsbesichtigungen von dann bis dann möglich wären und die Hausverwaltung mich unter dieser Telefonnummmer erreichen kann. Nun bekomme ich Anrufe von Mietinteressenten (die wohl auch meine Telefonnummer bekommen haben), die Infos und Termine zur Besichtigung haben möchten. Ich war total verdutzt. Ich habe also bei der Hausverwaltung angerufen, dass diese sich doch mit den Interessenten beschäftigen sollen und die Besichtigungen durchführen. Darauf kam die Antwort, ob ich denn wüsste, wie viel Arbeit das denn wäre und dass die Anwesenheit des Vermieters nur bei Verkäufen üblich wäre. Ich müsste ja nur die Tür aufmachen und die Interessenten durchlaufen lassen und bei Fragen nichts sagen bzw. an die Hausverwaltung verweisen. Termine müssten die Interessenten ja sowieso mit mir vereinbaren. ???

Das ist doch die Arbeit der Hausverwaltung, wenn ich mich nicht irre??? Dann hätte ich ja gleich einen Nachmieter selbst suchen können, wäre weniger Arbeit gewesen....

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Besichtigung einer Mietwohnung bei Tageslicht anfordern?

Hallo zusammen,

eine Freundin ist gerade auf der Suche nach einer Wohnung. Sie hatte einen Besichtigungstermin einer Wohnung mit mehreren "zukünftigen Mietern". Am selben Abend hat sie noch eine Zusage für die Wohnung erhalten. Sie möchte jedoch einen zweiten Termin machen, da sie wissen möchte wie viel Tageslicht in die Räume fällt. Weil man dies nicht sehen konnte, da die Besichtigung im Dunkeln stattfand. Der Vermieter fand das überhaupt nicht gut und wollte eigentlich direkt am nächsten Tag den Vertrag unterschrieben haben. Und fragte ob das nicht auf den Bildern ausreichend zu sehen wäre und ob die Besichtigung am vorherigen Abend nicht ausgereicht hätte. Das ihm das eigentlich zu Umständlich sei (zum Glück wohnt er nicht km weit weg, das wäre ja doch aufwendig) etc. Meiner Meinung nach ziemlich unfreundlich. Findet ihr die Reaktion des Mieters auch so komisch wie ich? Ich meine ich möchte ja möglich vernünftige Leute in meiner Wohnung haben und wenn ich die im Dunkeln besichtige, kann ich dann nicht davon ausgehen, dass evtl. Nachfragen zu einer 2. Besichtigung kommen? Am Ende des Gesprächs hat er zwar die 2. Besichtigung zugesagt. Aber schreckt sowas nicht den Mieter ab? Wie seht ihr das? Würde euch das abschrecken? Man möchte sich ja auch möglichst gut mit dem Vermieter verstehen? Oder könnt ihr mir evtl. auch Gründe nennen warum er sich so verhält?

Ich brauch dazu mal ein paar Meinungen :D Danke schon mal :)

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Gutachtenfotos für Bank bei Wohnungsverkauf?

Auch wenn ich davon ausgehe, dass hier überwiegend die Meinung vertreten wird, dass in einer Mietwohnung nicht einmal bei nachvollziehbarem Grund vereinzelte Fotos angefertigt werden dürfen, so meine ich dennoch, dass bestimmte Situationen dies erfordern und stelle folgende Frage.

Es kann nahezu jeden privaten Vermieter treffen, dass er eine vermietete Wohnung beleihen oder verkaufen muss. Daher hat die Bank vor Kreditvergabe ein berechtigtes Interesse an der Taxierung der Wohnung, dazu gehört zunächst der Gesamteindruck, auch durch einige Bilder, welche die Wohnraumaufteilung und Lichtverhältnisse wiedergeben.

Ich habe heute eine 20 Jahre alte Wohnung besichtigt, die ich gerne kaufen würde, wenn die Bank mir einen Teil finanziert. Da der Vermieter bisher keine aktuellen Bilder hat und der Mieter schon über 5 Jahre drin wohnt, hat die Bank vorgeschlagen, dass ich ihr zunächst ein paar aktuelle Fotos vorlege, damit sie - bei geringer Beleihungsquote - zusätzlich zu den schriftlichen Unterlagen sich einen Eindruck verschafffen kann und damit eventuell eine Art Aktengutachten aufgrund objektiver Unterlagen und ergänzender Fotos vornehmen und auf einen Extratermin für Besichtigung durch einen Gutachter verzichten kann.

Dies würde vieles erleichtern, nicht nur mir als Käufer, sondern auch dem bisherigen Eigentümer (=Vermieter) und dem Mieter.

Der Mieter, der zus. mit Frau immerhin schon über 5 Jahre dort wohnt und offensichtlich finanziell gut gestellt ist, war sehr abweisend und arrogant und lehnte kategorisch ab, ohne einen Grund zu benennen. Der Vermieter hat ihn gebeten, selbst mit einem beliebigen handy ein paar Bilder mit vom Mieter selbst bestimmter Perspektive anzufertigen, ggf. auch nach Wegschieben von Sofa und Tisch, was leicht möglich wäre, da geräumige Wohnung.

Offensichtlich will der Mieter den Verkäufer nur ärgern und treibt alles auf die Spitze. Obwohl er über 5 Jahre dort wohnt, hat er plötzlich über angeblich ungünstige Montage von Steckdosen gelästert, die nicht erkennbar war.

Hat ein Mieter denn gar keine Mitwirkungspflicht?

Einen Gutachter muss er ja wohl akzeptieren. Weiß jedmand, ob ein Gutachter denn Fotos anfertigen darf?

Bekanntlich dienen Fotos immer zur besseren Darstellung von Texten, besonders auch bei einer Wohnung, z.B. Bad ohne Utensilien. (Es stand gar nichts herum!)

Außerdem weiß doch jeder vernünftige Mensch, dass eine Bank berechtigtes Interesse an üblichen Fotos von Wohungsaufteilung und Lichtverhältnissen hat, dass sie jedoch gleichzeitig kein Interesse an persönlichen Sachen in einer Wohnung hat, die noch dazu gar nicht fotografiert werden müssten.

Hat jemand Erfahrung mit derartigen Konstellationen?

Eigentlich wäre es für alle Beteiligten eine große Erleichterung, wenn die Bank mit einem so geringen Aufwand zufrieden wäre, anstatt auf einem zeit- und kostenintensiven Gutachten zu bestehen.

Wer hat Erfahrung mit auf die Spitze getriebener Mietrechtsasymmetrie, v.a. mit Wohnungsgutachten?

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Wohnungskündigung wegen Unordnung

Hallo Community,

mein Problem ist folgendes, gestern war mein Vermieter unangemeldet samt Handwerkern hier wegen einer defekten Dichtung im Badezimmer, und ich habe sie reingelassen, er wollte sich daraufhin neben dem Bad noch weitere Räumlichkeiten ansehen, was ich ihm verneinte, daraufhin meinte er er würde Heute weiderkommen zu einer Wohnungsbesichtigung (erste in 6 Jahren).

Nun stand er mit seinem Anwalt hier und hat angefangen alles mögliche zu fotographieren (ich habe ihn aufgefordert das zu unterlassen, was ihn aber nicht interessierte) sein Anwalt meinte das wäre sein Recht, (ich meine anderes) nach dem er durch war meinte er er hätte mir die Wohnung zum Wohnen nicht zum Zerwohnen überlassen und so was wie mich will er in seinem Haus nicht haben (die Wohnung habe ich vorher durch die Ankündigung  natürlich aufgeräumt), die Küche war geputzt, es stand nur etwas Geschirr in der Spüle, was aber weit davon entfernt ist zu Schimmeln o.Ä. und dort standen einige Tüten mit Pfandflaschen herum (der Notgroschen des armen Mannes), und eine halbvolle Mülltüte.

Der Teppich im Flur und Wohnzimmer hat halt schon einige Flecken im laufe der Jahre bekommen und die Tapete ist an einigen Stellen halt auch nicht mehr so weiss wie beim Einzug, der VM meinte das wäre ein Saustall (?) und will mich hier raushaben, wie kann ich mich nun dagegen am besten wehren?

Danke fürs lesen

Kündigung, Mietrecht, wohnungskündigung, Wohnungsbesichtigung

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