Ich bin im Streit mit einem Personalchef, der ständig Lebensläufe einsieht. Er behauptet, die Angabe im Lebenslauf - Staatangehörigkeit: "deutsch" entspricht der Richtigkeit. Ich behaupte bei Staatsangehörigkeit muss Deutschland stehen. Im Personalausweis steht in der Zeile Staatangehörigkeit /Nationalität - Deutsch - Damit ist die Nationalität gemeint - oder ? Die deutsche Staatsangehörigkeit ist doch die Zugehörigkeit einer natürlichen Person zum deutschen Staat, also zum Staat - Deutschland und nicht zum Staat - "Deutsch". Die Nationalität gibt die ethnische Zugehörigkeit an. In Nation steckt der lateinische Begriff Natio = Geburt, Herkunft, Volk. Es ist also die Volkszugehörigkeit, für uns fast alle normal "Deutsch". Bei einem Sorben oder Türken ist die Nationalität - sorbisch bzw. türkisch. Es gibt den Staat Türkei,aber nicht den Staat "türkisch". In einem Staat können Menschen verschiedener Nationalitäten leben. Die Bezeichnung "deutsch" im PA weist dementsprechend nur auf die Nationalität hin. Wenn im Personalausweis wirklich die Staatsangehörigkeit mit "deutsch" also Deutschland gemeint sein sollte, ist es doch dann widersinnig im Ausweis extra noch einmal zu sagen, dass dies hier ein deutscher Personalausweis ist.
Mit der Ausstellung eines Personalausweises oder Pass bescheinigt der Staat "Bundesrepublik Deutschland" einer natürlichen Person, dass diese die Staatangehörigkeit zur Bundesrepublik Deutschland erhält. Damit ist die Angehörigkeit zum Staat - Deutschland - (gemäß Einigungsvertrag, zuvor BRD) definiert; und nicht zum Staat "deutsch" ! Fazit: Im Lebenlauf muss unter Staatsangehörigkeit - Deutschland stehen und abweichend, wer einer anderen ethnische Herkunft ist, als Deutsch abstammend, muss die Zeile Nationalität einfügen, beispielsweise mongolisch -
Ich bitte als Antworten , verzeiht mir, um keine Meinungen und Aufassungen, sondern um eine gewissermaßen rechtdeutige gemanistisch - juristische Klarstellung. Vielleicht findet sich ein Staatsrechler - Viele Dank - Tom