Ich habe eine Frage.Mein Kind ist im Juli geboren und hat durch das Abstammungsprinzip zwei Staatsbürgerschaften.Mein Freund ist Franzose und ich bin Deutsche. Unser Kind wurde in Deutschland geboren und hat auch den gewöhnlichen Aufenthaltsort hier.Jetzt will der Vater die französische Geburtsurkunde beantragen. Braucht man das extra tun?Bzw. kann das nicht unser Kind selbst entscheiden, wenn es das entsprechende Alter hat?Und muss man die denn wirklich beantragen, wenn es doch durch das Abstammungsprinzip schon die doppelte hat?Im Ausweis steht jedoch Staatsbürgerschaft: Deutsch.Wenn ich die französische Geburtsurkunde machen lasse, wäre es dann möglich, dass er das Kindin Frankreich behalten kann, wenn ich mit dem Kind dort einreise?Und könnte ich dies verhindern, indem ich der französischen Geburtsurkunde nicht zustimme?Weiß das Jemand?Wäre wirklich sehr dankbar!