Darf bei einem P-Konto das Onlinebanking gesperrt werden?
Ich habe vor einigen Wochen mein Konto bei der Sparkasse in ein P-Konto umgewandelt. Circa eine Woche nach der Umwandlung erhielt ich einen Anruf meiner Beraterin, dass sie leider mein Oninebanking sperren muss. Als Begründung kam ein: das ist halt so. Ich kann ja das Konto kündigen und zu einer anderen Bank wechseln. Darf die Sparkasse eine Zusatzleistung wie Onlinebanking einfach sperren, nur weil das Konto als P-Konto geführt werden soll und derzeit keinerlei Pfändungen vorhanden sind? Ich habe das Gefühl, man möchte mich loswerden. Auch Kontoauszüge bekomme ich am Drucker nicht und auch nicht per Post.
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