Sichtschutzzaun 1,80 m steht 1 m vor meinem Fenster ist das erlaubt?

Hallo,

wir haben vor 4 Jahren ein Haus gekauft. In 2 Reihe stehen 3 Reihenhäuser deren Grundstücke eingefriedet sind. Die Zufahrt zu den Häusern geht direkt hinter unserem Haus entlang und dort haben die Nachbarn einen 1,80m hohen Holzsichtschutzzaun gezogen. Das ist 1 m von meinem Fenster entfernt. Dieses Jahr haben wir das Haus saniert von außen und genau die Wand wovor der Zaun steht ist feucht, sodass der Malermeister sagte das dort was passieren muss das mehr Licht und Luft an das Gebaude kann bzw. Zirkulieren kann.

  1. Schaue ich aus der Küche direkt vor diese Holzbretterwand, da unser Haus zusätzlich noch ca. 30 cm tiefer liegt als die Einfahrt der Nachbarn und da mit ca. 1 m Abstand von meinem Fenster der Zaun drauf steht.
  2. Das Erdreich auf dem die Stempel mit den 30 cm höhen unterschied stehen schwemmt zu uns hin weg.
  3. Was kann ich tun? Im NRW Nachbarrecht und auch im Ortsrecht finde ich nichts. Unsere Nachbarin sagte nur sie will den Zaun bestehen lassen, weil sie nicht will das ich ggf. in Ihr Küchen Fenster schauen kann. Das wird von einer ca. 2,5m hohen Eibe verdeckt . Ihre Aussage wenn die mal geschnitten wird könnte ich dort hin schauen. Sie weigert sich Gardinen für den Fall anzubringen wenn sie das stört. Muss ich deshalb in Kauf nehmen das unsere Mauer wieder Grün wird? Und ich sehr wenig Licht dadurch von den 2 Fenstern habe? Wer kann mir da helfen? Der Zaun steht genau auf der Grundstücksgrenze
Nachbarrecht
Darf unser Nachbar unsere Hecke/Efeu/Holunder selber schneiden oder in Auftrag geben, bzw verlangen?

Hallo Liebe Anwälte

Wir wohnen seit 5,5 Jahren (Juli 2011) in einem seit 20 Jahren bestehenden Haus. Die Südseite grenzt an den Nachbarsgarten in dem eine Schopfanlage steht (1,80 hoch) auf unserer Seite, bzw. zwischendrin, bzw. an seinem Schopf (genau kann man das nicht sagen er wächst eigentlich überall aus dem Boden heraus) wächst ein Efeu, von Natur aus (oder von dem Vorbesitzer schon vor unserer Zeit gepflanzt, aber eher unwarscheinlich), der lt. meines Nachbarn in seinen Schopf wächst. Was er allerdings schon seit 5 Jahren tut. In dem Schopf wird Holz gelagert. Das Dach ist sicher schon 70 Jahre alt und schon sehr marode (Welldachplatten Asbest? grau und bröckelt)

Wr haben auch einen Holunder der von Natur aus gewachsen ist, auch schon vor unserer Zeit (Juli 2011) ca. 6m hoch. er steht ca 1,8 m von der West seite und ca 0,4 m von der Südseite von besagtem Schopf entfernt. Vom Nachbarhaus kann man aus einem Fenster im 2. Stock unsere gesamte Südseite überblicken, deshalb waren wir froh, dass dort so ein großer Busch steht, bzw. wächst (er war er bei Einzug erst 1m hoch) Ich sagte ihm bereits dass wir ihn zurück schneiden wollen, aber noch nicht jetzt im Sommer, wegen der Beerenernte und den Vögeln die sich darin aufhalten.

Der Nachbar hat auch ein Stück von der Sandsteiwand auf dem 5 m hohe Haselsträucher stehen, die uns im Hinterhof die sonne weg nehmen. Gesamthöhe mit Wand ca 8 m.

Leider kann man mit diesem Nachbarn nicht reden, er schreit einen nur an.

Bitte für Holunder und Efeu separat Antworten:

-Müssen wir ihn schneiden ?

-zw. April bis September ?

-Kann unser Nachbar die Schneidung selbst vornehmen oder von einem Fachmann uns in Rechnung stellen ?

-1 Jahr frist, aber nur bei wichtigem Grund (dass der Efeu in sein ohnehin schon sehr kaputtes Dach wächst. Muss ich sofort handeln ?

Wie hoch dürfen die Kosten sein und darf die Firma auf unserer Seite schneiden ?

Ich hoffe die Fragestellungen und der Fall ansich ist einigermaßen verständlich geschrieben.

Vielen Dank für eine Antwort

Viele Grüße... Fam.R.

Garten, Nachbarn, Nachbarrecht
Mein schöner Garten - Nachbar baut auf Grenze und will 2m von meinem Garten aufbaggern

Wir sind erst in unser Haus eingezogen und haben in mühevoller Keinarbeit und unter Einsatz von unendlichen Arbeitsstunden und enormen Kosten unseren Garten liebevoll angelegt. Nun kamen heute zwei Gestalten auf mich zu und eröffneten mir, dass diese auf dem angrenzenden Grundstück ein EFH bauen wollen, wobei die Garage als Grenzbebauung mit voller Unterkellerung geplant wird. Im Zuge dessen werde zur Abdichtung Arbeitsraum gebraucht, welcher durch einen 2 - 3 m breiten Aushub auf meinem Grundstück beschafft werden soll. Sie meinten ich habe ohnehin kein Recht zu widersprechen, da sie das Recht haben dies zu tun, sofern sie den Ursprungszustand wieder herrichten. Nach meinen ersten Recherchen und einer Anfrage beim Bauamt (Bayern) stimmt das wohl auch.

Hat jemand schon eine solche Erfahrung gemacht? Was ist mit meinem schönen Garten? Allein die Natursteintreppe, die zwei Ebenen meines Gartens verbindet, sowie das Abfangen des Hangs auf meinem Grundstück hat einen 5stelligen Betrag gekostet, nicht zu sprechen vom Anpflanzen des Grases und dem Errichten des berühmten Maschendrahtzauns. Natürlich bedeutet das auch eine Nutzungseinschrankung, da wir die unter Seite unseres Gartens nicht mehr nutzen könnten, solange die Treppe weg und eine 3m tiefe Baugrube da ist.

Das andere ist, dass wir ein behindertes Kind haben, das mit einem derartigen Eingriff in seine Welt nicht ohne weiteres klar kommen würde.

Nach dem ganzen Stress wollten wir eigentlich nur friedlich unser Haus mit Garten geniessen und nicht das Laster eines Anderen tragen. Unsere Familie soll endlich einmal zur Ruhe kommen - ohne Dreck, Staub, Baustress und Arger.

Wie sollen wir uns verhalten? Gibt's Tipps für uns?

Vielen Dank!

Schadensersatz, Baurecht, grenzbebauung, Nachbarrecht

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