Hallo, ich versuche mein Anliegen so knapp wie möglich zu halten.
Damals bezogen mein damaliger Partner und Ich unsre erste gemeinsame Wohnung. Unterschrieben beide den Mietvertrag. Der Vermieter verstarb leider und sein Sohn war nun der Ansprechpartner. Die Wohnung damals wurde uns zu klein und auf dem Lande hatten wir ohne Auto schlechte Karten auch mal abends auszugehen etc. !!! Wir kündigten die Wohnung und zogen in die nächst gelegene Stadt um.
Ich ging damals davon aus, dass mein Partner mir die Wahrheit immer sagte. So versicherte er mir, dass er immer monatlich die Miete zahlte.
Nun denn, dann kam die Trennung und ich fand relativ schnell einen neuen Partner, zog auch mit diesen zusammen. Und irgendwann flatterte ein Schreiben bei mir ein und ich rief dort bei dieser Behörde an und fragte nach um was es denn ginge und erfuhr, dass ein offener Haftbefehl gegen mich vorlag, wegen nicht abgegebener eidesstattlicher Versicherung. (Der Gerichtsvollzieher warf die Briefe in einen Briefkasten wo ich früher wohnte, obwohl dort nicht mehr mein Nachname dran stand). Als ich fragte, wer denn dies verlangte, sagte man mir, dass es um Mietschulden und weiterer Kosten aus der damaligen Wohnung ginge.
Die Höhe dieser Summe verschlug mir die Sprache - es waren insgesamt ca. 5600 Euro gewesen.
Ich also mich mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung gesetzt und die EV abgegeben, da ich kein Einkommen hatte !!!
Nachdem ich den Anwalt anschrieb und nachfragte, wie diese Summe zustande kam, schrieb dieser mir folgendes:
Miete für Wohnraum - 2.584,94 EUR
Schadenersatz aus Miet-Vertrag gem. Aufstellung - 1611,95 EUR
Plus weitere Kosten durch Anwalt etc.
Gesamtschulden 5111,81 EUR
So, dass der Vermieter seine Miete gerne hätte, verstehe ich ja. Allerdings bezahlten wir damals inkl. Nebenkosten 340 EUR (ca. 55qm2 kleine Wohnung) - das entspreche ja dem, dass mein Ex-Partner knappe 8 Monate lang keine Miete zahlte. WARUM hatte uns dann der Vermieter damals nicht darauf angesprochen oder aber uns gekündigt?! (Ich bekam zumindest davon nichts mit).
Dann der Schadenersatz beinhaltet folgendes:
Ordnungsgemäßes Streichen der Wände - Firma XY 1012,81€
(Um himmels willen dachte ich mir. Für knapp 55qm2 soviel Geld und zudem haben wir beim Auszug alles gestrichen mit weißer Farbe !!!!)
Boilerschaden und defekter Drehknopf gem. Rechnung (wo ist diese Rechnung) der Firma XY (die der Vermieter bestellte) - 553,35 EUR und 45,79 EUR (wir mussten eine Woche ohne Warmwasser auskommen. Des Weiteren stand damals mein Ex unter der Dusche und während dessen explodierte der Boiler und wir konnten vom Glück reden, dass der FI Schalter rausgeflogen war. )
Nun die Frage - ist es rechtens,dass der Vermieter uns den Schadensersatz zuschreibt? Und warum wird das ganze nicht durch 2 geteilt, sodass jeder die hälfte zahlen muss? Wir sollen beide den gleichen Betrag bezahlen - auch wenn ich glaube, dass mein Ex nie so ein schreiben vom Vermieter erhielt.