Sparkasse will mein Prämiensparen einseitig kündigen - was kann ich machen?

Hallo,

Ich habe seit mehr als 10 Jahren einen flexiblen Prämiensparvertrag. Man zahlt regelmäßig pro Monat ein und bekommt jährlich steigende Zinsen auf das in einem Jahr eingezahlte Geld.

Ich zahle pro Jahr 600 € ein, bekomme auf dieses Kapital 40% Zinsen, also 240 €. Nächstes Jahr werdens 45%, übernächstes 50%.

Die anderen eingezahlten 8400 € werden kaum noch verzinst, letztes Jahr bekam ich nicht mal 1 € Zinsen. Bezogen auf das gesamte Kapital habe ich etwa 3% Gesamtverzinsung.

Das passt der Sparkassen natürlich überhaupt nicht. Also wollen sie mich auffordern das ich selbst kündige. Den Teufel werde ich tun.

Im Vertrag steht nichts vom Kündigungsrecht seitens der Sparkasse. Nur mir wird ein Kündigungsrecht eingeräumt.

Sie gewähren mir aber in ihrer Großzügigkeit ein limitiertes 2 wöchiges Alternativangebot mit viel niedrigeren Zinsen. Das soll ich doch bitte annehmen.

Wenn ich nicht annehme dann berufen sie sich auf § 488 Abs. 3 BGB und stellen mir nach 3 monaten eine Kündigung ihrerseits aus.

Ich hab im Web recherchiert, es sieht so aus als ob die Sparkasse kein Recht hat dies zu machen. Ähnliche Fälle aus Sachsen liegen schon beim BGH, auch der Verbraucherschutz Sachsen hat geklagt.

Was kann ich in dem Fall machen? Bin in bei einer Sparkasse in Bayern.

Danke

Finanzen, Geld, sparen, Recht, Vertrag, Sparkasse, Wirtschaft und Finanzen
Wie benutze ich einen SAFEBAG richtig?

Guten Morgen allerseits,

ich habe Geldscheine, die ich gerne auf die Bank (Sparkasse) einzahlen möchte. Da die Filiale über die Feiertage vermutlich zu hat möchte ich das mit einem SAFEBAG machen. Leider habe ich keine Ahnung wie das funktioniert und auf der Internetseite von der Sparkasse finde ich auch nichts hilfreiches. Ich habe hier gerade einen SAFEBAG vor mir. Auf diesem steht vorne groß Tag- und Nachttresor. Darunter ist Kontoinhaber, Kontonummer, EUR, Datum und Institut auszufüllen. Was muss denn bitteschön bei Institut eingetragen werden? Im Internet habe ich gelesen, dass ein SAFEBAG zum einzahlen von Münzgeld ist. Das hat mich etwas verwirrt, da auf dem Beutel "bitte kein Hartgeld einlegen" steht. An dem Beutel sind auch abtrennbare Abschnitte, einmal für den Kunden und einmal für die Bank. Ich nehme an, dass ich den Abschhnitt für den Kunden behalten soll und der Abschnitt für die Bank dran bleibt. Ist das so richtig? In dem Safebag ist auch ein Zettel wo drauf steht "Einzahlung von ungezähltem Münzgeld". Keine Ahnung ob der überhaupt dazugehört oder nur reingerutcht ist. Der Zettel ist auf jeden Fall schon von der Bank abgestempelt und müsste nur noch von mir ausgefüllt werde. Allerdings möchte ich ja kein Münzgeld, sondern Scheine einzahlen. Auf der Rückseite steht auch eine Bedienung für den Nachttresor, damit kann ich nur leider nicht viel anfangen. Da steht etwas von einem Schlüssel, nur leider habe ich keinen. Neben dem SAFEBAG lag zwar auch ein Schlüssel mit einer Art Schloss, oder so, dran, keine Ahnung ob das der ist von dem die Rede war. Ich hoffe mir kann jemand ein wenig weiterhelfen. Ich würde mich über ausführliche Antworten freuen.

Schonmal vielen dank im Vorraus

Geld, Bank, Sparkasse
Bankkonto was wird passieren, wenn man obdachlos wird, also ohne festen Wohnsitz?

Sagen wir mal man hat ein Konto bei der Sparkasse und Commerzbank.

Dann ist man obdachlos (schulden, firma pleite usw..) und meldet sich bei der Einwohnermeldeamt ohne festen Wohnsitz.

Aber auf den beiden Kontos sind noch knapp 40.000 Euro € drauf. Aber mam fand keine entsprechende Wohnung und bleibt obdachlos, wo man wohnt ist ja erstmal nicht wichtig. Laut einwohnermeldeamt ohne festen Wohnsitz.

Die monatliche Bankgebühr ist noch nicht eingetroffen, weil man noch den tarif für junge menschen hat, wo meistens bis 25 jahre alt, die gebühr kostenlos ist.

aber sagen wir mal man ist 26 alt geworden, dann wird ja die bank, sehr wahrscheinlich eine nachricht per brief schicken und dieser brief kann nicht zugestellt werden, weil man nicht mehr dort wohnt,

was ich weiß von freunden usw.. wenn die bank eine zustellung zurückerhält, dann fragt die beim einwohnermeldeamt nach, wo dieser kunde ist, wieso es nicht zugestellt werden konnte. in der regel denkt man sich, dass der kunde vielleicht umgezogen haben könnte und vergessen hat, die neue adresse mitzuteilen. wenn es so sein sollte macht die bank es automatisch und ändert auf die aktuelle adresse.

aber stellt euch vor die bank erhält eben nicht die aktuelle adresse sondern nur, dass der kunde ohne festen wohnsitz hat.

was passiert jetzt? kann die bank das geld einfrieren oder sogar es behalten? obwohl genügend geld drauf wäre um den tarif ab 26 jahre alt monatlich zu zahlen.

Finanzen, Geld, Bank, Rechte, Commerzbank, Girokonto, Hartz IV, obdachlos, Obdachlosigkeit, Sparkasse

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