Die volle Fachhochschulreife beantragen ( Bezirksregierung Köln) oder wie reicht der Nachweis des schulischen und praktischen Teil aus?

Ich haben den praktischen Teil der Fachhochschulreife vor dem schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben.

Ich wurde an einer Hochschule hier in NRW angenommen die haben mir gesagt, ich brauch einen Nachweis über die volle Fachhochschulreife.

Sie meinte, es reicht nicht aus, wenn ich beide Teile einzeln zeige, sondern brauch eine Bescheinigung.

Auf meinem Zeugnis steht, dass der schulische Teil mit dem Nachweis des praktischen Teil gültig ist und somit die Volle Fachhochschulreife gilt.

Hier ist noch mal ein Bild von meinem Zeugnis:

Und meine Schule sag, dass ich mein Zeugnis vom schulischen Teil und des IHK Zeugnis vorlegen kann und das ist halt die volle.

Dann wollte ich ein Antrag stellen an d Bezirksregierung Köln ein Antrag zur Anerkennung der vollen FH und beim Antrag ist eine wichtiger Hinweis.

Hier ist das Bild vom Antrag der Bezirksregierung Köln:

Und da steht, dass die volle Fachhochschulreife nur bescheinigt wird, wenn man in einem anderen Bundesland studieren möchte, da ich aber in dem selben Bundesland studieren möchte in NRW bin ich irgendwie gerade voll verwirrt.

Ich Blick da nicht mehr durch, kann mir bitte einer Helfen.

ps: die Frau vom Studium, meint, da ich meine Ausbildung vor dem schulischen Teil gemacht habe, brauche ich deswegen eine Bescheinigung.

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Bildung, Bezirksregierung, Fachabitur, Schulabschluss, Zeugnis, Nordrhein-Westfalen

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