Hallo,

aus beruflichen Gründen möchte ich die Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Mein Vater war bei meiner Geburt Türke und meine Mutter ist Polin. Ich habe schon einen Antrag auf die Deutsche Staatsangehörigkeit gestellt und heute den Brief bekommen, indem steht, dass die Einbürgerung erst erfolgen kann, sobald ich aus der türkischen Staatsangehörigkeit entlassen werde.

Ich habe beim türkischen Konsulat angerufen und mir wurde gesagt, dass mein Vater der Meldepflicht nicht nachgegangen sei und mich nie in der Türkei angemeldet hat. Ich soll erst einen türkischen Pass oder Ausweis beantragen um dann von diesem wieder abzutreten.

Meine Frage ist, ob jemand von euch schon einmal das gleiche oder ein ähnliches Problem hatte und ob ich ohne erstmalige Anmeldung einen Entlassungs- bzw. Verzichtsantrag stellen kann.

Ich danke schonmal im Vorraus für eure Antworten! :) Elfaent