Förderschule oder doch Regelschule?

Hallo meine lieben habe eine wichtige Frage

Ich fange mal so an dass mein Kind vor knapp zwei Wochen die Schule Untersuchung hatte..

Also mit der Untersuchung würde ich als Mutter sagen war eigentlich alles okay der konnte die Zahlen der konnte das ABC der konnte seinen Namen schreiben der hat den Hörtest bestanden den Sehtest bestanden und jetzt kommt aber das große ABER der wurde dann vom Arzt untersucht und der Arzt hat mit ihm paar Übungen gemacht wo er eigentlich meiner Meinung nach gut bestanden hat...

Nur als der Arzt ein paar Aufgaben hatte für mein Kind wie z.b wo ist die Katze? hinter dem Baum ?vor dem Baum ?etc hat mein Kind es nicht so gut verstanden

Bzw das was den Arzt gestört hatte war dass mein Kind ständig gesagt hatte dass er keine Lust drauf hätte und nach nach Hause möchte,und am meisten hat den Arzt genervt dass der eine Aufgabe 2-3 Male wiederholen muss bis mein Kind das verstanden hat.

So nach den ganzen Tests hat er aufjedeb Fall bestanden.... habe mich natürlich riesig gefreut

Vor zwei Tagen ruft der Arzt von der schuluntersuchung mich aber an,und meinte dass er nicht gerade zufrieden sei mit den Untersuchung von den kleinen und wollte erstmal SPZ Berichte und wollte dass ich einen Datenschutz unterschreibe das er sich mit anderen Leuten sowie Logopädie kinderarzt kindergarten in Verbindung setzen möchte ,um mehr von meinem Kind wissen will dass ich aber jetzt wirklich ernst gemeint nicht unterschrieben habe und will .. Ich weiß gar nicht wo sein Problem überhaupt ist, meine Befürchtung ist dass er mein Kind einfach in einer förderschule reinstecken möchte wo ich als Mutter sagen kann... nein ...mein Kind gehört nicht in so einer Schule sondern man sollte erstmal das Kind die Chance geben in einer regelschule reinzukommen und alles andere wird sich nach der Zeit ergeben!oder sehe ich das falsch.?

Mein Kind macht Logopädie ich bringe den einmal im Jahr zum SPZ !!das ABC oder mit dem zählen wie zum Beispiel 5 + 5 oder 3 + 3 fällt denn überhaupt nicht schwer schafft der locker.. wo mein Kind ein bisschen schwerfällt ist halt die Sachen zu verstehen aber wenn er was versteht kriegt er das zügig und macht das alles gut , und das wäre auch die Aussage von den kindergarten der braucht halt länger aber wenn er was verstanden hat klappt das super...

Wie gesagt ich bin etwas verwirrt ob wegen dem Arzt mein Kind jetzt doch nicht ganz normal in einer regelschule eingeschult werden kann wie findet ihr es oder gibt es eine Befürchtung dass mein Kind jetzt doch nicht in der regelschule eingeschult werden kann

Schule, schuluntersuchung
Schuluntersuchung - Pflicht?

Hallo,

morgen steht bei meiner Klasse eine Schuluntersuchung an, ich wollte mal wissen, ob diese Pflicht ist. Ich gehe auf ein Gymnasium in die 8. Klasse, in Thüringen. Unsere Paralellklasse war heute dran und einige Jungs sagten, dass der Arzt auch das Genital untersucht. Naja, ... , das will ich aber nicht, bei der Untersuchung kann der Arzt alles machen (Sehtest, Hörtest, etc), aber das möchte ich nicht. Nach einigem hin und her habe ich mal im Internet nach dem Thüringer Schulgesetz geschaut, da ist mir aufgefallen, dass bei Paragraph 55 (Abschnitt 1, 2 und 3) steht, ich zitiere:

"§ 55 Schulgesundheitspflege (1) Die Schulgesundheitspflege umfasst die Aufgaben nach dem Infektions­ schutzgesetz sowie die Maßnahmen des schulärztlichen und schulzahnärzt­ lichen Dienstes.

(2) Die Schulgesundheitspflege wird von den Gesundheitsämtern wahrgenom­ men. Die Schule und die Eltern sind verpflichtet, die Gesundheitsämter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen.

(3) Die Schüler sind verpflichtet, sich den Maßnahmen des schulärztlichen und schulzahnärztlichen Dienstes zu unterziehen. Näheres wird durch Rechts­ verordnung des für Gesundheit zuständigen Ministeriums im Einvernehmen 49 mit dem für das Schulwesen zuständigen Ministerium geregelt. Personen, denen die Sorge für die Person eines Schülers zusteht, sind verpflichtet, die­ se Untersuchungen zu dulden. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz) wird insoweit eingeschränkt."

Demnach wird doch beschrieben, dass ich verpflichtet bin, an der Untersuchung teilzunehmen. Ich habe doch aber Persönlichkeitsrechte etc. ...

Was sagt ihr dazu, ich brauche mal eure Meinung, bitte keine Scherzantworten!

Quelle für Schulgesetz: http://www.thueringen.de/de/publikationen/pic/pubdownload1230.pdf

MfG Cubby

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