Schaden verursacht durch Subunternehmer. Wer kann helfen?Brauche Rat Bitte

Hallo, ich hoffe jemand kann mir helfen und einen guten Rat geben wie ich hier weiter kommen kann. Ich wohne in einer Mietwohnung dort wurden Rauchmelder angebracht und beim anbringen ist dem Mitarbeiter der Rauchmelder auf meine Möbel gefallen und er hat sie beschädigt, aber er hat den Schaden nicht eingesehn und meinte das war er nicht. Also direkt rausgeredet, das können die ja am besten. Und ist davon gebraust. Ohne einen Namen zu wissen oder sonst was habe ich das direkt meinen Vermieter kontaktiert. Also habe ich mich bei meinem Vermieter erstmal beschwert und der hat dies an die zuständige Firma weiter geleitet die den Auftrag von ihm hatte, dann habe ich erfahren das diese Firma den Auftrag wiederrum an einen Subunternehmer weiter gegeben hat. Also war der Mitarbeiter von einem Subunternehmen. So musste ich immer meinem Vermieter schreiben, der wiederum der beauftragten Firma und diese dem Subunternehmer. Das ganze geht jetzt 8 Monate hin und her, dass die mich hin halten. Jetzt habe ich endlich eine Antwort vom Subunternehmer besser gesagt seiner Versicherung erhalten, dieser weisst die Schuld ab und sieht keinen Fehler und will keinen Schadensersatz leisten.

Wenn so viele Personen(Firmen) dazwischen stecken, wer ist jetzt für den Schadensersatz verantwortlich. Der Subunternehmer oder? Aber hat der Auftraggeber also mein Vermieter auch schuld kann ich dem ein bisschen die Schuld geben da er der Firma sozusagen den Auftrag gegeben hat. Wenn der Subunternehmer stur bleibt, muss ich ihndann verklagen oder zu meinem Vermieter gehen und der muss den Subunternehmer verklagen weil er ja der Auftraggeber ist. Blicke da nicht ganz durch und hoffe einer von euch hat eine gute Lösung für mich, damit ich auf dem Schaden nicht sitzen bleibe. Vielen lieben Dank für eure Antworten und Hilfe

Schadensersatz, Wohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Klage, Subunternehmer
Selbstständigkeit als Alg. II Empfänger

Hallo,

ich beziehe seit knapp 2 Jahren Alg. II. Ich habe eine Fortbildung gemacht, die ich selbst finanziert habe.(Ohne wissen des Jobcenters)

In der Branche ist es üblich Selbstständig als Subunternehmer zu arbeiten. Nun sagte mir meine Fallmanagering im Jobcenter, das Selbstständigkeit generell nicht unterstützt wird, da Sie dann nicht mehr für mich zuständig sind. Ausserdem müsste ich das sehr aufwendig genehmigen lassen.

Einer meine zukünftigen Arbeitgeber gab mir den Tipp das ich einfach ein Gewerbe anmelden soll, mich versichern soll ect. (alles was dazu gehört) und dann einfach der Gemeinde / dem Jobcenter mitteile, dass ich ein Gewerbe angemeldet habe.

Der monatliche Freibetrag soll 152€ betragen, Betriebsausgaben könnte ich einfach direkt abziehen von dem Einkommen.

Wenn ich also zum Beispiel 500€ verdiene, aber 400€ Betriebsausgaben habe für Material o.ä. hätte ich nur 100€ Einkommen das auf mein Alg. II angerechnet werden kann.

Generell möchte ich ganz aus dem Alg. rauskommen, allerdings fängt die Saison erst richtig ab ende März an, und ich muss anfangs natürlich erstmal Kontakte zu potentiellen Auftraggebern knüpfen.

Meine Frage ist nun, ob ich einfach so ein Gewerbe anmelden kann / darf, oder ob ich dann wohlmöglich meinen Anspruch auf Alg. II verliere?

Der offizielle weg geht anders, das weiss ich, aber es würde mir viel Zeit und Mühe ersparen, da ich auf Experten angewiesen bin um Geschäftsprognosen ect. zu erstellen.

Vielen dank schonmal für eure Tipps und Hinweise.

Selbständigkeit, Arbeitslosengeld, Hartz IV, Subunternehmer

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