Frau Glück hat eine neue Wohnung gefunden. Bei der Wohnungsbesichtigung konnten sie und ihre Freundin feststellen, dass die Wohnung erst frisch gestrichen wurde. Auf Nachfrage erklärte der Vermieter, die Wohnung sei in einwandfreiem Zustand und befinde sich in einem ruhigen Haus, da die im Erdgeschoss befindliche Gaststätte wegen behördlicher Auflagen nicht mehr betrieben werden dürfe. Es sei geplant aus der Gaststätte Wohnraum zu machen.

Als Frau Glück wenige Wochen später einziehen möchte, macht sie unerfreuliche Entdeckungen. Die Gaststätte wurde inzwischen den behördlichen Auflagen entsprechend umgebaut, so dass der Betrieb der Jugenddisco wieder aufgenommen werden konnte. In der Wohnung ist zehn Wochen nach der Besichtigung der überstrichene Schimmel wieder gut sichtbar und lässt die Schlafzimmerwand und das Bad unangenehm riechen.

Frage: Welche Möglichkeiten hat Fr. Glück wenn sie nicht in die Wohnung ziehen möchte?