Staatsbürgerschaft : Kroatisch , Deutsch , Bosnisch ...

Ich habe eine etwas kompliziertere Frage, wahrscheinlich werden es die meisten (die nicht aus dem Gebiet kommen) auch gar nicht wirklich verstehen. Naja ich versuch es mal trotzdem: Also ich bin im damaligen Jugoslawien, heutigen Bosnien, geboren. Da ich katholisch bin, darf ich eine doppelte Staatsbürgerschaft haben, nämlich die Bosnische UND die Kroatische, und diese hatte (habe?) ich auch. (was "katholisch" sein mit Staatsangehörigkeit zu tun hat will ich hier nicht weiter erklären, es ist einfach so... ist bei uns komisch das ganze, wikipedia hilft da weiter "bosnische Kroaten")

Mit vier Jahren kam ich mit meinen Eltern nach Deutschland, zunächst angemeldet mit bosnischem Pass. Dann aber irgendwann, als der bosnische Pass ablief, habe ich mir einen kroatischen Pass angelegt und mich daraufhin auf den KROATISCHEN Pass umgemeldet und das seit etwa 10 Jahren so. Den bosnischen Pass habe ich nicht wieder erneuert und bin überhaupt nicht mehr im bosnischen Konsulat mehr gewesen, aber habe auch nie wirklich die bosnische Staatsbürgerschaft abgelegt.

Da ja nun Kroatien in der EU ist und ich einen Anspruch auf eine Deutsch-Kroatische Doppelstaatsbürgerschaft hätte, wollte ich eine Einbürgerung beantragen.

Allerdings ist da dieses Problem: die bosnische Staatsbürgerschaft... Meine Frage dazu ist explizit: Bin ich offiziell immernoch auch bosnischer Staatsbürger? Und wenn ja, wird diese Information überhaupt noch irgendwo in den deutschen Akten festgehalten, da ich wie gesagt schon seit 10 Jahren als Kroate angemeldet bin und ich keinerlei bosnischen Papierkram erledigte?

Ich weiß das ganze klingt ein bisschen blöd aber das ist schon erst gemeint. Ich hätte kein Problem in dem Fall die bosnische Staatsbürgerschaft schriftlich abzulegen, nur liest man überall was für ein mühseliges kostenspieliges und zeitraubendes Prozedere das ist. Daher die Frage, ob es eventuell möglich wäre die bosnische Staatsbürgerschaft "einfach gar nicht zu erwähhnen", um das ganze nicht unnötig komplizierter zu machen. Beziehungsweise anders gestellt, was für Folgen hätte man wenn man sich "dumm" stellen würde und behaupten würde, man wisse ja nichts mehr von der bosnischen Staatsangehörigkeit, man dachte mit der Kroatischen hebe sich diese auf... Ah und beim Amt offen um Rat fragen halte ich für eine schlechte Idee, da ich mir ja dann sozusagen selbst ins Knie schießen würde.

Danke Im Vorraus! Und ja ich weiß, dass eine ähnliche Frage bereits gestellt wurde, allerdings unter anderen Umständen.

Deutsch, Kroatien, Deutschland, Bosnien, bosnisch, Einbürgerung, Kroatisch, Staatsbürgerschaft
Iranische & deutsche Staatsbürgerschaft?

Ich habe eine Frage zur Iranischen und Deutschen Staatsbürgerschaft. Zuerst eine Schilderung meiner Situation: meine Mutter ist Deutsche, mein Vater ist Iraner, hat aber die Deutsche Staatsbürgerschaft vor ca. 14 Jahren erworben. Einen iranischen Ausweis etc. hat er trotzdem. Meine Eltern sind geschieden, mit meinem Vater gab es viele Probleme, er wollte mich in den Iran bringen und hat nach gerichtlichen Prozessen weder das Sorgerecht noch ein Besuchs- oder Kontaktrecht. Bis zu meinem 11. Lebensjahr hatte ich den Namen meines Vaters, danach habe ich den deutschen meiner Mutter angenommen. Trotz aller Komplikationen ist der Iran ein Teil meiner Identität. Ich besitze nur die deutsche Staatsbürgerschaft. Nun ein paar Fragen: Müsste ich die iranische Staatsbürgerschaft nicht eigentlich automatisch durch meinen Vater haben? Verliere ich die deutsche Staatsbûrgerschaft wenn ich die iranische annehme? Habe ich Vor- oder Nachteile durch diese doppelte Staatsbürgerschaft? Ich habe gelesen, dass man sich dafür persönlich in Anwesenheit und Begleitung seines Vaters beim iranischen Konsulat melden muss. Ist das immer so? wäre in meinem Fall ja nicht so optimal. Außerdem gibt man als Frau ja Rechte an seinen Vater ab wenn man iranisch wird, das wäre ja eher katastrophal in diesem Fall. Hat der Vater diese Rechte auch wenn die Tochter bei Annahme der Staatsbürgerschaft schon volljährig ist? Was geht mit dieser Staatsangehörigkeit einher? Ist ein bisschen viel, ich hoffe aber, dass ihr ein paar Tipps habt. Danke schon mal im Voraus! :)

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Lebenslauf - Staatangehörigkeit - deutsch oder Deutschland

Ich bin im Streit mit einem Personalchef, der ständig Lebensläufe einsieht. Er behauptet, die Angabe im Lebenslauf - Staatangehörigkeit: "deutsch" entspricht der Richtigkeit. Ich behaupte bei Staatsangehörigkeit muss Deutschland stehen. Im Personalausweis steht in der Zeile Staatangehörigkeit /Nationalität - Deutsch - Damit ist die Nationalität gemeint - oder ? Die deutsche Staatsangehörigkeit ist doch die Zugehörigkeit einer natürlichen Person zum deutschen Staat, also zum Staat - Deutschland und nicht zum Staat - "Deutsch". Die Nationalität gibt die ethnische Zugehörigkeit an. In Nation steckt der lateinische Begriff Natio = Geburt, Herkunft, Volk. Es ist also die Volkszugehörigkeit, für uns fast alle normal "Deutsch". Bei einem Sorben oder Türken ist die Nationalität - sorbisch bzw. türkisch. Es gibt den Staat Türkei,aber nicht den Staat "türkisch". In einem Staat können Menschen verschiedener Nationalitäten leben. Die Bezeichnung "deutsch" im PA weist dementsprechend nur auf die Nationalität hin. Wenn im Personalausweis wirklich die Staatsangehörigkeit mit "deutsch" also Deutschland gemeint sein sollte, ist es doch dann widersinnig im Ausweis extra noch einmal zu sagen, dass dies hier ein deutscher Personalausweis ist.
Mit der Ausstellung eines Personalausweises oder Pass bescheinigt der Staat "Bundesrepublik Deutschland" einer natürlichen Person, dass diese die Staatangehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland erhält. Damit ist die Angehörigkeit zum Staat - Deutschland - (gemäß Einigungsvertrag, zuvor BRD) definiert; und nicht zum Staat "deutsch" ! Fazit: Im Lebenlauf muss unter Staatsangehörigkeit - Deutschland stehen und abweichend, wer einer anderen ethnische Herkunft ist, als Deutsch abstammend, muss die Zeile Nationalität einfügen, beispielsweise mongolisch -
Ich bitte als Antworten , verzeiht mir, um keine Meinungen und Aufassungen, sondern um eine gewissermaßen rechtdeutige gemanistisch - juristische Klarstellung. Vielleicht findet sich ein Staatsrechler - Viele Dank - Tom

Lebenslauf, Staatsbürgerschaft
Ich will in Schottland die Polizeiausbildung machen und dort leben, könnt ihr mir weiterhelfen?

Hallo,

Es handelt sich um folgendes: Ich will in Schottland als Polizistin arbeiten. Im November 2014 werde ich 18 Jahre alt. Ich besuche zurzeit eine Wirtschaftsschule in Bayern, wo ich auch lebe. Meine Noten in Englisch waren immer gut, ich stehe immer auf 1,0, aber das ist ja eigentlich nicht wirklich ausschlaggebend, dieses Schulenglisch. Dafür spreche ich seit circa einem halben Jahr zu Hause und mit Freunden Englisch, jede mögliche Unterhaltung, ich lese und verstehe Englische Bücher und schreibe auch auf Englisch. Das waren jetzt ein paar Hintergrundinformationen zu meiner Person. Nun zur eigentlichen Sache: Ich habe schon ein bisschen geforscht, aber das Internet gibt kein passendes Fallbeispiel zu mir an, also muss ich einfach mal meine Fragen stellen. Herausgefunden habe ich; dass man 3 Jahre im UK leben muss um bei der Polizei zu arbeiten. Stimmt das wirklich? Dass würde nämlich bedeuten ich müsste erst drei Jahre in Schottland leben bevor ich überhaupt mit der Ausbildung anfangen kann oder? Das bringt mich auch gleich zu meiner nächsten Frage, nämlich wird mein Abschluss dort anerkannt so dass ich dort überhaupt das Ausbildungspotenzial habe?

Ich meine es wirklich ernst mit dem Auswandern und ich will auch so schnell wie möglich die Schottische Staatsbürgerschaft zu erlangen. Ich habe leider keinerlei Verwandtschaft oder sonst etwas in Schottland das mir da helfen könnte. Falls es wirklich der Fall sein sollte, dass man 3 Jahre dort leben muss und dann erst bei der Polizei arbeiten kann, hätte ich mich für diesen Zeitraum im Bereich der Au-pair Arbeit umgesehen. Ich würde dann diese 3 Jahre damit verbringen meine Sprache zu perfektionieren sodass ich sie völlig fließend sprechen kann und dann anschließen die Polizeiausbildung absolvieren kann. In der Zeit würde ich dann auch die Staatsbürgerschaft annehmen wollen. Wie komme ich denn jetzt genau in Kontakt mit so einer Vermittlungsagentur? Und was genau gibt es da zu beachten?

Mir ist natürlich klar das ich jetzt nicht unbedingt Antworten von Experten bekommen werde, wenn überhaupt welche, aber kennt ihr dann vielleicht irgendwelche Beratungsstellen die mir bei diesem Thema weiterhelfen könnten?

Ich bin echt dankbar für jede Antwort die mir weiterhelfen kann!

PS: Im September dieses Jahr findet in Schottland die Wahl zur Unabhängigkeit GB’s statt. Das ist zwei Monate bevor ich 18 werde, wird mich das irgendwie einschränken oder mich in meiner Planung zurückwerfen?

LG

Polizei, Ausbildung, Au-pair, auswandern, Schottland, Staatsbürgerschaft

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